FAQ: Kann ich den Führerschein von der Steuer absetzen?

Führerschein von der Steuer absetzen
Ein Führerschein ist eine sehr teure Angelegenheit. Fast immer wird er auch beruflich benötigt. Die gute Nachricht: In manchen Fällen können Sie Ihren Führerschein von der Steuer absetzen.


Wäre es nicht schön, wenn sich das Finanzamt an den Kosten Ihres Führerscheins beteiligt? In manchen Fällen geht das. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob der Führerschein hauptsächlich für die Berufsausübung benötigt wird. Spielt dagegen die private Nutzung des Führerscheins keine untergeordnete Rolle, ist der Führerschein nicht von der Steuer absetzbar.

Pkw-Führerschein von der Steuer absetzen

In nur ganz wenigen Fällen kann ein Pkw-Führerschein steuerlich abgesetzt werden:

1. Schwerbehinderte Personen, die durch die Behinderung auf einen Pkw angewiesen sind, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
2. Wird ein Pkw-Führerschein plötzlich beruflich benötigt, können die Kosten eventuell steuerlich absetzbar sein. Voraussetzung ist, dass die Führerscheinprüfung nur deshalb gemacht wurde, weil der Arbeitgeber das gefordert hat. Soll der Führerschein steuerlich berücksichtigt werden, sollten Sie sich gleichzeitig keinen privaten Pkw anschaffen.

Banner-Was-taugen-Fahrtenbuch-apps-wirklich

Führerschein von der Steuer absetzen für Berufskraftfahrer

Bei besonderen Führerscheinen – für den Lkw oder den Bus – sieht es schon ganz anders aus. Diese werden fast immer ausschließlich beruflich genutzt. Das Finanzamt erkennt die Kosten oft an. Das geht aber nur dann, wenn der Führerschein deshalb erworben wurde, um einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen. Ist der Arbeitsplatz bedroht, können die Kosten ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.

Das gilt nicht, wenn ein festes Arbeitsverhältnis besteht. Macht ein Arbeitnehmer z. B. einen Lkw-Führerschein, ohne dass der Arbeitsplatz bedroht ist, eine berufliche Aufstiegschance besteht oder der Arbeitgeber das fordert, sind die Kosten meistens gar nicht abziehbar.

Führerschein vom Arbeitgeber

Ein Führerschein kann auch vom Arbeitgeber bezahlt werden. Der Arbeitgeber kann die Kosten vollständig als Betriebsausgaben geltend machen. Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Wichtig ist, dass nicht bereits im Arbeitsvertrag vereinbart wird, dass der Führerschein ein Gehaltsbestandteil ist. Zusätzlich muss der Führerschein des Mitarbeiters auch betrieblich notwendig sein. Das geht sogar mit einem Pkw-Führerschein, der auch privat genutzt wird.