Diese Fristen zur Abgabe der Steuererklärung 2015 sollten Sie beachten!

Nicht jeder muss, aber jeder darf Steuererklärungen einreichen. Egal ob die Abgabe verpflichtend oder freiwillig ist: Wichtig ist, dass die Fristen eingehalten werden. Wenn Sie die Steuererklärung zu spät abgeben, drohen Strafen oder es können Steuererstattungen verloren gehen. Unsere Infografik zeigt Termine und Fristen zur Abgabe der Steuererklärung 2015.

Die allgemeinen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung 2015

Für alle, die Steuererklärungen abgeben müssen, ist der 31.05.2016 der Stichtag. An diesem Tag müssen folgende Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht sein:

  • Einkommensteuererklärung 2015
  • Körperschafsteuererklärung 2015
  • Gewerbesteuererklärung 2015
  • Umsatzsteuererklärung 2015
  • gesondert oder gesondert und einheitliche Feststellungserklärung 2015

Wer von einem Steuerberater vertreten wird, muss diese Steuererklärungen eigentlich erst bis zum 31.12.2016 einreichen. Allerdings kann das Finanzamt auch in diesen Fällen eine frühere Abgabe verlangen. Das passiert hauptsächlich dann, wenn ein Finanzamt nicht voll ausgelastet ist.

Eine Übersicht über die Steuerzahlungstermine sowie Abgabefristen der Umsatzsteuervoranmeldungen 2016 gibt Ihnen diese Infografik.

Hier können Sie diese auch als pdf herunterladen.

Fristen-zur-Abgabe-der-Steuererklärung-2015

Steuererklärungsfristen für die freiwillige Abgabe von Steuererklärungen

Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, hat 4 Jahre Zeit. Die Frist zur Abgabe der freiwilligen Steuererklärung 2015 ist der 31.12.2019.

Freiwillig dürfen allerdings nur bestimmte Personen eine Steuererklärung abgeben. Ob Sie dazugehören, erfahren Sie in unserem Artikel „Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2011 endet am 31.12.2015“.

Beantragung einer Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärung 2015

Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie einfach eine Fristverlängerung beim Finanzamt. Das Finanzamt gewährt bis maximal 28.02.2017 eine Verlängerung für die Steuererklärungen 2015. Allerdings muss das Finanzamt diesem Antrag nicht zustimmen. Auf einen „besonders guten Tag“ Ihres Finanzbeamten müssen Sie in den folgenden Fällen hoffen:

  • Er rechnet mit hohen Steuernachzahlungen
  • Sie haben Ihre Steuererklärungen in den Vorjahren nicht pünktlich abgegeben
  • Sie haben Steuern nicht pünktlich bezahlt

Damit das Finanzamt einer Fristverlängerung zustimmt, sollten Sie immer einen triftigen Grund mit angeben.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie uns einen Kommentar!

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