Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – Erstattungssatz bis 27.01. wählen

Achtung Arbeitgeber: Es gibt im Januar noch etwas zu tun! Bis zum 27.1.2017 können Sie die Höhe des Erstattungssatzes zur U1 wählen. Wichtig ist das für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. felix1.de erklärt, was es damit auf sich hat und wer welchen Erstattungssatz wählen sollte.

Wann zahlt der Arbeitgeber überhaupt eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, erhält er eine Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Diese Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss der Arbeitgeber 6 Wochen lang leisten. Erst dann springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Gerade kleine Unternehmen können durch diese Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall schnell in Schieflage geraten. Deshalb ist für Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern vorgeschrieben, dass diese am Umlageverfahren (U1) teilnehmen müssen. Dadurch werden dem Arbeitgeber ca. 50 bis 80 % der Lohnfortzahlungskosten durch die Krankenkasse erstattet. Wie hoch die Erstattung sein soll, kann jeder Arbeitgeber selbst festlegen. Zusätzlich ist die Erstattungshöhe von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt.

Jeder Arbeitgeber kann nur am Anfang des Jahres den Erstattungssatz wählen. Dieser Satz gilt dann das gesamte Jahr. Das Wahlrecht muss bis zum 27.01.2016 ausgeübt werden. Fast jede Krankenkasse bietet 3 verschiedene Sätze an. Den allgemeinen, einen ermäßigten und einen erhöhten Satz. Der Arbeitgeber zahlt abhängig von der Krankenkasse zwischen ca. 1,1 % bis 2,7 % auf den Bruttolohn seiner Arbeitnehmer.

Wahl des Umlagesatzes

Welcher Erstattungssatz der Richtige für das Unternehmen ist, kommt ganz auf die typischen Krankheitstage der Arbeitnehmer an. Ist der Krankenstand in einem Unternehmen sehr gering, sollte der niedrigere Erstattungssatz gewählt werden. Dadurch kann der Arbeitgeber Beiträge sparen. Bei hohen Krankheitsständen ist natürlich ein hoher Erstattungssatz sinnvoller.

Beispiel: Das Unternehmen hat 20 Mitarbeiter. Der Krankenstand pro Mitarbeiter liegt bei 9 Arbeitstagen pro Jahr. Bei 250 Arbeitstagen entspricht das einem Arbeitsausfall von 3,6 %. Wird der höchste Erstattungssatz von 70 % gewählt, erhält der Arbeitgeber 2,53 %. Der Beitragssatz liegt bei 2,5 %. Dem Arbeitgeber wird also ein kleines bisschen mehr erstattet, als er an Beiträgen zahlt.

An diesem Beispiel ist zu erkennen, dass der erhöhte Erstattungssatz nur dann sinnvoll ist, wenn ein sehr hoher Krankheitsstand besteht. Bei niedrigen Krankheitsständen sollte der normale oder sogar der ermäßigte Erstattungssatz gewählt werden.