Für einige Arbeitgeber eine Neuigkeit und unsere Weihnachtsüberraschung: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht nur einen Firmenwagen zu steuerlich günstigen Konditionen überlassen, sondern auch ein Firmenfahrrad. Bedeutet: Sobald der Arbeitnehmer das Fahrrad auch privat nutzt, lassen sich Vorteile erzielen. Denn zwar fällt dann Lohnsteuer und Sozialversicherung auf diesen privaten Anteil an – schließlich handelt es […]
Mehr erfahrenKategorie: Adventskalender
Darlehen gewähren und von steuerfreiem Vorteil profiteren
Benötigt der Arbeitnehmer Geld, kann er sich von seinem Arbeitgeber mit einem Darlehen aushelfen lassen. Um daraus einen Steuervorteil zu erzielen, müssen allerdings einige Bedingungen vereinbart werden: Dazu gehören Laufzeit, Verzinsung, Tilgung und Sicherheiten. Ist hier alles korrekt, gibt es einen Steuervorteil: Der Arbeitnehmer erhält nämlich einen geldwerten Vorteil. Dieser besteht in dem Zinsvorteil und […]
Mehr erfahrenAufwendungen für Handynutzung steuer- und beitragsfrei erstatten
Entstehen dem Arbeitnehmer regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen bei der Nutzung privater Telekommunikationsmittel für betriebliche Zwecke, können diese Aufwendungen auch in pauschaler Höhe steuer- und beitragsfrei vom Arbeitgeber erstattet werden. Zu den Aufwendungen zählen auch – entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte (Handy/Telefon und Internet) – das Nutzungsentgelt einer Telefonanlage sowie der Grundpreis der Anschlüsse. Für den […]
Mehr erfahrenBetreuung des Kindes in besonderen Situationen bezuschussen
Familie und Beruf sind oft nicht leicht zu vereinbaren. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei die Kinderbetreuung während der Arbeitszeit. Die Kosten für die Betreuung, Unterbringung und Verpflegung der nicht schulpflichtigen Kinder in Kindertagesstätten oder vergleichbaren Einrichtungen spielen eine wesentliche Rolle bei der Abwägung, ob es sich überhaupt lohnt, arbeiten zu gehen. Übernimmt der Arbeitgeber einen […]
Mehr erfahrenUnternehmensbeteiligung steuer- und beitragsfrei überlassen
Überlassen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Beteiligungen am eigenen oder an einem verbundenen Unternehmen unentgeltlich oder verbilligt, bleibt ein geldwerter Vorteil bis zu 360 Euro im Jahr steuer- und beitragsfrei. Voraussetzung ist, dass die Vergünstigung allen Arbeitnehmern – auch Teilzeitkräften und Minijobbern – offensteht. Begünstigt sind nur direkte Beteiligungen – Optionen auf deren Erwerb oder Geldleistungen zum […]
Mehr erfahrenTablet, Laptop oder Smartphone überlassen und Steuern sparen
Die Nutzung mobiler Geräte ist in vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken, auch um die Erreichbarkeit und Tätigkeit des Arbeitnehmers an unterschiedlichen Orten zu ermöglichen. Der Arbeitgeber stattet seinen Arbeitnehmer bspw. mit einem Laptop, Tablet oder Smartphone aus. Die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung dieser Geräte, der dazugehörigen System- und Anwendungsprogramme sowie des Zubehörs […]
Mehr erfahrenSteuerfreies Mankogeld für Fehlbeträge bis zu 16 Euro auszahlen
Tankstellen, Einzelhandel, Arztpraxen, Gastronomie sind nur einige Branchen, in denen Bargeld eine Rolle spielt. Doch es gibt weitaus mehr Branchen, in denen trotz modernster Zahlungsmethoden Bargeldkassen oder Bargeldbörsen im täglichen Einsatz nicht wegzudenken sind. Was passiert jedoch bei Fehlbeträgen und wer übernimmt die Verantwortung? Die Haftung für Fehlbeträge ist arbeitsrechtlich immer wieder ein Thema. Für […]
Mehr erfahrenMitarbeiterrabatt bis zu 1080 Euro steuerfrei gewähren
Im Dienstleistungs- und produzierenden Gewerbe kommt es häufig vor, dass dem Arbeitnehmer eigene Dienstleistungen oder Waren unentgeltlich oder verbilligt überlassen werden. Dabei kann der Belegschaftsrabatt genutzt werden. Unter die Rabattregelung fallen jedoch nur solche Zuwendungen, mit denen der Arbeitgeber üblicherweise handelt, die er Dritten gegenüber erbringt und zu handelsüblichen Preisen anbietet. Die überlassenen Dienstleistungen und […]
Mehr erfahrenPauschal besteuert zur Arbeit fahren
Über die sogenannte Pendlerpauschale machen viele Arbeitnehmer die Belastungen, die durch regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anfallen, jährlich gegenüber dem Finanzamt geltend. Vorteilhafter ist hier die Übernahme oder Bezuschussung der Fahrtkosten seitens des Arbeitgebers. Bei Fahrten mit dem Privatfahrzeug können dem Arbeitnehmer bis zu 0,30 Euro je Entfernungskilometer und Arbeitstag pauschalbesteuert und beitragsfrei […]
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