Mehr Elterngeld durch die richtige Steuerklassenwahl

Mehr Elterngeld durch die richtige Steuerklassenwahl

Vielen Eltern entgeht eine Menge Elterngeld, weil sie vorher die falsche Steuerklasse gewählt haben. Wie Sie diesen typischen Fehler vermeiden und welche Steuerklassenkombination die günstigste ist, erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag.

Üblicherweise bleibt nach der Geburt einer der beiden Eltern für mindestens ein Jahr zu Hause bei dem Kind. Allerdings zahlt der Arbeitgeber in so einem Fall natürlich kein Gehalt. Damit Eltern trotzdem finanziell abgesichert sind, gibt es seit 2007 das Elterngeld.

Leider ist es aber immer noch Realität, dass Frauen weniger verdienen als Männer. Damit ist der Ehemann auch noch im 21. Jahrhundert der Hauptverdiener. Ehepaare wählen deshalb oft die Steuerklassenkombination 3 / 5. Das Gehalt des Ehemanns wird niedriger besteuert als das ohnehin schon geringere Gehalt der Ehefrau. Der Haken an der Sache wird allerdings oft nicht gesehen: Das Elterngeld fällt durch ein solches Vorgehen niedriger aus.

Höhe des Elterngelds abhängig vom Nettogehalt

Das Elterngeld bekommt der Ehepartner, der die Elternzeit in Anspruch nimmt – typischerweise die Frau. Die Höhe des Elterngelds ist von dem vorherigen Nettogehalt dieses Ehepartners abhängig. Und genau das kann fast jeder selbst beeinflussen. Denn nicht nur die Höhe des Bruttogehalts wirkt sich auf das Nettogehalt aus, sondern auch die Wahl der Steuerklasse.

Nimmt die Ehefrau Elternzeit in Anspruch und hatte durch die Steuerklasse 5 ein besonders niedriges Nettogehalt, fällt das Elterngeld entsprechend gering aus. Günstiger ist die Steuerklassenkombination 4 / 4 bzw. die Wahl der Steuerklasse 3 für die werdende Mutter. Aber Vorsicht! Denn nicht nur das Elterngeld, sondern auch das Arbeitslosengeld-I und das Krankengeld werden nach dem gleichen Schema berechnet. Deshalb sollte man die steuerlichen Folgen genau beachten.

Rechenbeispiel – So wirkt sich die Steuerklasse aufs Elterngeld aus

Der Ehemann hat ein Bruttogehalt von 48.000 Euro und die Ehefrau von 24.000 Euro. Das Nettogehalt der Ehefrau beträgt bei der Steuerklasse V ca. 1.138 Euro. Bei der Steuerklasse IV ist das Nettogehalt (ca. 1.379 Euro) um 241 Euro höher.

Die Familienkasse zahlt bei einem Nettogehalt von 1.379 Euro monatlich 842 Euro Elterngeld.
Wurde die steuerlich ungünstigere Steuerklasse V gewählt, liegt das Elterngeld bei nur 706 Euro und fällt damit um 136 Euro niedriger aus.

Noch mehr Geld würde es geben, wenn die Ehefrau die Steuerklasse 3 und der Ehemann die Steuerklasse 5 gewählt hätte. Dann würde das Nettogehalt sogar auf 1.570 Euro steigen. Das Elterngeld liegt dann bei 966 Euro.

Allerdings bedeutet diese Steuerklassenkombination auch, dass der Ehemann im Falle einer Arbeitslosigkeit sehr wenig Arbeitslosengeld-I erhalten würde.

Tipp: Rechnen Sie unbedingt aus, welche Folge die jeweilige Lohnsteuerklassenwahl für die Höhe Ihres Elterngeldes hätte. Berücksichtigen Sie dabei auch mögliche Folgen bei der Arbeitslosenversicherung.

PS. Wenn Sie in punkto Steuern stets auf dem Laufenden bleiben möchten, tragen Sie sich gerne in unseren Newsletter ein (der rote Block in der Sidebar rechts oben).