Achtung Arbeitgeber: Das bringt Ihnen Werbung auf dem Pkw des Mitarbeiters

Auch wenn Sie Ihren Mitarbeitern gerade eine Gehaltserhöhung gegönnt haben – ein Jahr ist schnell rum und die nächsten Gehaltsverhandlungen werden kommen, so viel ist sicher. Fehlen Ihnen die Ideen, wie Sie Ihre Angestellten belohnen können? Wir hätten da ein paar Vorschläge für Sie…

Vor gut einem Jahr haben wir Ihnen 9 wertvolle Tipps gegeben, wie Sie als Arbeitgeber die Leistungen Ihrer Mitarbeiter mit steuerfreien Extras anerkennen können, ohne das Gehalt selbst zu erhöhen. Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten, Gutscheine in verschiedensten Varianten, steuerfreie Jobtickets – diese und noch mehr Möglichkeiten haben Sie, um Ihren Arbeitnehmern etwas Gutes zu tun.

Und wir haben noch eine weitere Idee für Sie: Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, auf dem privaten Auto Ihrer Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zu werben? Steuerlich ist das recht interessant, denn davon profitieren beide Seiten.

So wirkt sich die Werbung steuerlich aus

Zahlen Sie für die Werbung weniger als 256 Euro pro Jahr, muss der Arbeitnehmer nichts versteuern. Denn für ihn sind diese Einnahmen steuerlich sog. sonstige Einkünfte, die erst ab einem Betrag von 256 Euro steuerpflichtig werden.

Beispiel: Hans erhält von seinem Arbeitgeber pro Monat 21 Euro. Als Gegenleistung bringt er eine Werbefolie auf der Heckscheibe seines Privat-Pkw an. Da Hans im Jahr weniger als 256 Euro erhält, bleiben diese Einnahmen steuerfrei.

Wollen Sie 256 Euro oder mehr ausgeben? Auch das ist grundsätzlich möglich. Denn verdient der Arbeitnehmer mit der Werbung nebenbei etwas dazu, handelt es sich um eine andere Einkunftsart. In diesem Fall sind diese Einnahmen bis zu 410 Euro pro Jahr steuerfrei.

Beispiel: Heike wirbt auf ihrem privaten Auto für ihren Arbeitgeber. Auf den vorderen Autotüren befinden sich Aufkleber mit dem Firmennamen, dem Logo, Telefonnummer und Internetadresse. Dafür erhält Heike pro Jahr 380 Euro. Da diese unter dem Betrag von 410 Euro liegen, muss Heike dafür keine Steuern bezahlen.

Übersteigen die Einkünfte den Betrag von 410 Euro, werden sie zwar steuerpflichtig. Jedoch ist nur ein entsprechend gekürzter Betrag zu besteuern, wenn die Einkünfte zwischen 410 und 820 Euro liegen (sog. Härteausgleich für geringe Nebeneinkünfte).

Sie selbst als Arbeitgeber dürfen die entsprechenden Aufwendungen bezüglich der Herstellungskosten für die Werbung als Betriebsausgaben geltend machen und damit Ihren Gewinn mindern. Gewerbesteuerlich handelt es sich um Mietzahlungen, die dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden.

Tipps für die Praxis

  1. Beraten Sie sich im Vorfeld mit einem Steuerberater über die steuerlichen Auswirkungen. Klären Sie insbesondere ab, ob die Zahlungen beim jeweiligen Arbeitnehmer tatsächlich steuerfrei bleiben. Hat dieser nämlich noch weitere Nebeneinkünfte, kann die Grenze der Steuerfreiheit schnell überschritten sein – mit der Folge, dass dann doch Steuern fällig werden.
  2. Schließen Sie einen separaten Vertrag ab, der keinen Bezug zum Arbeitsvertrag des Mitarbeiters hat. Sonst könnte es passieren, dass das Finanzamt die Vereinbarung als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag wertet und für die Zahlungen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
  3. Machen Sie Fotos von der Werbung, die Sie bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen können.

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Alternative Dienstfahrrad: Drei Fliegen mit einer Klappe

Nicht nur auf Autos kann man für das eigene Unternehmen werben, sondern auch auf Fahrrädern. Deshalb ist es auf jeden Fall eine Überlegung wert, ob Sie Ihren Mitarbeitern Dienstfahrräder mit dem Logo Ihrer Firma zur Verfügung stellen. Das dient nicht nur der Werbung, sondern sorgt für zufriedene und fitte Arbeitnehmer und kommt nicht zuletzt der Umwelt zugute.

Der Arbeitnehmer versteuert nur den geldwerten Vorteil – der beim Dienstfahrrad deutlich geringer ausfällt als beim Dienstwagen – und erhält dafür ein schickes Fahrrad.

Beispiel: Georg nutzt ein Dienstfahrrad seines Arbeitgebers. Er hat sich für ein voll ausgestattetes Rennrad entschieden, Kostenpunkt 3.000 Euro (unverbindliche Preisempfehlung inklusive Mehrwertsteuer). Der geldwerte Vorteil beträgt 1 %. Georg versteuert damit monatlich nur 30 Euro.

Wollen Sie mehr zum Thema Dienstfahrrad lesen? Mit diesem Praxisratgeber geben wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen umfassenden Überblick rund ums Dienstrad.

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