Bonusprogramme der Krankenkassen: Darauf müssen Sie jetzt achten

Wer etwas für seine Gesundheit tut, wird dafür oft von der Krankenkasse belohnt. Seit Dezember letzten Jahres müssen Sie nicht mehr fürchten, dass sich dies steuerlich negativ auswirkt. Denn der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass Zahlungen im Rahmen eines Bonusprogramms nicht die geltend gemachten Krankenversicherungsbeiträge kürzen. Wie sich dieses Urteil auf Ihre Steuererklärung auswirkt, erklärt jetzt das Bundesfinanzministerium.

Versicherungsbeiträge sind Sonderausgaben

Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören steuerlich zu den Sonderausgaben. Allerdings mindern Beitragserstattungen Ihre geltend gemachten Versicherungsbeiträge. Dementsprechend geringer fällt also der Sonderausgabenabzug aus.

Wie wirken sich Bonuszahlungen der Krankenkasse steuerlich aus?

Bonuszahlungen der Krankenkasse dürfen nach Ansicht der obersten Finanzrichter nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen verrechnet werden. Denn bei dem Bonus handelt es sich nicht um eine Erstattung von gezahlten Krankenversicherungsbeiträgen. Es spielt nämlich keine Rolle, ob der Versicherte an einem Bonusprogramm teilnimmt oder nicht: Die Höhe der Versicherungsbeiträge bleibt unverändert.

Eine entscheidende Voraussetzung für die Bonuszahlung ist darüber hinaus, dass der Versicherte an Maßnahmen teilnimmt, die im Versicherungsschutz nicht enthalten sind, und dafür zusätzlich Geld ausgibt. Zwischen den Bonuszahlungen und den Versicherungsbeiträgen, durch die der Versicherte einen Versicherungsschutz erlangt, besteht also gar kein Zusammenhang.

Durch den Bonus werden also die Krankenversicherungsbeiträge an sich nicht reduziert, sondern nur die zusätzlichen Gesundheitskosten. Und deshalb mindern Bonuszahlungen auch nicht die Versicherungsbeiträge, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 1.6.2016, X R 17/15).

Wie reagierte die Finanzverwaltung auf das Urteil?

Der Bundesfinanzhof wendete sich damit gegen die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung. Diese erkannte das Urteil jedoch an und wies die Finanzämter an, es anzuwenden. Allerdings werden Zahlungen aus einem Bonusprogramm nur dann nicht mit den Versicherungsbeiträgen verrechnet, wenn die Krankenkasse Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet, die nicht im Versicherungsumfang enthalten sind und von dem Versicherten vorab privat finanziert wurden. Also ist doch alles bestens, oder? Theoretisch ja, praktisch nein.

Diese Probleme ergeben sich durch das Urteil in der Praxis

Die Krankenkassen melden alle Beitragserstattungen per elektronischer Datenübermittlung an die Finanzämter – und zwar ohne danach zu unterscheiden, ob es sich um echte Erstattungen, um Geldprämien oder um Bonuszahlungen handelt. Die Finanzämter können deshalb gar nicht erkennen, ob in dem gemeldeten Betrag Zahlungen enthalten sind, die nicht mehr verrechnet werden dürfen. Und nun? Das Bundesfinanzministerium hat jetzt eine Lösung parat.

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So sieht die Lösung aus – oder: Was die Krankenkassen jetzt tun (müssen)

Die Krankenkassen wurden von der Finanzverwaltung deshalb gebeten, bei den von ihnen angebotenen Bonusprogrammen zu prüfen, ob diese die Voraussetzungen der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erfüllen. Ist das der Fall, ermitteln sie die von diesen Bonusprogrammen betroffenen Versicherten. Diese erhalten dann Bescheinigungen auf Papier, aus denen sich die entsprechende Korrektur der elektronisch übermittelten Beitragsrückerstattungen ergibt (BMF, Schreiben vom 29.3.2017).

Was Sie als Versicherter tun müssen

Sie erhalten diese Bescheinigung ganz automatisch, hier müssen Sie also nichts unternehmen.

Falls Sie keine Papierbescheinigung bekommen, können Sie davon ausgehen, dass Sie keine Bonuszahlungen erhalten haben, die nach der neuen Rechtsprechung nicht mehr verrechnet werden dürfen.

Die Bescheinigung legen Sie beim Finanzamt vor. Dieses prüft, ob und welche Steuerbescheide noch zu Ihren Gunsten geändert werden können. Einen Einspruch müssen Sie insoweit nicht einlegen.

Was sind denn eigentlich Bonusprogramme?

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten Bonusprogramme, um die Bereitschaft und die Eigeninitiative zu einer gesünderen Lebensweise zu fördern. Wer zum Beispiel an Vorsorge- und gesundheitsfördernden Maßnahmen teilnimmt (Massagen, Rückenschule usw.) oder Mitglied in einem Sportverein ist, kann sich dadurch Sach- oder Geldprämien verdienen. Wie die Krankenkasse ihr Bonusprogramm konkret ausgestaltet und wann sie für was wie viel zahlt, bleibt ihr überlassen.