Ab dem 1.1.2020 wird es ernst: Nach dem neuen Kassengesetz dürfen nur noch solche elektronischen Registrierkassen verwendet werden, die zertifiziert sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die entsprechenden Geschäftsvorgänge manipulationsfrei aufgezeichnet werden. Welche Geräte der Staat künftig akzeptiert, wird derzeit in einer Kassensicherungs-Verordnung festgeschrieben.
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Kassenbuchsoftware: Bei Microsoft Access spielt das Finanzamt nicht mit
Bei PC-gestützten Kassensystemen schaut die Finanzverwaltung genau hin und winkt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen als nicht manipulierbar durch. Hintergrund sind die GoBD. Was bedeutet das für Access-basierte Software und wie vermeiden Sie als Unternehmer Probleme mit den Behörden?
Mehr erfahrenEntwarnung: Elektronische Kasse nicht verpflichtend
Ein Missverständnis macht die Runde: Zwar gelten für elektronische Registrierkassen, die Daten speichern, ab dem 1.1.2017 neue Vorschriften. Das bedeutet allerdings nicht, dass die ganz normale Ladenkasse nicht mehr erlaubt ist. Was eine elektronische Kasse bald alles können muss, erfahren Sie hier.
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