Patentanwältin Dr. Taubert warnt: Vorsicht vor vermeintlichen Zahlungsaufforderungen des DPMA

Tausende von Unternehmern erhalten zur Zeit Schreiben unter dem Absender des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), mit denen sie zur Überweisung von angeblich fälligen Gebühren aufgefordert werden. Hierbei handelt es sich um Fälschungen. Warum diese Schreiben so gefährlich sind und wie Sie am besten darauf reagieren, erklärt Patentanwältin Dr. Diana Taubert im Interview. 

Hallo Frau Dr. Taubert, die aktuell kursierenden Schreiben sehen wirklich täuschend echt aus. Sie enthalten zum Beispiel das Logo des DPMA. Wie kann man als Unternehmer da noch erkennen, ob es sich um eine Fälschung handelt?

Frau Dr. Taubert: Es handelt sich tatsächlich um richtig gut gemachte Fälschungen. Das ist auch das Schlimme daran. Nicht nur der Briefkopf des DPMA ist auf dem Schreiben, es enthält auch eine sehr echt aussehende Unterschrift einer Mitarbeiterin des DPMA. Auch die Schreibweise entspricht der des Patentamtes. Es werden nur Unternehmer angeschrieben, die eine tatsächlich eingetragene Marke benutzen, auch die Klassifizierungen stimmen überein. Besonders auffällig ist, dass die Zahlung auf ein polnisches Konto gehen soll. Wer sich hier ein wenig auskennt, weiß: Bis vor kurzem hat das DPMA einige finanzielle Angelegenheiten tatsächlich nach Polen ausgelagert. Erst seit kurzer Zeit sitzt die zuständige Stelle in Frankreich.

Nur, wer mit den Abläufen bei der Markenanmeldung hinreichend Erfahrung hat, erkennt also die Irreführung in den Schreiben. Beispielsweise erfahrene Markenanwälte sehen sofort: Der Ansprechpartner könnte falsch sein. Ich handle beispielsweise in Vertretung für Unternehmen, so dass das DPMA sämtliche Schreiben an mich zustellen würde und nicht an meine Mandanten. In den beschriebenen Täuschungen erhalten jedoch die Mandanten beziehungsweise Ihre Lizenznehmer die Schreiben persönlich. Auch die Höhe der im Schreiben genannten Gebühren haben keine Grundlage in der Gebührenordnung. Vor allem aber wissen Erfahrene: Das DPMA versendet niemals solche Zahlungsaufforderungen.

Nein? Wie zahlen denn Markeninhaber dann für ihre Registrierungen beim DPMA?

Frau Dr. Taubert:Die Markenanmeldung kann man online durchführen. Im Laufe der Anmeldung erhält man einen Link, wie und in welcher Höhe die Zahlung durchzuführen ist. Man muss sich aber selbst darum kümmern. Wer nicht zahlt, bei dem verfällt schlichtweg die Markenanmeldung. Aufforderungen zur Zahlung bekommt man aber nie.

Wie sollten die Unternehmer reagieren, wenn sie ein solches Schreiben erhalten?

Frau Dr. Taubert:Auf keinen Fall sollten sie die Rechnungen zahlen. Wer das Geld überweist, sieht es nie wieder. Es gibt auch die Möglichkeit, solche Fälle beim DMPA zu melden. Dieses Schreiben ist bereits mehrere tausend Mal beim DPMA gemeldet worden. Das ist hilfreich – denn so hat das DPMA die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Ich habe die mir vorliegenden Schreiben auch sofort gemeldet. Die betroffene DPMA-Mitarbeiterin hat übrigens auch schon Strafanzeige gestellt, schließlich wurde ihre Unterschrift gefälscht. Es ist immer gut, wenn solche Infos schnellstmöglich verbreitet werden, damit Betroffene die Möglichkeit haben, über das Internet, andere Unternehmer oder ihren Anwalt zu erfahren, dass sie nicht alleine sind und es sich, wie hier, um einen Betrugsfall von erheblichem Ausmaß handelt.

Dann haben wir ja mit diesem Interview einen Beitrag geleistet. Vielen Dank für das Interview, Frau Dr. Taubert.