Bereits in wenigen Tagen stehen für Sie als Onlinehändler gravierende Änderungen im steuerlichen Bereich an. Wenn Sie Privatpersonen elektronische Dienstleistungen anbieten, kennen Sie bereits das „MOSS“ – das „Mini-One-Stop-Shop“-Verfahren: Hierüber können Unternehmer die Umsatzsteuer, die bei Verkauf dieser Dienstleistungen in anderen EU-Ländern anfällt, in ihrem eigenen Land erklären und begleichen. Im Vergleich zum neuen „OSS“ – dem „One-Stop-Shop“ – ist der Anwendungsbereich des MOSS jedoch im wahrsten Sinne des Wortes Mini. Denn über den OSS sollen Unternehmer künftig nahezu sämtliche Leistungen für den Versandhandel deklarieren.
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Die Steuerfahndung in NRW funktioniert – das Entdeckungsrisiko steigt
Steuerfahnder und Betriebsprüfer bescherten dem Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 Mehreinnahmen in Höhe von über einer Milliarde Euro gegenüber dem Vorjahr. Zusätzliche Personaleinstellungen, intensivere Prüfungen und immer mehr gesetzliche Befugnisse sind die Hauptgründe für diese Rekordergebnisse der Prüfer. Sorgen müssen sich angesichts dieser Entwicklung vor allem Unternehmer, die mit viel Bargeld hantieren.
Mehr erfahreneLohnakte wird neuer Maßstab in der Lohnbuchhaltung
Sie erinnern sich: Mit der „eLohnakte“ hat felix1.de die eigenen Personalunterlagen elektronisch archiviert, z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Urlaubsanträge oder Krankenscheine, zugeordnet zum einzelnen Arbeitnehmer. Jetzt ist die eLohnakte für jeden Unternehmer-Mandanten frei zugänglich.
Mehr erfahrenUnternehmen sicher steuern mit ETL PISA Finanzen
Seit kurzem bietet felix1.de seinen Firmenmandanten mit ETL PISA Finanzen eine besonders schlanke kaufmännische Software, die von der eurodata AG, dem IT-Unternehmen der ETL-Gruppe, zu der auch felix1.de gehört, bereitgestellt wird. Mit welchen Funktionalitäten die Software-Anwendung Unternehmer überzeugt, verrät Christof Kurz, Geschäftsbereichsleiter und Prokurist bei eurodata, im Interview.
Mehr erfahren5 Fallen bei Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung (und wie man sie umgehen kann)
Nicht erst mit der Einführung des Mindestlohns müssen Branchen wie der Einzelhandel bei der Dokumentation von Arbeitszeiten, Pausen, Überstunden oder Urlaub genau aufpassen. Es gilt die Angaben der Mitarbeiter, die vertraglichen Vereinbarungen und die gesetzlichen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen.
Mehr erfahrenTV-Beitrag: Ist eine Fahrtenbuch-App die bessere Alternative?
Fahrtenbuch-Apps sollen alles leichter machen. Doch wie nützlich sind sie wirklich? Die felix1.de-Steuerberater stellen auf tv.berlin die Ergebnisse ihres großen Fahrtenbuch-App Tests vor.
Mehr erfahrenUPDATE! – Online-Identifizierung jetzt rund um die Uhr
Laut Geldwäschegesetz (GWG) muss der Steuerberater seinen Mandanten identifizieren, bevor er für ihn arbeiten darf. Die angehenden Mandanten von felix1.de haben es in punkto Identifizierung nun noch einfacher!
Mehr erfahren7 Dinge, die eine Fahrtenbuch-App können sollte
Fahrtenbuch-Apps sind praktische kleine Helfer für fast jedes Unternehmen. Das Wichtigste ist aber: Die App muss den strengen Anforderungen des Finanzamts standhalten. Oft liegt es auch am Nutzer, dass eine Fahrtenbuch-App nicht anerkannt wird, weil die falsche verwendet wurde. Im großen felix1.de Fahrtenbuch-App-Test haben wir getestet, welche Fahrtenbücher der Betriebsprüfung standhalten.
Mehr erfahrenArbeitgeber aufgepasst: steuerfreies Urlaubsgeld nutzen
Urlaubsgeld vom Arbeitgeber: Das geht und ist sogar steuer- und sozialversicherungsfrei. Zumindest dann, wenn einige Regeln beachtet werden. felix1.de erklärt, welche das sind.
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