Was sich akut und bald für Onlinehändler ändert

Bereits in wenigen Tagen stehen für Sie als Onlinehändler gravierende Änderungen im steuerlichen Bereich an. Wenn Sie Privatpersonen elektronische Dienstleistungen anbieten, kennen Sie bereits das „MOSS“ – das „Mini-One-Stop-Shop“-Verfahren: Hierüber können Unternehmer die Umsatzsteuer, die bei Verkauf dieser Dienstleistungen in anderen EU-Ländern anfällt, in ihrem eigenen Land erklären und begleichen. Im Vergleich zum neuen „OSS“ – dem „One-Stop-Shop“ – ist der Anwendungsbereich des MOSS jedoch im wahrsten Sinne des Wortes Mini. Denn über den OSS sollen Unternehmer künftig nahezu sämtliche Leistungen für den Versandhandel deklarieren.

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Wann bin ich gewerblicher Onlinehändler?

Ausgediente Spielsachen, die zu kleinen Ski der Kinder, doppelt Geschenktes und vieles mehr werden Sie am besten im späten Herbst und in der Vorweihnachtszeit über das Internet los. Verzweifelte Eltern zahlen kurz vor Heiligabend für gebrauchte Sachen sogar teilweise deutlich mehr, als wenn sie das – inzwischen ausverkaufte – Teil neu im Laden gekauft hätten. […]

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