Steuererklärung abgeben per USB-Stick?

Steuererklaerung-abgeben-per-USB-StickDie Steuererklärung per Post hat längst ausgedient. Heute werden die meisten Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt geschickt. Die Geschäftsführer einer GmbH testeten etwas Neues: Steuererklärung abgeben per USB-Stick. Ob sie damit beim Finanzamt durchkamen, lesen Sie in unserem Artikel.

Steuererklärungen sind fristgerecht einzureichen – das schreibt das Gesetz vor. Auch im Gesetz ist festgelegt, wie die Steuererklärung abgegeben werden muss. Für fast alle Unternehmer gilt, dass die Erklärung elektronisch eingereicht werden muss. Arbeitnehmer und Rentner haben (noch) die Wahl: Sie dürfen die Steuererklärung auch noch in Papierform einreichen.

Steuererklärung per USB-Stick oder CD?

Eine besonders kreative Form wählten die Geschäftsführer einer GmbH. Sie wollten ihre Steuererklärung per USB-Stick oder auf einer CD einreichen. Begründet wurde diese ungewöhnliche Übermittlungsart damit, dass das Versenden per Internet zu unsicher sei. Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht ließen sich allerdings darauf ein. Auch der Bundesfinanzhof (Beschluss vom 17.08.2015, I B 133/14) erteilte ihnen eine Absage. Als Unternehmer dürfen Sie also weiterhin die Steuererklärungen nur elektronisch per Internet versenden. Auf kreative Übermittlungsformen lässt sich das Finanzamt nicht ein.

Sicherheitsbedenken gegen elektronische Übermittlung sind keine Ausrede

Auch die Enthüllungen von Edward Snowden und darauf basierende Sicherheitsbedenken können daran nichts ändern: Steuerpflichtige müssen ihre Einkommensteuererklärung trotzdem in elektronischer Form abgeben, hat das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 23.3.2016, 7 K 3192/15)  noch einmal klargestellt.

Die Angst davor, sämtlicher Internetverkehr werde von ausländischen Geheimdiensten mitgelesen und aufgezeichnet – wie es ja spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden bekannt sei – rechtfertigte für die Richter keine Übergabe per Daten-CD. Eine Ausnahme sei nur bei wirtschaftlicher oder persönlicher Unzumutbarkeit der Datenfernübermittlung möglich – sprich, wenn die Anschaffung eines PCs finanziell nicht möglich sei oder der man nicht in der Lage sei, einen PC zu bedienen, argumentierte das Gericht.

Steuererklärung abgeben per Post

Die Steuererklärung per Post stirbt dagegen aus. Denn nur Privatpersonen haben noch dieses „Privileg“. Unternehmer müssen alle betrieblichen Steuererklärungen und auch die private Einkommensteuererklärung elektronisch versenden. Eine Ausnahme lässt das Finanzamt nur zu, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Es muss für den Unternehmer unzumutbar sein, dass die Steuererklärung elektronisch übermittelt wird. Das gilt eigentlich nur in einem Fall: Das Unternehmen besitzt keinen PC mit Internetzugang. Und wo kommt das heutzutage schon noch vor?

Die Einkommensteuererklärung per Post zu schicken hat einen Nachteil: Das Finanzamt braucht länger, um die Steuererklärung zu bearbeiten. Auf eine Steuererstattung muss der Steuerpflichtige also länger warten.

Steuererklärung abgeben über das Internet

Viel moderner und schneller ist es, die Steuererklärung elektronisch zu versenden. Fast jede Steuererklärungssoftware bietet diese Möglichkeit. Und es geht sogar kostenlos über die Webseite www.elster.de. Dort müssen Sie sich zuvor registrieren. Die Steuererklärung können Sie dann am PC ausfüllen und verschlüsselt an Ihr Finanzamt senden. Hierbei bietet das Finanzamt zwei Möglichkeiten an: Die Steuererklärungen können mit oder ohne Zertifikat versendet werden. Das Zertifikat ersetzt die Unterschrift.

Wird die Steuererklärung ohne Zertifikat gesendet, muss eine komprimierte Steuererklärung zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben an das Finanzamt geschickt werden. Einfacher ist es, die zertifizierte Steuererklärung elektronisch zu verschicken. Es gibt drei Möglichkeiten, die Steuererklärungen zu zertifizieren:

  1. Softwarezertifikat: Hierbei wird eine Datei mit dem Zertifikat auf dem PC gespeichert. Diese Möglichkeit ist kostenlos.
  2. Sicherheitsstick: Das Zertifikat wird auf einen Sicherheitsstick mit Krypto-Chip gespeichert, den Sie sich zuvor kaufen müssen.
  3. Signaturkarte: Das Zertifikat wird auf einer Chipkarte gespeichert, die mit einem Kartenleser ausgelesen werden kann. Karte und Kartenleser sind kostenpflichtig.

Steuererklärung abgeben per Fax

Auch wenn Faxgeräte längst nicht mehr aktueller Stand der Technik sind, kann eine Steuererklärung auch per Fax an das Finanzamt gesendet werden. Damit das zulässig ist, muss auf dem Deckblatt der Steuererklärung die Unterschrift des Steuerpflichtigen sein. Das stellte der BFH (Urteil vom 08.10.2014, Aktenzeichen VI R 82/13) bereits 2014 klar.

Dies bedeutet auch, dass eine Steuererklärung, die elektronisch ohne Zertifikat versendet wird, gültig ist, wenn das Deckblatt zusätzlich an das Finanzamt gefaxt wird.