Fristverlängerung beantragen – So machen Sie es richtig!

Ob Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung oder Steuererklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung – alle müssen bis zum 31. Mai beim Finanzamt sein. Was aber, wenn die Zeit mal nicht ausreicht? Wie Sie eine Fristverlängerung beantragen und sich damit mehr Zeit verschaffen, zeigt Ihnen felix1.de.

Fristverlängerung beantragen

Wird die Zeit knapp, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung beantragen. Das geht mit einem formlosen Schreiben, einem Fax oder einer E-Mail. Sogar ein Anruf beim Finanzamt reicht aus. Sie müssen aber immer einen Grund angeben, warum Sie die Frist nicht einhalten können. Das können z. B. Krankheit, fehlende Unterlagen oder auch starke Arbeitsauslastung sein.
Das Finanzamt kann eine Fristverlängerung bis zum 28.02. des Folgejahres gewähren. Aber Achtung: Die Fristverlängerung kann auch abgelehnt werden. Dann müssen Sie die Steuererklärung bis zum 31.05. einreichen. Reichen Sie die Erklärung dann zu spät ein, droht Ihnen ein Verspätungszuschlag.

Verspätungszuschlag bis zu 25.000 Euro

Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, maximal aber 25.000 Euro betragen. Ob und wie hoch der Verspätungszuschlag festgesetzt wird, ist von der Dauer und der Häufigkeit der Fristüberschreitung abhängig.
Achtung: Der Verspätungszuschlag wird auf die festgesetzte Steuer und nicht auf die Steuernachzahlung erhoben.

Beispiel: Der selbständige Mauermeister gibt seine Einkommensteuererklärung 2015 verspätet ab. In 2015 hat er Einkommensteuer von 20.000 Euro vorausgezahlt. Der Steuerbescheid ergibt, dass die Steuer auf 15.000 Euro festgesetzt wird – also 5.000 Euro erstattet werden. Der Verspätungszuschlag kann deshalb bis zu 1.500 Euro betragen (10 % von 15.000 Euro).

Sie sollten eine Fristverlängerung auch nicht zu früh beantragen. Geben Sie etwa bereits im Januar an, dass Sie wegen Arbeitsüberlastung die Steuererklärung nicht pünktlich abgeben können, lehnen Finanzämter Fristverlängerungen oft ab. Sie begründen die Ablehnung damit, dass Sie noch ausreichend Zeit haben, um sich besser zu organisieren.

Fristverlängerung durch einen Steuerberater

Haben Sie einen Steuerberater beauftragt Ihre Steuererklärung zu erstellen, haben Sie sofort eine Fristverlängerung bis zum 31.12. Das geht sogar noch, wenn das Finanzamt Ihre Fristverlängerung schon abgelehnt hat.