Mietvertrag mit Kindern: durch Vermietung Steuern sparen

Vermieten liegt im Trend, denn die Mieten steigen immer weiter und es winkt eine hohe Rendite. Für den Mieter ist das wiederum ein echtes Problem. Deshalb ist die vergünstigte Vermietung an nahe Angehörige eine weitverbreitete Methode, die Familie finanziell zu unterstützen. Was Sie bei der Vermietung an nahe Angehörige beachten müssen und ob Sie sogar durch die Vermietung Steuern sparen können, erklärt felix1.de.

Durch das Vermieten von Immobilien an die eigenen Kinder lassen sich unter Umständen Steuern sparen. Und an wen Sie Ihre Immobile vermieten, ist schließlich vollkommen egal. Die Regeln sind immer die Gleichen. Allerdings schaut das Finanzamt bei der Vermietung an Angehörige und gerade zwischen Eltern und Kindern ganz genau hin. Denn das Finanzamt möchte wissen, ob eine Vermietung nur zum Schein erfolgt, um Steuern zu sparen.

Diese 5 Dinge müssen Sie beachten, wenn Sie durch Vermietung Steuern sparen möchten.

1. Wasserdichte Mietverträge sind Pflicht

Eigentlich bräuchten Sie keinen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Eine mündliche Vereinbarung würde rechtlich völlig ausreichen. Allerdings möchte das Finanzamt immer alles ganz genau belegt haben. Deshalb sollten Sie einen Mietvertrag immer schriftlich abschließen. Das Finanzamt möchte nicht nur wissen, was Sie genau vermieten, sondern auch, wie viel Miete an welchem Tag zu zahlen ist.

Die Mietverträge zwischen Eltern und Kindern müssen genauso aussehen wie zwischen fremden Dritten. Folgende Dinge sollten Sie unbedingt in einem Mietvertrag vereinbaren:

  • die Höhe der Miete
  • konkrete Bestimmung der Mietsache (z. B. ob die Wohnung möbliert vermietet wird)
  • Vereinbarung über den Zeitpunkt der Mietzahlung
  • dass die Miete unbar bezahlt wird

2. Miethöhe muss angemessen sein

Damit Sie als Vermieter alle Ausgaben geltend machen können, muss die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete betragen. Liegt sie darunter, können Sie die Ausgaben nur noch anteilig in der Steuererklärung angeben.

Achtung: Die Höhe der Miete muss regelmäßig überprüft werden, denn steigt die ortsübliche Vergleichsmiete, müssen Sie den Mietzins eventuell auch erhöhen. Halten Sie mindestens immer die 66 % der ortsüblichen Miete ein, damit keine steuerlichen Nachteile entstehen.

3. Miete immer überweisen

Vermieten Sie an einen Angehörigen, sollte die Miete auf keinen Fall in bar bezahlt werden. Das Finanzamt möchte nämlich sehen, dass auch tatsächlich die Miete gezahlt wurde.
Wichtig ist auch, dass die Miete pünktlich bezahlt wird. Schließlich würden Sie als Vermieter bei der Vermietung an einen fremden Dritten auch nicht monatelang auf die Mietzahlungen warten.

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4. Miete muss man sich leisten können

Besonders wichtig ist, dass die Miethöhe zum Einkommen Ihres Kindes passt. Selbst wenn Sie Ihrem Kinder Unterhalt zahlen, kann das Mietverhältnis steuerlich anerkannt werden. Dabei sollte sowohl die Unterhaltszahlung als auch die Miete immer überwiesen werden. Denn verrechnen Eltern den Unterhalt mit der Miete, wird es Probleme geben. Das Finanzamt erkennt dann das Mietverhältnis nicht an und die gesamten Kosten für diese Wohnung können steuerlich nicht abgezogen werden.

5. Ein Zimmer ist keine Wohnung

Auch an die Wohnung werden besondere Anforderungen gestellt –das ehemalige Kinderzimmer ist nämlich keine richtige Wohnung. Die Wohnung für nahe Angehörige muss immer einen eigenen Eingang haben. Auch ein eigenes Bad und eine Küche müssen vorhanden sein. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Kind noch im Haushalt der Eltern lebt.

Durch vergünstigte Vermietung Steuern sparen

Es ist nur in ganz wenigen Fällen möglich, durch die vergünstigte Vermietung Steuern zu sparen. Dauerhaft dürfen Sie mit der Vermietung an nahe Angehörige nämlich keine Verluste erzielen. Diese wird das Finanzamt nicht anerkennen. Jeder Gewinn, und ist er noch so klein, erhöht sogar Ihre Steuerbelastung.
Außerdem bedenken Sie: Wenn Sie eine Wohnung vergünstigt vermieten, gehen Ihnen auch immer Einnahmen verloren.

Tipp: Nutzen Sie die vergünstige Vermietung an nahe Angehörige immer dann, wenn Sie die Wohnung nicht für die ortsübliche Miete an Fremde vermieten können. Das Geld bleibt so in der Familie.

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