Wann bin ich gewerblicher Onlinehändler?

Frau packt Schuhe zum Verkaufen in KartonAusgediente Spielsachen, die zu kleinen Ski der Kinder, doppelt Geschenktes und vieles mehr werden Sie am besten im späten Herbst und in der Vorweihnachtszeit über das Internet los. Verzweifelte Eltern zahlen kurz vor Heiligabend für gebrauchte Sachen sogar teilweise deutlich mehr, als wenn sie das – inzwischen ausverkaufte – Teil neu im Laden gekauft hätten. Die Verkäufer freut es, wenn Sie so einen kleinen Gewinn machen. Damit die Freude anhält, sollten Sie sich aber unbedingt informieren, wann Ihre Onlineverkäufe für das Finanzamt interessant werden.

Ebay ist schon seit Jahren die erste Adresse für private Verkäufer. Mit der App für Smartphones ist ein Artikel, den man verkaufen möchte, sehr schnell und unkompliziert online gestellt. Gebühren fallen in den allermeisten Fällen nur an, wenn Sie tatsächlich etwas verkaufen.

Je nachdem, was und wie oft Sie verkaufen, können Sie jedoch – ohne es zu ahnen – die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit überschreiten. Wird das Finanzamt auf Ihre Verkaufstätigkeit aufmerksam, kann das dann richtig teuer werden und viel Ärger nach sich ziehen.

Wie stelle ich fest, ob ich privater oder gewerblicher Verkäufer bin?

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn Sie planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Leistungen gegen Entgelt anbieten und die Tätigkeit einen gewissen organisatorischen Mindestaufwand erfordert. Das bedeutet bei Verkäufen über ebay:

√ Sie verkaufen regelmäßig große Mengen bzw. mehrere Artikel pro Tag.

√ Sie kaufen Artikel, um Sie wieder zu verkaufen.

√ Sie verkaufen Ware, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben.

√ Sie verkaufen über einen längeren Zeitraum hinweg.

√ Sie können von den Einnahmen Ihren Lebensunterhalt bestreiten.

√ Sie vermarkten Ihre Verkäufe professionell.

√ Sie erzielen als Verkäufer mehr als 100 Bewertungen im Monat.

Je mehr Haken Sie bei sich machen können, desto mehr spricht dafür, dass Sie gewerblicher Verkäufer sind. Bei Unklarheiten sollten Sie sich in jedem Fall an einen Steuerberater wenden. Dieser beurteilt Ihre persönliche Situation und informiert Sie detailliert über Ihre Pflichten, insbesondere in steuerlicher Hinsicht.

Vielleicht helfen Ihnen aber schon diese drei Beispiele bei der Einschätzung, ob Ihre Tätigkeit noch privat ist, weiter:

  1. Wer seine Briefmarkensammlung über Jahre hinweg zusammenträgt und dann alles auf einmal verkauft, verhält sich nicht wie ein Händler. Der Verkauf wurde vom Bundesfinanzhof als privat eingestuft (Urteil vom 16.7.1987, X R 48/82).
  2. Wird eine private Bierdeckelsammlung des Vaters mit einem Volumen von 320.000 Stück vom Sohn über Jahre hinweg verkauft, damit bis zu 66.000 Euro im Jahr Umsatz gemacht, werden jeden Tag 10 bis 40 Verkäufe getätigt und nimmt dies so viel Zeit in Anspruch wie ein 8-Stunden-Job, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit (Finanzgericht Köln, Urteil vom 4.3.2015, 14 K 188/13).
  3. Der Verkauf von 140 Pelzmänteln innerhalb von zwei Jahren für insgesamt 90.000 Euro ist gewerblich und nicht privat. Eine Sammlung lag nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht vor, da die Pelzmäntel unterschiedliche Größen, Ärmellängen und Marken aufwiesen. Keine Rolle spielte die relativ kurze Dauer des Verkaufs (Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.8.2015, XI R 43/13).

Sind Sie gewerblicher Verkäufer? So werden Ihre Umsätze besteuert

Ihre Umsätze als gewerblicher Verkäufer unterliegen der Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass Sie bei jedem Verkauf Ihren Kunden Rechnungen schreiben müssen. Auf diesen muss die Umsatzsteuer separat ausgewiesen sein. Die Steuer führen Sie an das Finanzamt ab. Darüber hinaus müssen Sie regelmäßig während des Jahres Umsatzsteuer-Voranmeldungen und am Ende des Jahres eine Umsatzsteuererklärung erstellen. Beim Verkauf von Kleidung, CDs, Geschirr, Möbeln u. Ä. beträgt die Umsatzsteuer 19 %, bei Büchern, Kunstgegenständen, Sammlerstücken usw. 7 %.

Praxistipp: Rechnungen sind ein heikles Thema. Lernen Sie die 5 häufigsten Fehler bei der Rechnungsstellung kennen und wie Sie diese vermeiden können.

Liegt Ihr Jahresumsatz bei maximal 17.500 Euro, können Sie die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Zwar müssen Sie dann ebenfalls Rechnungen erstellen, es ist aber alles ein bisschen einfacher. Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag „5 Fragen zum Kleinunternehmer“.

Nur damit das klar ist: Private Verkäufer sind bei der Umsatzsteuer außen vor. Von dem erzielten Verkaufspreis müssen sie dem Finanzamt also nichts abgeben und sie trifft auch keine Pflicht, eine Rechnung zu stellen.

Wenn Sie ins Ausland verkaufen: Wo muss die Umsatzsteuer gezahlt werden?

Sobald es über die Grenze geht, wird es für gewerbliche Händler richtig kompliziert. Ob Umsatzsteuer fällig wird oder nicht, hängt davon ab, in welches Land Sie versenden und ob Sie an einen Privatkunden oder einen Unternehmer verkaufen.

Bei einem Verkauf an Privatkunden innerhalb der EU sind bestimmte Umsatzhöhen (sog. Lieferschwellen) zu beachten. Liegen Sie mit Ihren Verkäufen darunter, zahlen Sie die Umsatzsteuer in Deutschland. Überschreiten Sie diese, müssen Sie sich im jeweiligen EU-Land umsatzsteuerlich registrieren, dem Kunden die dortige Umsatzsteuer in Rechnung stellen und an das entsprechende Land abführen.

Lieferungen an Unternehmer innerhalb der EU sind als innergemeinschaftliche Lieferungen grundsätzlich umsatzsteuerfrei.

Ausfuhrlieferungen, also Lieferungen in Drittländer außerhalb der EU, sind ebenfalls grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, und zwar egal, ob es sich um einen privaten oder einen geschäftlichen Kunden handelt.

Auch hier gilt für Privatverkäufer: Diese Regeln der Umsatzsteuer können Sie getrost ignorieren.

Verkauf über Amazon: Nur was für Profis

Bei Amazon gibt es das „Professionelle Anbieterkonto“, das aber nur gewerblichen Unternehmern zur Verfügung steht und nicht für private Verkäufer vorgesehen ist. Wer wenig verkaufen will, kann sich ein Basiskonto ohne monatliche Grundgebühr einrichten. Sie zahlen dann eine feste Gebühr pro Artikel.

Theoretisch steht die Basisversion auch Privatverkäufern offen. Leider ist aber der Verkauf von Amazon inzwischen so stark reglementiert, dass sich einzelne Verkäufe auf privater Basis gar nicht lohnen. So darf Spielzeug ausgerechnet vor Weihnachten nur sehr eingeschränkt bis gar nicht angeboten werden. Für Bekleidung, Bücher, CDs, DVDs gilt: Den Verkauf müssen Sie sich von Amazon vorher genehmigen lassen. Kein Wunder, dass mittlerweile so gut wie ausschließlich gewerbliche Verkäufer diese Hürden nehmen wollen.

Wenigstens stellt sich hier die Problematik der Abgrenzung von privaten und gewerblichen Verkäufern nicht.

Fazit

Wer nur gelegentlich Sachen aus dem Privatbesitz über ebay verkauft, muss sich keine Sorgen machen. Diese Verkäufe sind privat und interessieren das Finanzamt nicht. Erst ab einer gewissen Dauer und Anzahl der Artikel wird es kritisch. Spätestens wenn ebay Sie dazu auffordert, aus Ihrem privaten Konto ein gewerbliches zu machen, sollten Sie schleunigst sich um Ihren steuerlichen Status kümmern.

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