Kryptowährung 2024: „Trotz verschärfter Gesetze schätze ich die Marktentwicklung als positiv ein“ – Werner Hoffmann im Felix1-Interview (Teil 2)

Kryptowährungen haben in den letzten Jahren weltweit an Aufmerksamkeit gewonnen. Was einst ein Nischenthema war, hat sich zu wichtigen und vor allem rechtlichen Themen für Regierungen und Behörden entwickelt – sowohl national als auch international. In Teil 1 unseres Krypto-Interviews haben wir mit Werner Hoffmann, Gründer und CEO von Pekuna, über sein Steuer-Start-Up und die allgemeine Stimmung im Markt gesprochen. Teil 2 des Felix1-Interviews befasst sich mit den regulatorischen Änderungen, mit denen Investoren in Kryptowährungen in den kommenden Jahren konfrontiert sein werden.

Das allgemeine Interesse an Kryptowährungen wächst. Im vergangenen Jahr wurden sie durch Gesetzesinitiativen und Gerichtsurteile konkretisiert. Welche rechtlichen Herausforderungen kommen auf Krypto-Investoren zu?

Im Bereich der EU-Regulatorik passiert gerade viel: Es gibt zum einen die europäische Krypto-Verordnung „mica“ (Markets in CryptoAssets). Als Verordnung legt sie rechtlich verbindliche Vorschriften für den Handel mit Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten in der gesamten Europäischen Union fest. So werden beispielsweise die sogenannten „Crypto-Assets-Service-Provider“ (CASP) reguliert. Das sind die Handelsplattformen (engl. Exchanges), auf denen man mit Kryptowährungen handelt. Ähnlich wie bei Banken wird ihnen vorgeschrieben, wie sie ihre Assets zu vermarkten und zu verwahren haben. Weiterhin müssen sie KYC-Prozesse (Know-Your-Customer-Process) implementieren, also die Identität ihrer Kunden überprüfen. Anbieter werden also nun dazu verpflichtet, Daten zu erheben.

In diesem Zusammenhang wäre es auch wichtig, die EU-Richtlinie „DAC 8“ zu erwähnen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch. Hier geht es darum, dass die erhobenen Kunden- und Transaktionsdaten an die jeweiligen Behörden der EU-Mitgliedstaaten übermittelt werden müssen. Das bedeutet, dass eine Exchange, die ihren Sitz in Frankreich hat, ihre Daten an eine französische Bankenaufsicht meldet. In den nächsten Verhandlungen wird es nun darum gehen, wie die Behörden diese Daten international austauschen und in welcher Granularität.

Und wie sieht es im außereuropäischen, also internationalen Raum aus?

Gerade bei Krypto befinden wir uns im internationalen Kontext – viele der Exchanges befinden sich in den USA, aber auch im asiatischen Raum. Daher wurde auf internationaler Ebene das Crypto-Asset-Reporting-Framework (CARF) erlassen. Das ist ein internationales Instrument zur Bekämpfung globaler Steuerhinterziehung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Es zielt darauf ab, die Transparenz von internationalen Krypto-Transaktionen zu erhöhen und setzt Mindestanforderungen für die Berichterstattung von Exchanges.

Außerdem gibt es Fortschritte beim europäischen Anti-Money-Laundry-Act, also bei den Abwehrmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hier geht es vor allem um die Prüfung und Herkunft von Assets von über 1.000 Euro. Das ist noch nicht verabschiedet, wird aber ebenfalls eine EU-Regulierung.

Das klingt nach einem intensiven Prozess.

Nun ja, die Herkunft und das Ziel von Krypto-Asset-Transaktionen zu verfolgen und zu verstehen ist zumindest sehr aufwendig bei jenen Nutzern, die seit Jahren dabei sind und gegebenenfalls ihre Assets auf mehreren Exchanges halten und öfter getauscht haben.

Und wie sieht es im außereuropäischen, also internationalen Raum aus?

Zwar treten die Fristen der Mica-Verordnung so langsam ein – dies ist aber nichts, was den Endkunden betrifft. Die Exchanges könnten womöglich künftig höhere Anforderungen haben.

Aus Sicht der nationalen Rechtsprechung hat das BFH-Urteil vom 14. Februar 2023 zwar keine unmittelbare Auswirkung auf die Besteuerung von Kryptowerten, aber ist durchaus ein wichtiges Grundsatzurteil, das bestehende Annahmen bestätigt hat.

Die Steuererklärungsformulare 2024 werden angepasst. Es gibt nun eigene Felder für sogenannte „Virtuelle Währungen”. Hier wurden allerdings die bereits bekannten Felder für Leistungen und Private Veräußerungsgeschäfte letztlich nur kopiert. Vermutlich geht es darum, getrennt zu erheben, welche privaten Veräußerungsgeschäfte Kryptowährungen sind. Bisher gab es dazu keine Kennzahlen.  Man könnte dann künftig Auswertungen darüber machen.

Weiterhin gibt es derzeit Fragen, über die Besteuerung von ‚Non-Fungible Token‘ (NFTs) und um die Abzugsfähigkeit von Verlusten von Futures (Terminkontrakten) – also darum, Einnahmen durch die Nutzung von Liquitidy Pools der Kapitalertragssteuer unterliegen.

Auch soll mit dem Wachstumschancengesetz die Freigrenze des privaten Veräußerungsgeschäfts von 600 auf 1.000 Euro erhöht werden. Das ist zwar noch nicht verabschiedet, würde aber auch den Handel mit Kryptowährungen betreffen.