Die 5 dümmsten Fehler bei der Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung ist ein Dauerthema. Beliebt ist das Verlegen des Wohnsitzes oder Unternehmens in eine Steueroase, um Steuern zu hinterziehen. Wer hier auffliegt, den erwarten hohe Strafen. Doch es gibt auch simple Fehler, die auf direktem Wege in die Straftat führen. Wir erklären anhand der 5 dümmsten Fehler, dass sich Steuerhinterziehung nicht lohnt.

Einmal in der Steuererklärung geflunkert und zu hohe Fahrtkosten angegeben oder am Wochenende ein paar Aufträge schwarz ausgeführt – schon ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Zwar sind die Strafen in der Höhe nicht vergleichbar mit millionenschweren Taten – wie bei Uli Hoeneß, Klaus Zumwinkel oder Boris Becker. Eine Straftat bleibt es aber trotzdem und kann schneller passieren, als man denkt. Und wer diese 5 Fehler nicht vermeidet, wird schnell eine Strafanzeige im Briefkasten haben.

1. Bareinzahlung auf das Konto

Ein Schwarzarbeiter auf dem Bau bekommt Bargeld ausgezahlt. Da stellt sich dem Steuerhinterzieher natürlich die Frage: Wohin mit dem Geld? Wer glaubt, er kann die unversteuerte Geldsumme in Sicherheit bringen, indem er das Bargeld einfach auf sein Bankkonto einzahlt, der irrt sich: Er schießt sich vielmehr ein Eigentor. Denn der Steuerpflichtige hat dem Finanzamt gegenüber eine Beweispflicht für die Angaben in der Steuererklärung. Bedeutet: Er muss Belege und Kontoauszüge vorlegen.

Auch Banken sind nicht in jedem Fall zu Stillschweigen verpflichtet. Zwar gibt es das Bankgeheimnis zum Schutz des Bankkunden, das die Finanzämter zur Rücksichtnahme auf das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunden verpflichtet. Allerdings darf ein Finanzamt den Kontostand, Zahlungs- und Zinseingänge trotzdem bei der Bank erfragen, wenn der Steuerpflichtige selbst nicht bei den Ermittlungen mitgeholfen hat oder das ganze bei ihm keinen Erfolg verspricht. Sprich: Auch das Bankgeheimnis nützt dem Steuerhinterzieher nichts.

Fazit: Kontobewegungen werden garantiert schneller aufgedeckt, als man denkt.

2. Zu hoher Wareneinkauf

Wer Waren einkauft und die Einnahmen aus dem Verkauf nicht vollständig in der Buchhaltung erfasst, bekommt Probleme: Denn irgendwann fällt es der Finanzverwaltung auf, wenn trotz hoher Wareneinkäufe keine Gewinne erzielt werden.

Beispiel: A betreibt einen Handyan- und verkauf. Er kauft täglich 10 Handys zu je 500 Euro ein (5.000 Euro Ausgaben), verkauft davon 5 Stück zu je 600 Euro auf Rechnung (3.000 Euro Erlös) und 5 Stück für 550 Euro „unter der Ladentheke“ (2.750 Euro). Letztere verkauft er ohne Rechnung und erfasst den Erlös auch nicht in der Buchhaltung. Er macht laut Buchhaltung also einen Verlust von (3.000 – 5.000 Euro=) 2.000 Euro, tatsächlich hat er aber einen Gewinn von 3.000+2.750-5.000 Euro=) 750 Euro gemacht.

Das Finanzamt wird die Umsätze nachkalkulieren und feststellen, dass die Buchungen nicht stimmen können – irgendwo müssen die laut Buchhaltung nicht verkauften Handys schließlich sein. Und zu den Preisen gibt es Richtsätze für verschiedene Betriebsarten von der Finanzverwaltung. Ist hiernach etwas faul, steht der Betriebsprüfer schnell vor der Tür.

Und die Moral von der Geschicht? Der Aufwand hier, der lohnt sich nicht. Beim Warenan- und Verkauf Steuern zu hinterziehen ist ein Vorhaben, das schwer zu realisieren ist.

3. Den Nachbarn unterschätzen

Wenn Nachbar A den Nachbarn B nicht mag, schwärzt er diesen gerne einmal beim Finanzamt an, um ihm „eins auszuwischen“. Denn Anzeigen sind bequem anonym über das Internet möglich – allerdings gehen die Finanzämter nur solchen anonymen Hinweisen nach, aus denen sich auch ergibt, dass die Beschuldigung tatsächlich „Hand und Fuß“ hat.

Gerade deswegen ist es viel gefürchteter und gefährlicher, wenn Ihnen jemand das Handwerk legen will, der tiefere Einblicke haben konnte: Dazu gehört die verbitterte Ehefrau genauso wie ein gekündigter Arbeitnehmer, der fest entschlossen ist, sich beim ehemaligen Arbeitgeber zu rächen. Als Steuerhinterzieher sollte man frei nach dem Motto leben: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Fazit: Wer Steuern hinterziehen will, darf niemandem trauen. Steuern hinterziehen macht also das Leben schwer.

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4. Bei der Selbstanzeige Fehler machen

Wenn den gewieften Steuerhinterzieher plötzlich Gewissensbisse packen und er von der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige hört, liest er oftmals das Kleingedruckte nicht: Straflosigkeit ist nämlich nicht immer die Folge, wenn ein Steuerhinterzieher sich selbst bei den Finanzbehörden anzeigt.

Vielmehr ist nach der aktuellen Fassung eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiend, wenn:

  1. Bis zu 25.000 Euro Steuern hinterzogen werden,
  2. Zu sämtlichen Sachverhalten der letzten zehn Jahre alle relevanten Angaben nachgeholt bzw. korrigiert werden,
  3. Die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachgezahlt werden – also innerhalb der Frist, die das Finanzamt auf die Anzeige hin setzt,
  4. Der Sachverhalt nicht (teilweise) bereits anders bekannt wurde, d.h. bereits ein Strafverfahren eingeleitet wurde oder der Betriebsprüfer vor der Tür stand.

Fazit: Wer eine Selbstanzeige machen will, sollte sich auf jeden Fall Hilfe von einem Steuerberater holen.

5. Sich 5 Jahre nach Ablauf der Einreichungsfrist für die Steuererklärung in Sicherheit wiegen

Viele „schlaue“ Steuerhinterzieher denken sich am Tag des „5-jährigen Jubiläums“ der fehlerhaft abgegebenen Steuererklärung: „ Die Tat ist verjährt – jetzt kann mir nichts mehr passieren!“. Der Gedanke ist richtig: Laut Gesetz verjährt die Steuerhinterziehung nach 5 Jahren (im besonders schweren Fall: nach 10 Jahren). Wer aber am 1.6.2016 vor seinem Nachbarn mit falschen Angaben in der Steuererklärung 2010 prahlt, kann, wenn der Nachbar das gar nicht lustig findet, schon bald eine Strafanzeige am Hals haben. Grund: Die Verjährungsfrist beginnt erst mit Erhalt des Steuerbescheids. Wird die Steuer 2010 erst im Jahr 2012 festgesetzt, sollte der Steuerhinterzieher auch erst 2017 sein Schweigen brechen. Und zwar nur, wenn es sich um eine einmalige Sache handelte. Dauertäter, die auch in den Folgejahren Steuern hinterzogen haben, müssen also lange Zeit das Geheimnis mit sich herumtragen.

Fazit: Wer mit Steuerhinterziehung prahlen will, sollte wohl Kalender führen – ein aufwändiges Unterfangen. Steuern hinterziehen wird sich nie lohnen.

Tipp: Halten Sie sich den Ärger lieber vom Hals. Machen Sie Ihre Buchhaltung richtig und riskieren Sie keine Fehler. Denn selbst wenn Sie eine Falschangabe „ins Blaue hinein“ machen, kann darin eine Steuerhinterziehung liegen. Holen Sie sich lieber Hilfe von einem Experten und geben Sie Buchhaltung und Steuern ab – vielleicht an felix1.de?

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