Neues BHF-Urteil: Steuererstattung trotz Fristende möglich

Der Bundesfinanzhof hat zugunsten des Steuerzahlers entschieden: Steuererklärungen können in bestimmten Fällen noch nach dem Fristende eingereicht werden. So winkt auch dann noch eine Steuererstattung. Für wen dieses Urteil gilt, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Hauptsächlich Arbeitnehmer und Rentner dürfen freiwillig eine Steuererklärung einreichen. Das geht aber nur innerhalb von 4 Jahren, nachdem die Steuer entstanden ist. Wurde die Frist versäumt, nimmt das Finanzamt die Steuererklärung nicht mehr an. Damit geht auch die Steuererstattung verloren. Nun entschied der Bundesfinanzhof (BFH): Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, kann die Steuererklärung auch noch am nächsten Werktag eingereicht werden.

Finanzamt sagt: Fristende immer am 31.12.

Beim Fristablauf ist das Finanzamt besonders streng. Freiwillige Steuererklärungen sind innerhalb von 4 Jahren bis spätestens zum 31.12. um 23:59 Uhr einzureichen. Das bedeutet, die Einkommensteuererklärung 2012 muss am 31.12.2016 beim Finanzamt eingegangen sein. Wird die Steuererklärung nur eine Sekunde später abgegeben, ist die Frist abgelaufen – so das Finanzamt. Der BFH sieht das neuerdings anders.

BFH: Finanzamt muss Feiertage und das Wochenende beachten!

Der BFH hat mit dem Urteil vom 20.01.16 (VI R 14/15) Folgendes entschieden: Sollte der 31.12. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag und damit auf den 2.1. des Folgejahres. Für den Steuerzahler bedeutet das, die Steuererklärung 2012 kann bis zum Montag, dem 2.1.2017 um 23:59 Uhr eingereicht werden. Der 31.12.2016 ist nämlich ein Sonnabend.

Tipp: Fristen möglichst ausnutzen

Die Steuererklärung sollte zwar nicht auf den letzten Drücker eingereicht werden. Schließlich kann immer etwas dazwischenkommen. Wird nämlich wegen Krankheit oder Ähnlichem die Frist nicht eingehalten, ist die Steuererstattung weg.

Es ist aber dennoch sinnvoll, die Frist fast vollständig auszunutzen. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt und eine Steuererstattung erhält, kann unter gewissen Voraussetzungen mit bis zu 6 % Zinsen rechnen. Wie Sie das Finanzamt als Geldanlage nutzen können, lesen Sie in unserem Blogbeitrag „Geldanlage Finanzamt: Zinsen vom Finanzamt nutzen“.