Gewerbeanmeldung & Co. – In 4 Schritten zur eigenen Firma

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Wenn Sie ein Unternehmen neu gründen, müssen Sie viele Dinge beachten. Hierzu gehören die Anmeldung bei verschiedenen Ämtern, die Finanzierung und die Einrichtung der Buchführung. Lesen Sie, worauf es ankommt.

1. Schritt: Gewerbeanmeldung

Die Anmeldung Ihres Gewerbes können Sie selbst vornehmen. Anmelden müssen Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt der Stadt oder des Bezirks, in dem Sie Ihr Unternehmen betreiben. Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie nur einen Personalausweis.

Für manche Unternehmensgründungen sind weitere Dokumente und Genehmigungen notwendig. Möchten Sie z. B. eine Gaststätte eröffnen, müssen Sie…

  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei juristischen Personen aus dem Handelsregister)
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
  • einen Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts vorlegen.
  • Beim Ausschank von alkoholischen Getränken ist eine Genehmigung erforderlich.
  • Außerdem muss der angehende Gastronom an einem Gaststättenkurs der IHK teilnehmen und einen Miet- bzw. Pachtvertrag oder einen Grundrissplan einreichen.

Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, wird das Gewerbeamt die Genehmigung erteilen.

Aber nicht jedes Unternehmen muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Gehört Ihr Unternehmen den freien Berufen an, können Sie auf eine Gewerbeanmeldung verzichten. Freiberufler sind insbesondere Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten.

Übrigens: Die Gewerbeanmeldung hat mit der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt nichts zu tun. Diese hat in jedem Fall gesondert zu erfolgen.

2. Schritt: Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt

Jeder, der ein Unternehmen betreibt, muss sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.

Als Gewerbetreibender erfährt das zuständige Finanzamt von Ihrer Tätigkeit über die Gewerbeanmeldung. Das Finanzamt wird Ihnen dann automatisch einen steuerlichen Erfassungsbogen zuschicken. Sind Sie Freiberufler und müssen deshalb keinen Gewerbeschein beantragen, müssen Sie dem Finanzamt selbst anzeigen, dass Sie ein Unternehmen betreiben. Hierzu können Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt melden und sich den Fragebogen zuschicken lassen. Alternativ können Sie sich den Fragebogen auch im Internet herunterladen, ausfüllen und direkt an das Finanzamt senden.

>> Den Fragebogen finden Sie im Formularcenter der Finanzverwaltung unter https://www.formulare-bfinv.de

>> Für die Suche nach dem zuständigen Finanzamt bietet das Bundeszentralamt für Steuern einen kostenlosen Service.

Der steuerliche Erfassungsbogen enthält einige Tücken. Beispielsweise müssen Sie sich für die Soll- oder Ist-Versteuerung entscheiden. Sie müssen auch Ihren erwarteten Gewinn schätzen, nach dem die Steuervorauszahlung berechnet wird. Sie haben zudem die Möglichkeit, von der sog. Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen: Dann müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen.

Tipp: Sie sollten den Fragebogen nur allein ausfüllen, wenn Sie die einzelnen Punkte wirklich verstehen. Im Zweifel ziehen Sie besser einen Steuerberater hinzu. Denn mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung stellen Sie die steuerlichen Weichen für Ihr Unternehmen. Einige Angaben wirken sich erst später aus und können nicht mehr korrigiert werden.

Wenn Sie sich unsicher sind, unterstützen wir Sie gerne. Die Anmeldung beim Finanzamt ist zum Beispiel Teil unseres All-In-One-Gründerpakets für Freiberufler.

3. Schritt: Finanzierung

Benötigen Sie eine Finanzierung, müssen Sie Ihr Konzept der Bank präsentieren. Sie brauchen dafür einen Businessplan.

Achtung: Banken geben Unternehmensgründern oft nur eine einzige Chance, ihr Konzept vorzustellen.

Deswegen sollte der Businessplan vollständig und fehlerfrei sein. Ziehen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater hinzu. Die Bank wird immer eine Abfrage bei der Schufa vornehmen. Das Problem: Jede Bankabfrage wird in Ihr Schuldner-Register eingetragen. Haben Sie dort viele Eintragungen, verweigern die Banken oftmals die Finanzierung ohne weitere Prüfung. Denn sie gehen dann davon aus, dass die vorherigen Banken Ihr Konzept bereits abgelehnt haben. Es ist deshalb wichtig, dass schon die ersten Finanzierungsanfragen erfolgreich sind.

4. Schritt: Buchführung einrichten

Sie als Unternehmer müssen eine ordnungsgemäße Buchführung vornehmen. Das gilt natürlich sowohl für die Finanzbuchführung als auch für die Lohnbuchführung. Sie können diese Arbeiten auch an andere, z. B. an einen Steuerberater, abgeben. Möchten Sie die Buchführung ganz oder teilweise selbst vornehmen, müssen Sie sie zunächst einrichten.

Die Einrichtung ist das A und O der laufenden Buchführung. Fehler, die bei der Einrichtung gemacht wurden, können im Nachhinein zwar korrigiert werden. Oftmals ist das aber sehr aufwändig.

Fazit: Gerade beim Start empfiehlt es sich, auf Nummer sicher zu gehen und auf professionelle Hilfe durch einen Steuerberater zu setzen. (Schauen Sie mal in unsere Gründungspakete für GmbH und UG)

Wie starten andere Gründer in die Selbständigkeit? Lesen Sie Tipps aus erster Hand in unserem Beitrag „6 Insider-Tipps von Gründern an Gründer“