Lohnsteuerfreibetrag – So bekommen Sie mehr Nettolohn!

Lohnsteuerfreibetrag

Wer einen langen Weg zur Arbeit hat, sich beruflich fortbildet oder regelmäßig spendet, kann sich am Ende des Jahres über eine schöne Steuererstattung freuen. Aber warum so lange warten? Lassen Sie sich einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen und haben Sie so schon während des Jahres mehr Geld zur Verfügung.


Die Einkommensteuer, die Sie zahlen müssen, steht erst am Ende eines Jahres fest. Da der Fiskus nicht so lange auf sein Geld warten will, zahlen Sie während des Jahres Steuern – als Vorauszahlung auf Ihre Steuerschuld. Bei Arbeitnehmern wird deshalb vom Gehalt monatlich Lohnsteuer einbehalten.
Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden eingerechnet: Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale, bei Alleinerziehenden zusätzlich der Entlastungsbetrag.

So funktioniert der Lohnsteuerfreibetrag

Mit einem Lohnsteuerfreibetrag können Sie dafür sorgen, dass Sie ein höheres Nettogehalt zur Verfügung haben. Denn mit einem solchen Freibetrag werden schon während des Jahres bestimmte Kosten steuermindernd berücksichtigt.
Voraussetzung ist allerdings, dass Ihre Ausgaben über 600 Euro im Jahr liegen. Darüber hinaus muss bei den Werbungskosten und den Sonderausgaben der jeweilige Pauschbetrag überschritten sein. Bei den außergewöhnlichen Belastungen ist die zumutbare Belastung zu beachten.

Tipp: Bevor Sie den Lohnsteuerfreibetrag beantragen, sollten Sie kurz durchrechnen, ob Sie überhaupt über die 600-Euro-Grenze kommen.

Achtung: Die Antragsgrenze von 600 Euro gilt nicht für alle Aufwendungen. Davon ausgenommen sind insbesondere die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Tätigkeiten (z.B. Putzhilfen) und Verluste (z.B. aus unvermieteten Wohnungen).

So wird der Lohnsteuerfreibetrag berechnet:

Der alleinstehende Arbeitnehmer A fährt täglich 47 km zur Arbeit (einfache Strecke). Er spendet monatlich 50 Euro für gemeinnützige Zwecke. Durch die Behandlung einer chronischen Krankheit entstehen ihm Kosten von 25 Euro monatlich, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Seine zumutbare Belastung liegt bei 2.800 Euro.

1. Schritt: Prüfung der Antragsgrenze von 600 Euro

Lohnsteuerfreibetrag-antragsgrenze

Berechnung des Lohnsteuerfreibetrags

Lohnsteuerfreibetrag-Berechnung

Vor- und Nachteile des Lohnsteuerfreibetrags im Überblick

Vorteile:

  • Höherer Nettolohn
  • Höhere Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld)

Nachteile:

  • Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bis 31.5. des folgenden Jahres
  • Steuernachzahlung, wenn Freibetrag zu hoch

So beantragen Sie den Lohnsteuerfreibetrag

Den Lohnsteuerfreibetrag beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt. Bei einem erstmaligen Antrag oder wenn Sie einen bestehenden Freibetrag erhöhen möchten, brauchen Sie den amtlichen Vordruck „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“. Haben Sie bereits einen Lohnsteuerfreibetrag beantragt und soll der gleiche oder ein geringerer im nächsten Kalenderjahr berücksichtigt werden, füllen Sie das Formular „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ aus. Im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung finden Sie unter „Formularcenter“ > „Steuerformulare“ > „Lohnsteuer“ sowohl den normalen als auch den vereinfachten Antrag zum Download.

Tipp: Beantragen Sie den Lohnsteuerfreibetrag am besten noch vor Beginn des Kalenderjahres, in dem er berücksichtigt werden soll. So zahlen Sie bereits ab Januar weniger Lohnsteuer.

Aber auch während des Jahres kann der Antrag noch gestellt werden, und zwar spätestens bis 30.11. Der Lohnsteuerfreibetrag gilt dann aber erst für die Folgemonate.

Lohnsteuerfreibetrag-Beispiel

Wie lange gilt der Lohnsteuerfreibetrag?

Der Lohnsteuerfreibetrag gilt grundsätzlich ein Jahr. Ab dem Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2016 können Sie ihn jedoch erstmals auch für zwei Jahre beantragen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn Sie längerfristig gleich bleibende Ausgaben haben (z. B. Fahrten zur Arbeit oder berufliche Fortbildungskosten). Kreuzen Sie auf dem Formular einfach das Feld an „Ich beantrage, den Freibetrag bis zum 31.12.2017 zu berücksichtigen.“

Sie haben noch Fragen? Kein Problem. Schreiben Sie uns Ihre Frage als Kommentar hier unter den Text.

PS. Sie möchten gerne professionelle Hilfe bei Ihrer Steuererklärung? Unsere felix1.de-Steuerberater helfen schnell und kompetent. Werfen Sie doch mal einen Blick in unser >> Einkommensteuerpaket.

[adrotate group=“2″]