Reichert: Komplizierte 1%-Besteuerung für Dienstfahrräder abschaffen

Die Privatnutzung von Dienstwagen und Dienstfahrrädern wird bisher pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises versteuert, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Nach aktuellen Gesetzesplänen sollen bald Elektroautos privilegiert werden, indem nur noch 0,5% versteuert werden. felix1.de-Steuerberater Andreas Reichert erklärt im Interview, was das für Dienstfahrräder bedeuten könnte.

Herr Reichert, welche Auswirkungen hat die geplante Förderung von Elektroautos auf Dienstfahrräder?

Herr Reichert: Noch keine. Allerdings erwarte ich, dass die Privilegierung später auch auf Dienstfahrräder ausgeweitet wird. So hat es zumindest der Bundesrat im aktuellen Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen.

Was halten Sie von der Idee?

Herr Reichert: Grundsätzlich macht das Sinn. Denn die Nutzung von Fahrrädern ist natürlich noch viel umweltfreundlicher als die von Elektroautos. Allerdings ist das aus meiner Sicht nicht genug: Würde man tatsächlich ökologisch denken, sollte die 1%-Regel für Dienstfahrräder komplett entfallen.

Aber das wäre doch eine Abweichung: Firmenwagen sind bisher Dienstfahrrädern gleichgestellt. Jetzt soll es doch wieder Ausnahmen geben? Wie soll man bei alledem noch den Überblick behalten?

Herr Reichert: Dies wäre ja eine Ausnahme, die zu einer Vereinfachung führt. Solche Ausnahmen gibt es außerdem schon. Beispielsweise kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auch Telekommunikationsgeräte steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen.

Abgesehen davon ist das Dienstfahrrad dem Firmenwagen auch jetzt schon nicht vollends gleichgestellt. Die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte sind beim Dienstrad nämlich schon seit 2012 mit der 1%-Regel abgegolten – bei Firmenwagen dagegen nicht.

Wie würde sich eine 0%-Regel denn auf den Arbeitnehmer mit Dienstfahrrad auswirken?

Herr Reichert: Das Problem ist doch: Die 1%-Regel bezieht sich immer nur auf den Bruttolistenneupreis. Sobald das Fahrrad etwas älter ist, lohnt es sich nicht mehr ein Altfahrrad als Dienstrad zu nutzen, weil man immer weiter Steuern zahlt. Wer hier nachrechnet, für den zeigt sich, dass ein Dienstrad eigentlich nur für diejenigen sinnvoll ist, die sich privat auch so ein teures Neufahrrad kaufen und immer ein neues Modell fahren wollen. Für alle anderen ist die Hemmschwelle einfach zu groß.

Das würde sich mit der 0%-Regel erübrigen. Auf einmal wird das Dienstfahrrad deutlich attraktiver für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Damit könnte man richtig viel bewegen – und etwas für den Umweltschutz und die Gesundheit tun.

Macht denn das Dienstfahrrad aus Ihrer Sicht aktuell überhaupt Sinn?

Herr Reichert: Ja, auf jeden Fall. Ein Dienstradmodell hat eine Menge Vorteile. Der Arbeitgeber tut seinen Mitarbeitern etwas Gutes und der Arbeitnehmer lebt gesünder. Es wäre nur schön, wenn das Modell vereinfacht werden könnte, indem man sich die Rumrechnerei mit der 1%-Regel spart. Auf der einen Seite subventioniert man teure Elektroautos aus ökologischen Motiven. Auf der anderen Seite macht man es Arbeitgebern und Arbeitnehmern schwer, auf das Fahrrad umzusteigen. Das passt doch nicht zusammen.

Weitere Vorteile, wie man ein Dienstfahrradmodell aufbaut und welche Anbieter es gibt, können in unserem Praxisratgeber Dienstfahrrad nachgelesen werden. https://www.felix1.de/wissen/ebooks/praxisratgeber-dienstfahrrad