5 Steuerfehler, mit denen Sie garantiert Geld verlieren!

SteuerfehlerSteuern zahlt keiner gerne und dennoch kommt niemand daran vorbei. Besonders ärgerlich ist es aber, wenn Sie zu viele Steuern zahlen, weil Sie selbst Steuerfehler gemacht haben, die Sie hätten vermeiden können. felix1.de geht auf 5 häufige Steuerfehler ein, mit denen Sie garantiert Geld verschenken.

1. Steuerfehler: Sie geben gar keine Steuererklärung ab

Nicht jeder muss eine Steuerklärung abgeben. Viele Arbeitnehmer und Rentner sind nämlich von der Abgabepflicht befreit. Dennoch sollten Sie prüfen, ob sich die freiwillige Abgabe nicht trotzdem lohnt. Haben Sie hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben, können Sie mit einer Steuererstattung rechnen.

Für alle, die verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, gilt: Achten Sie auf die Abgabefristen. Geben Sie zu spät die Steuererklärung ab, droht ein Verspätungszuschlag. Das Finanzamt kann bis zu 10 % zusätzlich zur festgesetzten Steuer verlangen.

Geben Sie Ihre Steuererklärung gar nicht ab, wird Ihnen das Finanzamt einen Schätzungsbescheid zuschicken.

2. Steuerfehler: Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer

Oft ist die Kleinunternehmerregelung die günstigere Möglichkeit für neu gegründete Unternehmen oder nebenberufliche Unternehmer. Es ist keine Umsatzsteuer zu zahlen und deshalb auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Aber nicht immer ist die Kleinunternehmerregelung die steuerlich beste Möglichkeit. Es kommt darauf an, ob Sie gerade in der Startphase größere Investitionen vornehmen. Als Kleinunternehmer erhalten Sie nämlich keine Umsatzsteuererstattungen vom Finanzamt. Außerdem müssen Sie beachten, wer Ihre Kunden sind. Sind Unternehmer Ihre Kunden, sollten Sie eher auf diese Regelung verzichten. Sind es hauptsächlich Privatpersonen, wird die Kleinunternehmerregelung die bessere Möglichkeit sein.

Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung, dürfen Sie in Ihren Rechnungen die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Denn Kleinunternehmer, die die Umsatzsteuer ausweisen, müssen diese falsch ausgewiesene Steuer an das Finanzamt abführen.

3. Steuerfehler: Achten Sie als Kleinunternehmer auf die Umsatzgrenzen

Als Kleinunternehmer dürfen Sie regelmäßig nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz pro Jahr erzielen. Im laufenden Jahr darf der Umsatz nicht über 50.000 Euro liegen. Überschreiten Sie einen der beiden Werte, dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwenden. Sie müssen dann die Umsatzsteuer Ihren Kunden in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen.

Für die Überwachung der Umsatzgrenzen sind Sie selbst verantwortlich. Das erfordert eine ordentliche und zeitnahe Buchführung. Schließlich müssen Sie bereits am Anfang des Jahres wissen, ob Sie die Umsatzgrenzen im Vorjahr eingehalten haben. Nur so können Sie Ihre Rechnungen Rechnung richtig – also mit oder ohne Umsatzsteuer erstellen.

4. Steuerfehler: Heiraten am Anfang des Jahres

Ziemlich unromantisch, aber dennoch wichtig ist der richtige Hochzeitstermin, um Steuern zu sparen. Denn wer am Anfang des Jahres heiratet, verschenkt eventuell Einkommensteuern. Der oft günstigere Splittingtarif für Eheleute kann nämlich auch dann schon für das gesamte Jahr angewendet werden, wenn die Hochzeit im Dezember stattfindet. Wer sich also das Ja-Wort erst im Januar statt im Dezember gibt, kann diese steuerliche Regelung nicht bereits im Vorjahr anwenden.

Übrigens: Steuerliche Vorteile bieten sich durch eine Hochzeit nur, wenn Sie und Ihr Partner unterschiedlich viel verdienen. Ist Ihre Einkommen nahezu gleich, spielt die Hochzeit steuerlich gesehen keine Rolle.

5. Steuerfehler: Steuern sparen durch Ausgaben

Durch Anschaffungen können Sie zwar Ihre Steuerlast mindern. Sie erhalten aber nur einen Teil von den Anschaffungskosten als Steuererstattung vom Finanzamt zurück.

Beispiel: Herr Meier hat ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro. Er müsste 12.636 Euro Steuern zahlen. Nur um Steuern zu sparen, kauft Herr Meier einen neuen Laptop für 1.100 Euro, den er für seine Arbeit nutzt.
Steuerlich absetzen kann er jährlich nur die Abschreibung – das ist ein Drittel der Anschaffungskosten jedes Jahr (1.100 Euro / 3 = 367 Euro). Die Steuer mindert sich im ersten Jahr nur um 148 Euro auf 12.488 Euro. Nach drei Jahren hat Herr Meier lediglich 444 Euro Steuern gespart, aber für den Laptop 1.100 Euro ausgegeben.

Wichtig ist: Schaffen Sie nur Gegenstände an, wenn Sie diese auch wirklich benötigen. Denn das, was Sie an Steuern sparen, ist immer weniger als das, was Sie ausgegeben haben.