Bereits in wenigen Tagen stehen für Sie als Onlinehändler gravierende Änderungen im steuerlichen Bereich an. Wenn Sie Privatpersonen elektronische Dienstleistungen anbieten, kennen Sie bereits das „MOSS“ – das „Mini-One-Stop-Shop“-Verfahren: Hierüber können Unternehmer die Umsatzsteuer, die bei Verkauf dieser Dienstleistungen in anderen EU-Ländern anfällt, in ihrem eigenen Land erklären und begleichen. Im Vergleich zum neuen „OSS“ – dem „One-Stop-Shop“ – ist der Anwendungsbereich des MOSS jedoch im wahrsten Sinne des Wortes Mini. Denn über den OSS sollen Unternehmer künftig nahezu sämtliche Leistungen für den Versandhandel deklarieren.
Mehr erfahrenSchlagwort: E-Commerce
Wie schütze ich mich gegen Abmahnungen?
Das Geschäft mit Abmahnungen blüht. Besonders Online Händler sind betroffen. Wie können Sie sich schützen? Was tun, wenn man eine missbräuchliche Abmahnung erhält und zahlen soll? Wir haben einen Experten gefragt.
Mehr erfahrenMini-One-Stop-Shop (MOSS) Umsatzsteuererklärung versenden
Seit 1. Januar 2015 kann das Mini-One-Stop-Shop (MOSS) Verfahren angewandt werden. MOSS ist für Online-Händler interessant, die elektronische Dienstleistungen im EU-Ausland anbieten. Im Video erklärt felix1.de-Steuerberater Andreas Reichert, wie Sie die MOSS-Umsatzsteuererklärung selbst versenden.
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