Was ist besser: Pkw kaufen oder leasen

PKW kaufen oder leasenEin neuer Firmen-Pkw muss her. Die Frage ist nur: Soll man den Pkw kaufen oder leasen? Steuerlich ist das nämlich oft ein großer Unterschied. Lesen Sie in diesem Beitrag, in welchen Fällen Sie einen Pkw kaufen oder leasen sollten.

Wenn der Chef ein neues Auto braucht oder für die Angestellten neue Fahrzeuge angeschafft werden, ist die erste Frage immer: Wie soll das finanziert werden? Diese Frage ist für Unternehmer nicht nur betriebswirtschaftlich interessant, sondern auch steuerrechtlich.

1. Pkw kaufen aus wirtschaftlicher Sicht

Eins ist klar: Ein Autohändler hat nichts zu verschenken. Ob Sie ein Auto kaufen oder leasen, der Kfz-Händler hat vorher garantiert genau nachgerechnet. Trotzdem sind Ihre Kosten unterschiedlich hoch.

Kaufen Sie einen Pkw, gehört Ihnen das Fahrzeug. Sie können damit tun und lassen, was Sie wollen. Sie können es auch jederzeit verkaufen.
Wenn etwas am Fahrzeug kaputt geht, können Sie selbst entscheiden, wie und wo Sie es reparieren lassen, oder ob es überhaupt repariert werden soll. Denn ein kleiner Kratzer in der Stoßstange stört Sie ja vielleicht gar nicht.

Natürlich benötigen Sie Geld, um ein Fahrzeug zu kaufen. Wenn Ihr Unternehmen das Geld selbst hat, ist das natürlich das Beste. Sie müssen aber bedenken, dass Sie dieses Geld auch für andere Sachen einsetzen könnten.
Gerade ein Kredit für einen Pkw ist oft sehr günstig – teilweise sogar „fast“ kostenlos. Nehmen Sie einen Kredit auf, sind die monatlichen Zinsen sofort als Betriebsausgabe abziehbar.

Leasing ist nichts anderes als Mieten. Der Pkw gehört nicht Ihnen, sondern dem Händler. Am Ende der Leasinglaufzeit müssen Sie den Pkw zurückgeben. Auch wenn die Leasingrate etwas günstiger ist als die Kreditrate, müssen Sie bedenken, dass Sie am Ende keinen Pkw haben, den Sie verkaufen können.
Andererseits sind in manchen Leasingraten bereits die Kfz-Steuern und die Versicherungsbeiträge enthalten.

Außerdem wird im Leasingvertrag immer eine Kilometerbegrenzung vereinbart. Es wird Ihnen kaum gelingen, genau diese Kilometerbegrenzung einzuhalten. Sind Sie weniger Kilometer mit dem Pkw gefahren, haben Sie zu viel Geld gezahlt. Sind Sie mehr gefahren, müssen Sie nachzahlen.

Schäden am Fahrzeug müssen Sie auf jeden Fall beseitigen lassen – egal wie klein sie auch sind. Bei der Rückgabe begutachtet der Händler das Fahrzeug sehr genau. Jeder Kratzer wird Ihnen zusätzlich berechnet. Auch die Wartungsintervalle müssen Sie genau einhalten, da das im Vertrag auch vereinbart wird.

Leasing hat gegenüber dem Kredit einen großen Vorteil: In der Bilanz wird kein Darlehen ausgewiesen. Die Bilanz erscheint deshalb positiver. Eine  Kreditaufnahme wird dadurch einfacher sein.

Achtung: Oftmals sind Leasingsonderzahlungen zu Beginn oder am Ende der Laufzeit vereinbart. Die Leasingrate ist deshalb geringer. Die Sonderzahlungen müssen beim Vergleich mit einbezogen werden.

3. Pkw kaufen aus steuerlicher Sicht

Auch wenn der Pkw nach dem Kauf sofort Ihnen gehört, können Sie den Kaufpreis nicht sofort als Betriebsausgaben abziehen. Sie müssen den Pkw über die Nutzungsdauer abschreiben. Die gewöhnliche Nutzungsdauer für ein neues Fahrzeug beträgt 6 Jahre.

Beispiel:  Sie kaufen einen Pkw für 71.400 Euro am 01.09.2016. Die Vorsteuer (11.400 Euro) bekommen Sie als Unternehmer sofort vom Finanzamt wieder, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Sie schreiben also nur 60.000 Euro ab.

So sieht Ihre Abschreibung aus:

2016      3.333 Euro   (nur zeitanteilig vom 01.09.2016 bis 31.12.2016)
2017    10.000 Euro
2018    10.000 Euro
2019    10.000 Euro
2020    10.000 Euro
2021    10.000 Euro
2022      6.667 Euro (nur zeitanteilig vom 01.01.2022 bis 31.08.2022)

Verkaufen Sie den Pkw, ist der Gewinn steuerpflichtig. Der Restbuchwert, der sich nach der Abschreibung ergibt, ist vom Verkaufspreis abzuziehen. Außerdem müssen Sie Umsatzsteuer aus dem Verkaufspreis an das Finanzamt zahlen.

Beispiel: Sie verkaufen den Pkw aus dem ersten Beispiel am 01.01.2020 für 35.000 Euro. Der Pkw hat zu diesem Zeitpunkt einen Restbuchwert von 26.666 Euro. Von den 35.000 Euro müssen Sie 19 % Umsatzsteuer (5.588 Euro)  an das Finanzamt abführen. Vom Verkaufspreis bleiben Ihnen also nur 29.412 Euro. Sie haben einen Gewinn von 2.746 Euro, der voll steuerpflichtig ist.
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4. Pkw leasen aus steuerlicher Sicht

Leasen Sie einen Pkw, sind die Leasingraten monatlich als Betriebsausgaben abzuziehen. Die Vorsteuer, die in der Leasingrate enthalten ist, bekommen Sie vom Finanzamt erstattet.
Müssen Sie zum Leasingende Nachzahlungen leisten, sind diese auch sofort als Betriebsausgabe abziehbar.

Eins ist beim Leasen aber immer zu beachten: Wird ein Leasingvertrag geschlossen und beträgt die Leasingzeit weniger als 40 % oder mehr als 90 % der Nutzungsdauer der Abschreibung, rechnet das Finanzamt oft Ihnen den Pkw als Besitzer zu. Dann schreibt nicht mehr der Leasinggeber den Pkw ab, sondern Sie.

Beispiel: Sie leasen einen Pkw für 7 Jahre. Die Nutzungsdauer (laut AfA-Tabelle) liegt bei nur 6 Jahren. Das bedeutet, die Leasingzeit liegt bei über 90 % der Nutzungsdauer.
In so einem Fall müssen Sie prüfen, ob der Leasinggeber seinen gesamten Kaufpreis für den Pkw durch die Leasingraten gedeckt hat. Denn dann geht das Finanzamt davon aus, dass Sie den Pkw eigentlich gar nicht geleast, sondern (versteckt) finanziert haben.

Was Ähnliches gilt, wenn Sie eine Kaufoption vereinbart haben!

Beispiel: Sie leasen einen Pkw für 4 Jahre. Im Leasingvertrag ist vereinbart, dass Sie den Pkw für 20.000 Euro nach den 4 Jahren kaufen können.
In so einem Fall müssen Sie prüfen, ob der Kaufpreis unter dem Restbuchwert des Leasinggebers liegt. Dann ist der Pkw ebenfalls bei Ihnen zu aktivieren, wenn der Leasinggeber insgesamt keinen Verlust gemacht hat (Vollamortisation).

Immer dann, wenn bei Ihnen der Pkw aktiviert und abgeschrieben wird, sind die Leasingraten nämlich nicht mehr vollständig als Betriebsausgaben abziehbar. Nur noch ein Zinsanteil lässt sich abziehen. Zusätzlich ist die Abschreibung als Betriebsausgaben anzusetzen.

Es ist also viel schwieriger, einen geleasten Pkw richtig in Ihrem Unternehmen als Betriebsausgaben geltend zu machen, als es bei einem finanzierten Pkw der Fall wäre.

Pkw privat nutzen

Nutzen Sie den Pkw auch privat, dürfen Sie einen Teil der Kosten nicht als Betriebsausgaben abziehen. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie den Privatanteil ermitteln. Sie können ein Fahrtenbuch führen oder die 1%-Methode anwenden. Wie das geht, lesen Sie in unserem Blogartikel  „Private Pkw-Nutzung: Sorgfalt beim Fahrtenbuch vermeidet Ärger“.

Tipp: Leasen Sie ein Fahrzeug nur, wenn Sie genau wissen, wie viele Kilometer sie tatsächlich fahren werden. Zudem sollten Sie sich sicher sein, dass Sie am Ende der Laufzeit unbedingt ein neues Fahrzeug benötigen und nicht das alte Fahrzeug weiterfahren wollen.