5 Fragen zum Kleinunternehmer

5 Fragen zum KleinunternehmerKleinunternehmer zahlen keine Umsatzsteuer. Das müsste doch bedeuten, dass die Anwendung der Kleinunternehmerregelung immer vorteilhaft ist.  Ganz so einfach ist es aber nicht. felix1.de verrät Details.

1. Was ist ein Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer sind Unternehmen mit einem geringen Umsatz. Diese Unternehmer können ohne Umsatzsteuer Waren verkaufen und Dienstleistungen anbieten. Den Begriff Kleinunternehmer gibt es ausschließlich im Umsatzsteuerrecht. Übrigens: Kleingewerbe sind vom Begriff des Kleinunternehmers streng zu unterscheiden und etwas ganz anderes: Hierbei handelt es sich um einen Unternehmer, der nach dem Handelsgesetzbuch nicht als Kaufmann bezeichnet werden kann.

2. Wer darf Kleinunternehmer sein?

Unternehmer sind Kleinunternehmer, wenn ihre Umsätze im Vorjahr nicht über 17.500 Euro gelegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen werden.

Für Neugründer gilt im Gründungsjahr: Der voraussichtliche Jahresumsatz darf nicht über 17.500 Euro liegen. Wird erst innerhalb des Jahres das Unternehmen gegründet, darf der Jahresumsatz nur anteilig die 17.500 Euro erreichen.

Beispiel: Zum 1.7.2015 wird das Unternehmen gegründet. Der voraussichtliche Jahresumsatz darf nur 8.750 Euro betragen – also die Hälfte von 17.500 Euro.

3. Gibt es einen Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer?

Nein. Das ist der Haken bei der ganzen Sache: Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, darf keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Das bedeutet: Ist der Kunde ein Unternehmer, wird ihm normalerweise die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer als Vorsteuer bezeichnet. Einem Kleinunternehmer ist das verwehrt. Das bedeutet natürlich auch, dass die Waren und Dienstleistungen, die eingekauft werden, für den Kleinunternehmer teurer sind.

4. Ist die Kleinunternehmerregelung immer günstiger?

Nein. Das kommt darauf an, an wen der Kleinunternehmer verkauft. Sind die Käufer überwiegend Privatpersonen, ist die Kleinunternehmerregelung günstiger. Wird überwiegend an Unternehmer verkauft, ist es günstiger, freiwillig Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

Beispiel: Zwischenhändler B kauft im vom Händler A Jahr 2015 Fahrräder im Wert von 11.900 € inkl. 1.900 € Umsatzsteuer. Er verkauft diese für 15.000 € exkl. Umsatzsteuer an den Fahrradladen C weiter. Es ergibt sich jeweils folgender Gewinn:

B ist Kleinunternehmer B optiert zur Umsatzsteuer
Einnahmen 15.000 Euro

(kein USt-Ausweis)

15.000 Euro

+

2.850 Euro (USt-Ausweis)

= 17.850 Euro

Ausgaben 11.900 Euro 10.000 Euro (netto)

+

1.900 Euro (Vorsteuer)

+

(2.850 Euro – 1.900 Euro=)

950 Euro

(abzuführende USt)

= 12.850 Euro

Gewinn 3.100 Euro 5.000 Euro

Damit hat der Zwischenhändler B einen Mehrgewinn von 1.900 Euro, wenn er zur Umsatzsteuer optiert.

5. Wann ist die Kleinunternehmerregelung außerdem nachteilig?

Die Kleinunternehmmerregelung ist also eher ungünstig, wenn die Kunden vorwiegend Unternehmer sind. Es gibt aber noch weitere Fälle, in denen der Unternehmer über eine Option zur Umsatzsteuer nachdenken sollte. Wenn er beispielsweise größere Anschaffungen wie Maschinen oder andere hohe Betriebsausgaben hat, bekommt er die Vorsteuer sofort vom Finanzamt erstattet. Dies kann einen erheblichen Cash Flow Vorteil bedeuten.

Auf der anderen Seite sollte man immer im Einzelfall schauen, ob sich der Aufwand wirklich lohnt. Denn wer Umsatzsteuer zahlt, hat einen hohen administrativen Aufwand, den sich der Unternehmer oft ersparen will.

Fazit: Es gilt wie fast immer: Eine Pauschalaussage kann man nicht treffen, es kommt auf den Einzelfall an.