Update! Elektronische Steuererklärung: Kommt das papierlose Büro?

Update! Elektronische Steuererklärung: Kommt das papierlose Büro?

Papiere und Unterlagen sortieren. So beginnt die nervige Arbeit mit der Steuererklärung. Dann die Steuererklärung ausfüllen und ab in den Briefkasten damit. Aber schon lange gibt es eine elegantere Lösung – die elektronische Steuererklärung. Bis jetzt leider noch mit einem kleinen Haken.

Die Einkommensteuererklärung soll möglichst elektronisch an das Finanzamt geschickt werden. Für Unternehmer ist das sogar Pflicht. Damit soll vor allem das Finanzamt entlastet werden. So muss nämlich kein hoch bezahlter Finanzbeamter die Daten abtippen. Zusätzlich sollen Fehler beim Übertragen vermieden werden.

Unverständlich ist deshalb, dass bestimmte Unterlagen trotzdem noch in Papierform zum Finanzamt geschickt werden müssen. Denn so kommt immer noch ein Riesenberg an Post beim Finanzamt an. Dieser Berg muss sortiert und unter den Sachbearbeitern verteilt werden.

Jetzt reagiert der Gesetzgeber endlich. Es soll bis 2022 eine vollständige elektronische Steuererklärung möglich sein. Warum das Ganze noch mehr als 6 Jahre dauert, wissen wir allerdings auch nicht.

Update: Ab 1.1.2017 keine Belege mehr schicken

Der Bundestag hat nun beschlossen, dass ab dem 1.1.2017 gar keine Belege mehr zum Finanzamt geschickt werden müssen. Allerdings müssen diese Belege durch den Steuerpflichtigen aufbewahrt werden, denn das Finanzamt kann diese trotzdem anfordern. Wird die Steuererklärung ab dem 1.1.2017 elektronisch eingereicht, erhält der Steuerpflichtige zudem automatisch einen Steuerbescheid per Internet. Selbst der Einspruch oder ein Stundungsantrag können dann elektronisch abgegeben werden.

Verpflichtend ist die Abgabe der elektronischen Steuererklärung aber nicht. Arbeitnehmer und Rentner dürfen weiterhin Steuererklärungen in Papierform einreichen.

Bisher: Elektronische Steuererklärung, aber Originalbelege

Fast alle Belege können als Kopie beim Finanzamt eingereicht werden und müssen nur auf Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden. Das geht oft auch elektronisch z. B. per E-Mail. Ausnahmen gibt es natürlich auch – wie immer im Steuerrecht. Denn folgende Belege müssen Sie bisher noch sofort im Original sofort einreichen:

  • Spendenbescheinigungen
  • Bescheinigungen für Lohnersatzleistungen
  • Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
  • Nachweis über Behinderungen und Krankheitskosten

So hat eine elektronische Steuererklärung natürlich wenig Sinn. Da sowieso ein Teil der Belege per Post hingeschickt werden muss, verzichten nämlich viele Steuerpflichtige zudem auf die elektronische Möglichkeit und schicken alles per Post.

Internet noch Neuland?

Das Problem hat nun auch der Gesetzgeber erkannt. Ab 2022 soll es möglich werden, vollständig elektronisch die Steuererklärung abzugeben. Damit das möglich wird, sollen alle Belege nur noch auf Nachfrage eingereicht werden müssen. Leider plant die Regierung, dieses schrittweise umzusetzen. Wahrscheinlich, weil das Internet noch „Neuland“ ist.

Durch eine vollständige elektronische Steuererklärung soll auch die Bearbeitungszeit viel kürzer werden. Denn ein Computer ist in der Lage, viele Steuererklärungen eigenständig auszuwerten. Nur in besonderen Fällen – immer wenn es kompliziert wird – ist dann noch der Finanzbeamte gefragt. Weiterhin sollen aber auch stichprobenartig Steuererklärungen durch Finanzbeamte geprüft werden, da auch Computer Fehler machen können. Der Steuerpflichtige soll sogar beantragen können, dass der Beamte die Angaben prüft, falls er sich unsicher ist.

Elektronischer Steuerbescheid, weniger Portokosten

Und noch ein Vorteil ergibt sich durch die vollständige elektronische Steuererklärung. Das Finanzamt möchte Steuerbescheide dann auch elektronisch versenden. Zusätzlich entfällt für das Finanzamt das Zurückschicken der Originalbelege. Dadurch spart es zusätzlich Portokosten, was ja schließlich auch Steuergelder sind.

Als Steuerberater begrüße ich also die elektronische Steuererklärung, denn es ist unser fehlendes Puzzlestück. Wir arbeiten mit unseren Mandanten in der Regel sowieso 100% digital zusammen, etwa bei der Einkommensteuer. Das macht die Arbeit für beide Parteien sehr viel einfacher. Das postalische Versenden von Belegen kostet einfach nur unnötig Zeit und Geld.