Freistellungsaufträge ab 2016 gelten nur noch mit Steuer-ID

freistellungsaufträge ab 2016

Viele Sparer müssen noch dieses Jahr ihrer Bank die Steuer-ID melden, denn Freistellungsaufträge ab 2016 sind nur noch mit Steuer-ID gültig. Wer das vergisst, zahlt Abgeltungssteuer. felix1.de erklärt, wer davon betroffen ist.

Hohe Zinsen gibt es schon lange nicht mehr für Sparer. Ob Festgeldkonto oder das klassische Sparbuch, mehr als 2 % Zinsen sind fast nicht möglich. Ärgerlich wäre es dann auch noch, wenn von den Mini-Zinsen Steuern zu zahlen wären. Bei der Bank kann deshalb ein Freistellungsantrag eingereicht werden. Steuern fallen dann nur an, wenn mehr als 801,00 Euro Kapitalerträge pro Jahr erzielt werden.

Ab dem 1.1.2016 muss jeder Freistellungsantrag die Steuer-ID enthalten. Nur so ist der Antrag gültig. Für bereits bestehende Freistellungsanträge bedeutet das, dass diese ungültig werden, wenn die Bank noch einen alten Freistellungsantrag ohne Steuer-ID vorliegen hat.

Freistellungsaufträge ab 2016 mit Steuer-ID

Liegt der Bank keine Steuer-ID vor, wird Abgeltungsteuer fällig. 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag behält die Bank von den Zinsen ein und führt diese an das Finanzamt ab. Das sind Steuern bis zu 211,26 Euro pro Jahr, die eigentlich gar nicht gezahlt werden müssten, wenn ein Freistellungsantrag mit Steuer-ID vorliegen würde. Hat die Bank erst mal die Steuer an das Finanzamt gezahlt, hilft es auch nicht, die ID nachzureichen. Denn die Bank kann diese Steuer nicht wieder zurückholen.

Wurde ein Freistellungsantrag ohne Steuer-ID gestellt, reicht es aus, der Bank nur die Steuer-ID nachzureichen. Bei vielen Banken geht das auch online.

Lösung: Steuererklärung einreichen

Zinsen und Dividenden brauchen eigentlich gar nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Hat die Bank allerdings die Abgeltungsteuer abgeführt, weil kein Freistellungsantrag mit Steuer-ID vorlag, hilft nur noch die Einkommensteuererklärung. Denn dort kann zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückgeholt werden.

Das hat allerdings den Nachteil, dass Sie eine Steuererklärung anfertigen müssen.

Auch Sparer, die mehr als 801,00 Euro Kapitalerträge pro Jahr erhalten, sollten einen Freistellungsantrag stellen. Denn jeder Sparer erhält den Freibetrag von 801,00 Euro. Verheiratete haben sogar den doppelten Freibetrag von 1.602,00 Euro.

Auch wer einen Freistellungsantrag mit Steuer-ID eingereicht hat, sollte regelmäßig prüfen, ob sich nicht eine Steuererklärung lohnt, um sich zuviel gezahlte Steuer zurückerstatten zu lassen.

Wir empfehlen dafür das felix1.de Einkommensteuerpaket.

Woher bekomme ich die Steuer-ID?

Die Steuer-ID wurde jedem Bürger vom Finanzamt zugeschickt. Wer dieses Schreiben nicht mehr finden kann, findet auf jedem Steuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung seine Steuer-ID. Ist diese Nummer nicht zu finden, kann über das Bundesamt für Steuern die Steuer-ID beantragt werden. Hier geht’s zu den Formularen.