Arbeitgeber aufgepasst: steuerfreies Urlaubsgeld nutzen

Urlaubsgeld vom Arbeitgeber: Das geht und ist sogar steuer- und sozialversicherungsfrei. Zumindest dann, wenn einige Regeln beachtet werden. felix1.de erklärt, welche das sind.

Gerade im Urlaub braucht jeder etwas mehr Geld. Da kommt Urlaubsgeld vom Chef wohl jedem Arbeitnehmer gelegen. Bestimmte Grenzen dürfen Sie als Arbeitgeber aber nicht überschreiten, sonst wird aus dem steuerfreien Urlaubsgeld Arbeitslohn.

Freigrenzen für steuerfreies Urlaubsgeld

Jährlich dürfen Sie als Arbeitgeber 156 Euro Ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt zahlen. Ist Ihr Arbeitnehmer verheiratet, erhöht sich der Betrag um 104 Euro.
Hat Ihr Arbeitnehmer Kinder, sind weitere 52 Euro pro Kind möglich. Für eine vierköpfige Familie können Sie also insgesamt 364 Euro pro Jahr zahlen.

Damit dieses Geld auch tatsächlich steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden kann, muss die Zahlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen. Der Arbeitnehmer muss innerhalb von 3 Monaten vor oder 3 Monaten nach dem Erholungsurlaub das steuerfreie Urlaubsgeld gezahlt bekommen. Denn das Urlaubsgeld ist zur Erholung da und darf nur für Erholungszwecke gezahlt werden.

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Pauschale Steuer

Wie immer im Steuerrecht gibt es auch hier einen Haken. Sie als Arbeitgeber müssen das Urlaubsgeld pauschal versteuern. Das sind allerdings nur 25 % und damit erheblich weniger, als das, was anfallen würde, wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer dieses Geld als Lohn auszahlen würden.

Beispiel: Der Arbeitnehmer hat ein monatliches Gehalt von 2.500 Euro. Er ist verheiratet und hat ein Kind.

In der Steuerklasse 4 hat der Arbeitnehmer 1.640 Euro netto. Der Arbeitgeber darf insgesamt 312 Euro Urlaubsgeld zahlen, was dann steuerfrei dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht.
Die pauschale Steuer beträgt 78 Euro (312 Euro x 25 %).

Wird das Urlaubsgeld von 312 Euro steuerpflichtig gezahlt, hat der Arbeitnehmer 1.800 Euro netto und damit nur 160 Euro mehr Nettogehalt bekommen. Die Nebenkosten steigen für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer insgesamt um 212 Euro.

Steuerfreies Urlaubsgeld kann auch auf mehrere Urlaube im Jahr aufgeteilt werden. Wichtig ist nur, dass die Freigrenze für das gesamte Jahr eingehalten wird.

Zusätzlich 44 Euro pro Monat steuerfrei

Sie können Ihrem Arbeitnehmer zusätzlich zum steuerfreien Urlaubsgeld monatlich 44 Euro zukommen lassen. Das geht zum Beispiel, indem Sie sich an den Kosten eines Jobtickes beteiligen. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Steuerfreies Jobticket – So sparen Sie Steuern!“

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