Kassenführung: Friseurbetriebe haben ab sofort mehr zu tun

Ob Kassennachschau, gemeinsamer Kassenstandard oder Kassenmanipulation: Das Thema Kassen ist bei Unternehmern derzeit in aller Munde. In einem aktuellen Schreiben konkretisiert das Bundefinanzministerium nun einige To-Do´s für Unternehmer mit Kasse – und sorgt damit insbesondere bei den Friseurbetrieben für helle Aufregung.

Als Friseurunternehmer haben Sie künftig einige neue To-Do´s auf dem Plan. Jedenfalls dann, wenn Sie den aktuellen Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 19.06.2018 ernst nehmen und sichergehen möchten, dass Sie bei der Kassenprüfung keinen Ärger bekommen.

Einzelaufzeichnungspflicht für Friseure: Ja oder Nein?

Grund für diesen „Friseurschock“ sind die Ausführungen des BMF zur Einzelaufzeichnungspflicht. Die Einzelaufzeichnungspflicht legt Unternehmern mit Kasse strenge Aufzeichnungspflichten für jeden einzelnen Geschäftsvorfall auf. Doch hiervon gibt es eine Ausnahme, auf die sich Friseure womöglich hätten berufen können: So sind Unternehmer von der Einzelaufzeichnungspflicht befreit, wenn

  • Waren von geringem Wert
  • an eine unbestimmte Vielzahl nicht bekannter Personen
  • bar
  • verkauft werden und
  • der Unternehmer kein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet.

Das soll auch für Klein-Dienstleister gelten. Die Friseurunternehmer konnten also in der Vergangenheit darauf hoffen, nicht jeden einzelnen Geschäftsvorfall feinsäuberlich aufzeichnen zu müssen.

Streng, strenger, BMF

Doch diesen macht das BMF nun einen Strich durch die Rechnung: Es sagt nämlich, dass diese Ausnahme nur für Geschäftsbetriebe gilt, die auf eine Vielzahl von Kunden ausgerichtet sind und – das Entscheidende – bei denen der Kundenkontakt auf die Bestellung und den Bezahlvorgang beschränkt bleibt. Er stellt klar: Einzelaufzeichnungen müssen dagegen geführt werden, wenn der Kundenkontakt in etwa der Dauer der Dienstleistung entspricht und der Kunde auf die Ausübung der Dienstleistung individuell Einfluss nehmen kann.

Und wo ist das üblicherweise so? Genau, beim Friseur! Denn Aussagen wie „schneiden Sie den Pony doch bitte etwas kürzer“ sind hier keine Ausnahme, sondern an der Tagesordnung. Und da dem Kunden am Haar herumgeschnippelt wird, ist er natürlich auch die ganze Zeit dabei.

Jetzt dauert es länger beim Friseur

Folge ist also: Leistungen von Friseuren fallen – genauso wie die von (Nachhilfe-)lehrern, bestimmten Gastronomiebetrieben oder Theatervorstellungen – streng genommen nicht unter die Ausnahme. Damit sollten Friseurbetriebe und Co. in Zukunft lieber sichergehen und bei jedem einzelnen Haarschnitt oder jeder einzelnen Theatervorstellung im privaten Kreis folgende Daten aufzeichnen:

  • Inhalt des Geschäftsvorfalls (Leistung, z.B. „Dauerwelle“)
  • Name des Kunden: Nur, wenn er sich sowieso aus dem Bestellbuch ergibt. Wenn Sie den Namen hingegen nicht von selbst erfahren, ist es unzumutbar, danach zu fragen (in der Regel bei Laufkundschaft).
  • eindeutig bezeichneter Artikel
  • endgültiger Einzel(verkaufs)preis der Dienstleistung
  • dazugehöriger Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag
  • vereinbarte Preisminderungen
  • Zahlungsart
  • Datum und Zeitpunkt (Uhrzeit!) des Umsatzes
  • verkaufte Menge bzw. Anzahl (z.B. auch Menge des Shampoos)

Sehen Sie sich dazu auch unsere Infografik an:

Das klingt nach einer Menge Aufwand – und das ist es auch. Vor allem, wenn man bedenkt, dass der Eintrag des Kundennamens im Kalender, wie es vielleicht früher üblich war, nicht mehr ausreicht. Vielmehr müssen die genannten Daten für jeden einzelnen Auftrag gesondert erfasst werden, wie es auch bei einem Kassenbuch üblich ist.

Fazit: Zu Recht ärgern sich Friseure und ähnliche Dienstleister. Schließlich kann man von einer Gleichmäßigkeit der Besteuerung wohl kaum noch reden. Doch es nützt alles nichts: Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie im Zweifel erst einmal ordentlich die Aufzeichnungen führen und darauf hoffen, dass der Bundesfinanzhof ein wenig Ordnung in das Chaos bringt, das das BMF mit dem aktuellen Anwendungserlass angerichtet hat.

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