Zwangsgeldandrohung vom Finanzamt? So reagieren Sie richtig

ZwangsgeldandrohungHaben Sie Ihre Steuererklärung für 2014 noch nicht eingereicht? Und hat Sie in den letzten Tagen oder Wochen ein Schreiben vom Finanzamt mit einer Zwangsgeldandrohung erreicht? Dann sollten Sie nicht in Panik verfallen. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist, damit Sie wieder ruhig schlafen können.

Die Frist für die Einkommensteuererklärung 2014 ist abgelaufen – schon lange. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, musste die Erklärung bis zum 31.5.2015 an das Finanzamt gesendet haben. Wer auf die ersten Mahnungen des Finanzamts reagiert hat und die Erklärung zu spät eingereicht hat, hat möglicherweise einen Verspätungszuschlag zahlen sollen.

Wer allerdings Däumchendrehen vorgezogen hat, den könnte mittlerweile ein Schreiben mit den Worten „Für den Fall, dass Sie die Erklärung nicht innerhalb eines Monats einreichen, drohe ich Ihnen ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro an.“ erreicht haben. So oder so ähnlich. Ist Ihnen das Herz in die Hose gerutscht?

Dann sagen wir Ihnen: Keine Panik. Wir erklären, was bei einer Zwangsgeldandrohung zu tun ist.

  1. Erst einmal: Androhen ist androhen – nicht mehr und nicht weniger. Niemand hat gesagt, dass am nächsten Tag Ihr Haus gepfändet wird. Eine Androhung ist keine Festsetzung. Das bedeutet: Wenn Sie jetzt nicht reagieren, wird im nächsten Schritt tatsächlich auch erst ein Zwangsgeld festgesetzt. Wenn Sie Ihre Steuererklärung jetzt abgeben, wird Ihnen also gar nichts passieren.
  2. Dass das Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro betragen kann, heißt nicht, dass es in Ihrem Fall so sein wird – Sie brauchen also nicht befürchten, einen hohen Kredit aufnehmen zu müssen. Vielmehr ist bei erstmaliger Nichteinreichung einer Steuererklärung ein Zwangsgeld in Höhe von 150 Euro üblich.

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Zwangsgeldandrohung – was tun?

Was ist nun aber der beste Weg, wie man mit einer Zwangsgeldandrohung umgehen sollte? Es gibt mehrere Möglichkeiten.

  1. Das Wichtigste ist: Nicht bezahlen! Denn selbst wenn es schon so weit gekommen ist, dass das Finanzamt tatsächlich auch ein Zwangsgeld festgesetzt hat, heißt das noch nicht, dass Sie das Geld bezahlen müssen. Vielmehr haben Sie immer noch die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung innerhalb der Frist, die das Finanzamt Ihnen gibt, einzureichen. Damit entfällt der Grund für Androhung und Festsetzung und zahlen müssen Sie dann gar nichts mehr. Und das Schlimme ist: Wenn Sie trotzdem Ihre Erklärung nicht einreichen, kann das Finanzamt ein weiteres Zwangsgeld festsetzen. Das sollten Sie in jedem Fall verhindern.
  2. Es klingt banal, aber sollte gesagt werden: Reichen Sie Ihre Steuererklärung ein! Auch wenn es ein Graus für Sie sein sollte und Sie keine Zeit haben – auf Dauer sollten Sie nicht den Revoluzzer spielen. Damit erledigt sich die Androhung, und Ihr Gewissen wird es Ihnen ebenfalls danken.
  3. Sprechen Sie mit Ihrem Finanzbeamten. Erklären Sie ihm, warum Sie der Forderung nicht nachkommen können – liegt es vielleicht daran, dass Sie im Krankenhaus liegen oder eine längere Abwesenheit vorlag oder vorliegt? Finanzbeamte sind auch nur Menschen. Und ein freundlicher Anruf kommt allemal besser an als die Schreiben einfach zu ignorieren.
  4. Lassen Sie sich von einem felix1.de-Berater Ihre Einkommensteuerklärung erstellen. Das ist nicht nur verdammt einfach, sondern auch günstig. Und das Beste: Haben Sie einen Steuerberater, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2015.

Sie sehen: Es ist alles gar nicht so schlimm, wie es im ersten Moment aussah. Am besten Sie informieren sich noch heute, wie man die Einkommensteuererklärung problemlos buchen kann.

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