Abgeltungssteuer abschaffen – Kommt bald die Steuererklärung für jeden?

Abgeltungssteuer abschaffen - Muss bald fast jeder eine Steuererklärung machenFinanzminister Schäuble möchte 2017 die Abgeltungssteuer abschaffen. Das wäre für viele eine Steuererhöhung. Auch Arbeitnehmer und Rentner können betroffen sein, die bis jetzt keine Steuerklärung abgeben.

Für viele gehört das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung nicht zu den Highlights des Jahres. Arbeitnehmer und Rentner müssen oft auch gar keine Steuererklärung abgeben. Wer keine oder nur eine sehr kleine Steuererstattung erwartet, spart sich deshalb diese Arbeit gerne. Damit kann es schnell vorbei sein nach den Plänen von Finanzminister Schäuble, der die Abgeltungssteuer abschaffen will. Dann bestünde auch für diese Arbeitnehmer und Rentner eine Pflichtabgabe der Einkommensteuererklärung, wenn Kapitalerträge vorhanden sind.

Was passiert wenn die Abgeltungssteuer abgeschafft wird?

Alle Zinsen und Dividenden müssten dann in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Diese würden dann mit der Einkommensteuer von bis zu 45 % versteuert werden. Das klingt erst mal gerecht. Denn warum sollten diese Einkünfte geringer besteuert werden als andere Einkünfte? Schließlich zahlt ein Arbeitnehmer für sein Gehalt auch bis zu 45 % Einkommensteuern.

Wird die Abgeltungssteuer abgeschafft, sind in erster Linie Besserverdienende betroffen. Der Abgeltungssteuersatz liegt nämlich bei 25 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag. Die Einkommensteuer hingegen kann bis zu 45 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag betragen. Die Steuerbelastung steigt also um bis zu 20 %.

Auch heute müssen Banken und Kapitalgesellschaften zusätzlich Steuern zahlen. Denn Gewinne und Zinsen werden durch die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer zuvor mit ca. 30 % besteuert. Nur die verbleibenden 70 % können ausgezahlt werden.

Beispiel: Eine Kapitalgesellschaft mit einem Gewinn von 100.000 Euro muss ca. 30.000 Euro Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer zahlen. Somit bleiben 70.000 Euro Gewinn nach Steuern über. Von diesen 70.000 Euro werden bis zu 45 % Einkommensteuer – also 31.500 Euro erhoben. Insgesamt entsteht somit eine Steuerlast von 61.500 Euro.

Da diese Steuerbelastung viel zu hoch wäre, würde vermutlich wieder das Teileinkünfteverfahren für diese Einkünfte gelten. Und das macht die Sache sehr kompliziert. Denn beim Teileinkünfteverfahren werden nur 60 % der Gewinne in der Einkommensteuererklärung angegeben.

Beispiel: Eine Aktiengesellschaft hat einen Gewinn von insgesamt 2 Mio. Euro. Der Gewinn soll an dem Alleinaktionäre ausgeschüttet werden.

2.000.000 € Gewinn
– 600.000 € betriebliche Steuern (Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer)
= 1.400.000 € ausschüttbare Dividenden
davon 60% = 840.000 € steuerpflichtiger Anteil, der in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss
362.239 € Einkommensteuerbelastung
+ 19.923,15 € Solidaritätszuschlag
= 382.162,15 € Gesamte Steuerbelastung

Würden die Dividenden mit der Abgeltungssteuer besteuert werden, wären nur 350.000 Euro zzgl. 19.250 Euro Solidaritätszuschlag also insgesamt eine Steuerbelastung von insgesamt 369.250 Euro zu zahlen. Ein Steuerplus von 12.912,15 Euro.

Nun bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber reagiert und welche Auswirkungen dies auf den Steuerzahler hat.