Freistellungsaufträge ab 2016 gelten nur noch mit Steuer-ID
Viele Sparer müssen noch dieses Jahr ihrer Bank die Steuer-ID melden, denn Freistellungsaufträge ab 2016 sind nur noch mit Steuer-ID gültig. Wer das vergisst, zahlt Abgeltungssteuer. felix1.de erklärt, wer davon betroffen ist.