„Jeder felix1.de-Steuerberater bundesweit hat ein starkes Expertenteam im Rücken.“

Mandanten bei felix1.de erhalten steuerliche Beratung auf höchstem fachlichen Niveau. Das liegt nicht nur an der eigenen fachlichen Expertise der felix1.de-Berater, sondern auch an der geballten Kompetenz des ETL-Netzwerks, bei dem sich die Berater Unterstützung holen können. Francoise Dammertz und Dietrich Loll von ETL SteuerRecht erklären im Interview, wie das funktioniert.

Bei felix1.de steht ja die Beratung des felix1.de-Mandanten im Mittelpunkt. Wie unterstützen Sie unsere felix1.de-Steuerberater dabei?

Herr Loll: felix1.de gehört – genauso wie ETL SteuerRecht – zur ETL-Gruppe. Die ETL-Gruppe verfolgt einen fachübergreifenden Beratungsansatz. Das bedeutet: Der Mandant kann mit jeder Frage zum felix1.de-Steuerberater kommen, egal wie kompliziert oder fachspezifisch sie ist. Denn jeder felix1.de-Steuerberater bundesweit hat ein starkes Expertenteam aus branchenspezialisierten Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern im Rücken. Das ist einzigartig in Deutschland. Wir bei ETL SteuerRecht helfen ihm insbesondere bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen weiter.

Das klingt toll. Wie läuft denn die Zusammenarbeit zwischen dem felix1.de-Steuerberater und ETL SteuerRecht ab?

Frau Dammertz: Das ist gar nicht so kompliziert. Merkt der felix1.de-Steuerberater während der Beratung des Mandanten, dass er bei einer Frage nicht weiterkommt, ruft er einfach bei uns in Berlin in der ETL-Zentrale an. Von hier aus helfen wir ihm. Der felix1.de-Steuerberater erteilt uns einen Auftrag und wir liefern ihm die Antwort. Dann kann er seinen Mandanten wie gewohnt beraten. Das gilt übrigens genauso z.B. für die ETL Unternehmensberatung oder die ETL Wirtschaftsprüfung.

Das ist ja praktisch. Muss der Mandant sich denn um die Kommunikation mit ETL SteuerRecht kümmern?

Frau Dammertz: Nein, für den Mandanten wird die Einbindung des ETL-Expertennetzwerks eigentlich kaum spürbar. Der felix1.de-Steuerberater kümmert sich um alles. Für den Mandanten soll es schließlich durch unsere Einbindung nicht aufwändiger werden.

Also bleibt der felix1.de-Steuerberater Ansprechpartner für den Mandanten?

Herr Loll: Ja, genau. Der Mandant braucht nur Kontakt mit seinem Steuerberater vor Ort zu haben. Alles andere interessiert ihn ja in der Regel auch nicht. Er hat ein Interesse an einer qualitativ hochwertigen Beratung – und die bekommt er von seinem felix1.de-Steuerberater vor Ort, der die Fäden in der Hand hält.

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Wird es denn für den Mandanten teurer, wenn ETL SteuerRecht eingeschaltet wird?

Herr Loll: Ganz klar: Nein! Der Mandant erhält keine besondere Abrechnung, sondern es handelt sich aus Sicht des Mandanten um ganz normale Beratungsstunden. Diese kann er z.B. vorab schon mit dem „3 Stunden Beratungspaket“ zum normalen Unternehmerpaket hinzubuchen. Natürlich kann er sie aber auch während des laufenden Mandats noch beauftragen. Im normalen Beratungspaket ist damit also auch „Spezialberatung“ enthalten.

Darüber freut sich der Mandant sicher. Aber welche Fälle sind es eigentlich, in denen felix1.de-Steuerberater sich an Sie wenden? Frau Dammertz, können Sie uns einen Fall aus Ihrer Praxis beschreiben, bei dem Sie dem felix1.de-Mandanten besonders helfen konnten?

Frau Dammertz: Wir hatten schon öfter Fälle, die das Gesellschaftsrecht und Eherecht betreffen. Kürzlich bat uns ein felix1.de-Steuerberater um Hilfe bei der Frage, wie ein Gesellschafter sich davor schützen kann, dass nicht in das Gesellschaftsvermögen zwangsvollstreckt wird. Denn einer der kreativsten Mitgesellschafter befand sich in einer Midlife-Krise und eine Scheidung mit einem Rosenkrieg war nicht ausgeschlossen.

Und? Konnten Sie dem Mandanten helfen?

Frau Dammertz: Ja. Wir haben dem Mandanten empfohlen, in den Gesellschaftsvertrag eine Bedingung einzubauen: Danach muss jeder Gesellschafter einen Ehevertrag vorlegen, in dem steht, dass das Gesellschaftsvermögen bei der Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs keine Rolle spielt.

Ja, Ehestreit kann oft auch für die Firma gefährlich sein. Haben Sie eigentlich auch Auslandsfälle?

Frau Dammertz: Ja. Einige der Mandanten haben z.B. Grundstücke oder Ferienhäuser im Ausland. Einer unserer Mandanten fragte uns letztens dazu: „Was passiert eigentlich, wenn ich mein Ferienhaus auf Bornholm an meinen in Deutschland lebenden Sohn verschenken möchte?“ Der Mandant spekulierte darauf, dass er keine Schenkungsteuer zahlen müsse, weil er unter dem deutschen Freibetrag von 400.000 Euro war. Hier war es gut, dass er uns vorher gefragt hat. Ansonsten hätte er eine böse Überraschung erlebt.

Wieso das?

Frau Dammertz: Weil der Mandant hier dänische Schenkungsteuer hätte bezahlen müssen. Zwar wird der Mandant nicht doppelt besteuert. Denn das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und Deutschland regelt, dass die dänische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird. Wenn aber aufgrund des hohen Freibetrags keine Schenkungsteuer in Deutschland anfällt, bleibt es bei der dänischen Steuer. Und damit hatte der Mandant nicht gerechnet.

Ok, das hätte auch schiefgehen können. Sehr interessante Fälle.  

Zusammenfassend kann man also sagen: Bei felix1.de wird nicht „im Nebel gestochert“, sondern der Mandant bekommt bei felix1.de eine perfekte Beratung von spezialisierten Experten, ohne dass es dadurch für ihn teurer oder aufwändiger wird. Vielen Dank für das Interview!