Dienstfahrradmodell: Jetzt handeln

Arbeitnehmer mit DienstfahrradDas Gesetz ist beschlossen: Die 1%-Regelung für Dienstfahrräder wird abgeschafft. Zumindest für 3 Jahre. Das ist erfreulich, denn wenn der Dienstradler seine Privatnutzung nicht mehr versteuern muss, wird es günstiger und einfacher. Doch wegen der vorgesehenen Befristung sollten interessierte Arbeitgeber jetzt schnell handeln. Und es gibt noch einen Haken.

Was gibt es neues?

Das Dienstfahrrad bietet jede Menge Vorteile. Einer davon ist die Möglichkeit, den Geldbeutel zu schonen. Denn die Gleichstellung mit dem Dienstwagen im Jahr 2012 führte dazu, dass der Arbeitnehmer die Privatnutzung einfach über die 1%-Methode versteuern durfte. Jetzt wird es noch besser: Er muss den geldwerten Vorteil nun gar nicht mehr versteuern!

Die Sache hat aber zwei Haken: 1. Das Gesetz sieht diese Privilegierung zunächst nur für drei Jahre vor. Was danach kommt, weiß keiner. 2. Der Arbeitgeber muss das Fahrrad zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung stellen, nicht anstelle des Arbeitslohns. Damit sind Barlohnumwandlungsfälle von der Neuregelung nicht abgedeckt.

Gerade deshalb, weil die Zukunft des Dienstfahrrads nur für die nächsten drei Jahre gesichert ist, sollten Unternehmer diesen Zeitraum für sich nutzen. Einen Leasingvertrag über drei Jahre abschließen, dem Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung stellen und danach kann der Arbeitnehmer das Fahrrad vergünstigt erwerben. Ideal ist es also, wenn der Unternehmer das Modell zum 1.1.2019 einführt und bis Ende 31.12.2021 den Vertrag laufen lässt.

So sieht es beim Arbeitgeber aus

Der Arbeitgeber profitiert auch – denn er kann die Leasingraten in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen und muss keine Sozialversicherung auf die Leasingraten abführen.

Beispiel: Die xyz GmbH aus Berlin stellt ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad zur Verfügung. Die Leasingrate beträgt monatlich 80 Euro inkl. Umsatzsteuer. Die xyz GmbH erhält die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet. Die Leasingraten mindern die Steuerlast der xyz GmbH und der Gesellschafter, sodass im Ergebnis nur 46,95 Euro Kosten pro Fahrrad im Monat entstehen. Ein sehr günstiger Preis für einen motivierten Mitarbeiter.

Hierzu die Berechnung:

80 Euro brutto Leasingrate
12,77 Euro Umsatzsteuer (=Vorsteuer)
= 67,23 Euro netto
10,08 Euro Körperschaftsteuer
0,55 Euro Solidaritätszuschlag
9,65 Euro Gewerbesteuer (Hebesatz: 410%)
= 46,95 Euro Kosten pro Fahrrad im Monat

Tipp: Wenn Sie über das Modell für die ganze Belegschaft nachdenken, sollten Sie so schnell wie möglich handeln. Das wichtigste nochmal in der Checkliste:

  • Leasingvertrag vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2021 abschließen
  • Mitarbeiter mit Diensträdern ausstatten
  • Fahrräder nach Ablauf des Zeitraums zurückgeben bzw. der Arbeitnehmer soll einen Kauf mit dem Leasinggeber vereinbaren

Vorsicht: Keine Barlohnumwandlung

Wenn Sie als Unternehmer jetzt denken „da kann ich ja einfach allen meinen Mitarbeitern weniger Gehalt zahlen“, müssen wir Sie allerdings warnen: Das funktioniert nicht! Die Privilegierung gilt ausschließlich für solche Fälle, in denen Sie zusätzlich zum Arbeitslohn dem Arbeitnehmer ein Fahrrad zur Verfügung stellen. Sobald Sie dem Angestellten nur einen Euro weniger zahlen, greift sofort die 1%-Regel. Und das war es dann mit der Privilegierung!

Tipp: Eine Zuzahlung des Arbeitnehmers vom Nettolohn ist unschädlich. So könnte sich der Arbeitnehmer an den Kosten beteiligen und hätte immernoch einen großen Vorteil.

Achtung wegen der Besteuerung des Preisvorteils

Erwirbt der Arbeitnehmer das Fahrrad nach Ablauf der Leasingzeit vom Leasinggeber zu einem vergünstigten Kaufpreis, ist Vorsicht angesagt: Denn er muss den Preisvorteil besteuern. Ist der Kaufpreis besonders günstig (z.B. 10% des Neukaufpreises), muss er die Differenz zum tatsächlichen Preis versteuern. Lesen Sie weitere Informationen dazu in unserem Praxisratgeber Dienstfahrrad.

Fazit: Ein Dienstfahrradmodell ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine sinnvolle Sache. Aktuell lohnt es sich, besonders schnell zu sein. Wenn Sie ein Dienstfahrradmodell in Ihrem Unternehmen etablieren möchten, dann wenden Sie sich gern an uns: Zusammen mit den ETL Rechtsanwälten und der ETL Leasing sorgen wir dafür, dass Sie mit dem perfekt auf Ihr Unternehmen abgestimmten Dienstradmodell ins neue Jahr starten können.

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