Grundsteuerreform 2022: Das kommt auf Sie zu

Ein steuerliches Thema beherrscht zurzeit die Fachmedien: Die Reform der Grundsteuer. Als Eigentümer von Grundstücken verliert man bei all den verschiedenen Infos, die dazu in der Presse kursieren, schnell den Überblick. Womöglich schießen Ihnen viele Fragen durch den Kopf: Was ändert sich eigentlich für mich? Was muss ich als Eigentümer von Grundstücken konkret tun? Und wann muss ich aktiv werden? Wir klären die wichtigsten Fragen, damit Sie optimal auf die anstehenden Änderungen vorbereitet sind.

Was ist die Grundsteuer und wie wird sie bisher berechnet?

Wenn Sie Eigentümer eines privat genutzten oder betrieblichen Grundstücks oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind, müssen Sie eine Steuer darauf zahlen. In Deutschland sind von der Neubewertung immerhin knapp 36 Millionen Einheiten betroffen. Bisher wurde die Steuer wie folgt berechnet: Grundlage ist der sogenannte Einheitswert. Dieser wird vom Finanzamt festgestellt. Das Finanzamt multipliziert diesen mit der Steuermesszahl und die jeweilige Gemeinde wendet darauf den Hebesatz an.

Warum soll die Berechnung geändert werden?

Angedacht war, dass die Einheitswerte regelmäßig alle 6 Jahre neu festgestellt werden. Dies ist jedoch seit 1964 und in den neuen Bundesländern seit 1935 nicht passiert. Lediglich in Einzelfällen, etwa wenn der Wert des Grundstücks erheblich stieg oder fiel, passten Finanzämter den Einheitswert an. Die Folge: Ein Haus, das 2015 gebaut wurde, wurde genauso bewertet wie eines, das 1964 errichtet wurde. Dass ein modernes Gebäude eine bessere Ausstattung und einen höheren Wert hat, wird also nicht berücksichtigt.

Hierin sah das Bundesverfassungsgericht eine Ungleichbehandlung, auch weil für gleichartige Gebäude unterschiedliche Grundsteuern anfallen. Das Gericht erklärte daher das Bewertungsgesetz im Jahr 2018 in diesem Punkt für verfassungswidrig und forderte eine Neuregelung bis Ende 2019. Diese wurde auch getroffen.

Was ändert sich jetzt?

Die Grundsteuer soll laut Bundesverfassungsgericht gerechter werden. Dabei sollen Sie als Steuerpflichtige nicht wesentlich mehr zahlen als zuvor. Umgesetzt hat der Gesetzgeber diese Anforderungen konkret so: Das neue Gesetz sieht vor, dass der tatsächliche Wert der Immobilie ermittelt und anhand dessen die Grundsteuer berechnet wird. Das heißt, dass der Grundstückswert vom Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete abhängt, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Relevant sind zudem die Fläche des Grundstücks, die Art des Gebäudes (privat oder betrieblich) und dessen Alter.

Die Neubewertung wird viel Zeit in Anspruch nehmen – bei knapp 36 Millionen Grundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist das Finanzamt Jahre beschäftigt. Deshalb gilt die alte Regelung auch noch bis zum 31.12.2024. Ab dem 1.1.2025 wird die Grundsteuer dann nach dem neuen System erhoben.

Übrigens: Die Bundesländer haben die Möglichkeit, von der bundesgesetzlichen Neuregelung abzuweichen und eigene Lösungen zu beschließen (sog. Öffnungsklausel). Davon haben einige Bundesländer Gebrauch gemacht, zum Beispiel Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hessen und das Saarland.

Was muss ich als Grundstückseigentümer tun?

Damit das Finanzamt die Grundstücke individuell neu bewerten kann, braucht es verschiedene Informationen darüber. Hierzu müssen Sie als Eigentümer eine sogenannte Feststellungserklärung abgeben, sobald das Finanzamt Sie dazu auffordert. Stichtag für die Bewertung ist der 1.1.2022. Es geht also um den Wert des Grundstücks zum Beginn des aktuellen Jahres. Die Erklärung müssen Sie elektronisch einreichen.

In der Erklärung müssen Sie als Wohngrundstückseigentümer unter anderem folgende Angaben machen:

  • Grundstücksfläche (vgl. Kaufvertrag der Immobilie).
  • Bodenrichtwert (dem Finanzamt normalerweise bekannt)
  • Immobilienart (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Wohneigentum o. Ä.)
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche

Wie lange habe ich Zeit?

Ab dem 01.7.2022 ist es möglich, die Erklärung elektronisch einzureichen. Am 31.10.2022 wird voraussichtlich die Abgabefrist enden. Seien Sie also ab sofort darauf vorbereitet, dass das Finanzamt sich bei Ihnen meldet, und suchen Sie idealerweise bereits Ihre Unterlagen zusammen.

Fazit: Die Neubewertung Ihres Grundstücks steht in den Startlöchern. Sobald sich das Finanzamt meldet, müssen Sie aktiv werden. Aber keine Angst: Sie können sich bereits jetzt darauf vorbereiten. Gern unterstützt Sie ein Felix1-Steuerberater bei den Vorbereitungen und übernimmt den Prozess sowie die Abwicklung mit den Finanzbehörden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, melden Sie sich am besten heute noch bei Felix1.