Der erste Mitarbeiter: 6 wichtige Fragen zum Arbeitsrecht

Was muss ich als Arbeitgeber beachten, sobald ich einen Mitarbeiter einstelle? ETL-Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel gibt Auskunft.

Schon beim Gründen eines Unternehmens heißt es: aufgepasst! Hindernisse hier, Stolpersteine da. Was muss ich wann erledigt haben, und vor allem wie? Businessplan, Fördermittel, Finanzierung, Steuern und Buchhaltung … Wer will schon Fehler machen, die im Nachhinein kostspielig werden können?

ETL-Rechtsanwalt Jörg Hahn hat zu den Themen Rechtsformwahl und Gründung einer GmbH schon per Video Hilfestellung gegeben und auf typische Fehler von Gründern aufmerksam gemacht. So passiert es etwa, dass Geld schon zu Beginn für private Zwecke (z.B. teure Autos) ausgegeben wird und dann nicht mehr viel Bares im Unternehmen bleibt.

Heute widmen wir uns aber der Frage „Was passiert eigentlich, wenn ich zum ersten Mal Mitarbeiter einstellen will?“ Dazu haben wir 6 wichtige Fragen gesammelt, die uns Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel per Video beantwortet.

1. Der erste Mitarbeiter – Was ist das Wichtigste im Arbeitsrecht?

https://www.youtube.com/watch?v=rXL8BALvKTo

2. Befristeter Arbeitsvertrag: ja oder nein?

https://www.youtube.com/watch?v=evhosxXp89g

3. Arbeitsvertrag als Muster oder lieber Einzelfertigung?

https://www.youtube.com/watch?v=xMKL06aLhpM

4. Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

https://www.youtube.com/watch?v=0JfF6N-eDl4

5. Kann Erholungsurlaub auf das Folgejahr übertragen werden?

https://www.youtube.com/watch?v=20mcxGfKCps

6. Kann der Arbeitgeber Ausbildungskosten zurückverlangen?

https://www.youtube.com/watch?v=mMgWovq28i4

Wie Sie sehen, muss man als Gründer doch einiges beachten und wissen, wenn man sich Mitarbeiter ins Haus holen will. Sollten Sie noch Fragen zum Thema „Der erste Mitarbeiter“ haben, dann schreiben Sie uns einen Kommentar weiter unten.

An dieser Stelle wollen wir übrigens darauf hinweisen, dass Gründer aus der Gastronomie sich für den Gastro-Gründerpreis 2016 bewerben können. Das ist der größte deutschsprachige Gastronomiegründerwettbewerb. Reichen Sie Ihr innovatives Geschäftskonzept gerne ein und lassen Sie es von einer renommierten Jury bewerten. Juroren sind zum Beispiel Sternekoch Christian Rach und Kochbuchautorin Sophia Hoffmann. Zu gewinnen gibt es professionelle Starthilfe, z.B. Startkapital oder ein iPad-Kassensystem vom Veranstalter des Gastro-Gründerpreises Orderbird. Mehr Informationen gibt es hier.