Wann ist Berufskleidung steuerlich absetzbar?

Wann ist Berufskleidung steuerlich absetzbar?

Wer seine Kleidung aus beruflichen Gründen trägt, sollte die Kosten doch steuerlich geltend machen können. Weit gefehlt, wie der Fall einer Schuhverkäuferin zeigt. Sie war verpflichtet, Schuhe ihres Arbeitgebers zu kaufen und diese während der Arbeit zu tragen. Trotzdem waren die Schuhe nicht als Berufskleidung steuerlich absetzbar.

Grundsätzlich gilt: Typische Berufskleidung steuerlich absetzbar

Was aber ist typische Berufskleidung? Die Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof mussten in etlichen Verfahren darüber entscheiden, ob Anzug, Socken, Schuhe, Kleider, Unterwäsche, Kostüme, Strumpfhosen, Sportkleidung usw. steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Drei Fälle, die die Problematik verdeutlichen:

  • Bei einem Bestatter wurde ein schwarzer Anzug als Berufskleidung anerkannt, nicht aber bei einem Rechtsanwalt
  • Eine schwarze Hose war bei einem Kellner Berufskleidung, nicht aber das weiße Hemd, das er dazu trug
  • Ein Sportlehrer durfte seine Sportausstattung absetzen, obwohl er auch in seiner Freizeit sportlich aktiv war,

Also muss der oben genannte Grundsatz eingeschränkt werden: Nicht jedes Kleidungsstück, das Sie bei der Arbeit tragen, wirkt sich steuermindernd aus!

Wegen der vielen Einzelfallentscheidungen der Gerichte fällt es schwer, zu beurteilen, ob die eigene Kleidung als Berufskleidung steuerlich absetzbar ist oder nicht. Zu unterscheiden ist zunächst zwischen „berufstypischer Kleidung“ und „Alltagskleidung“.

Was ist „Berufstypische Kleidung“?

Hierbei handelt es sich um Kleidung, die auf die jeweils ausgeübte Tätigkeit zugeschnitten ist, die nach ihrer Beschaffenheit eine berufliche Funktion erfüllt und bei der die private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist. Berufstypische Kleidung haben Sie also im Alltag normalerweise nicht an und Sie tragen sie nur deshalb, weil Sie den entsprechenden Beruf ausüben.

Beispiele für berufstypische Kleidung:

  • Arbeitsschutzkleidung bei Labormitarbeitern, Chemie-Lehrern, Bauarbeitern, Handwerkern usw. (z.B. Helm, Handschuhe, Kittel, Schutzanzug, Stiefel mit Stahlkappen)
  • Arztkittel
  • Kleidung mit deutlich erkennbarem Firmenlogo
  • Uniformen bei Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr usw.
  • Roben von Richtern, Staats- und Rechtsanwälten
  • schwarze Kleidung bei Schornsteinfegern
  • Schürze und weiße Arbeitsjacke bei Bäckern und Köchen
  • dunkle Anzüge und Kostüme bei Mitarbeitern einer Fluggesellschaft, die die Funktion einer Uniform erfüllen

Nicht zur Berufskleidung gehören jedoch Socken, Strumpfhosen, Schuhe und ähnliche Accessoires, selbst wenn diese farblich passend zur Berufskleidung angeschafft wurden.
Tipp: Kaufen Sie Ihre komplette Ausstattung möglichst in Fachgeschäften für Berufskleidung. Für das Finanzamt ist das ein deutliches Indiz dafür, dass es sich tatsächlich um berufstypische Kleidung handelt.

Was ist „Alltagskleidung“?

Alltagskleidung kann auch in der Freizeit, also außerhalb des Berufs, getragen werden. Allerdings muss differenziert werden, und zwar nach berufstypischer Alltagskleidung und Alltagskleidung, die bloß während der Arbeit getragen wird.
Berufstypisch ist Alltagskleidung, wenn sie für den ausgeübten Beruf typisch ist. Darüber hinaus muss so gut wie ausgeschlossen sein, dass die Kleidung privat getragen wird.
Anerkannt wurde zum Beispiel:

  • eine schwarze Hose bei einem Kellner und ein schwarzer Rock bei einer Kellnerin
  • ein schwarzer Anzug bei einem Bestatter oder einem Geistlichen
  • weiße Arbeitshosen bei Ärzten und anderen Beschäftigten in Heilberufen
  • Sportkleidung bei Sportlehrern (z. B. Fußballschuhe, Hallenschuhe, Kleidungsstücke)
  • einheitliche Oberbekleidung im Frisörsalon oder in der Arztpraxis

Selbst wenn diese Kleidung ausnahmsweise doch privat getragen werden sollte, bleibt es dabei: Die berufstypische Alltagskleidung ist als Berufskleidung steuerlich absetzbar.

Und genau deshalb fällt die Abgrenzung so schwer zur Alltagskleidung, die während der Arbeit getragen wird, aber nicht berufstypisch ist. Bei dieser ist es üblich und auch möglich, sie privat zu tragen. Deshalb können Sie sie nicht als Arbeitsmittel steuerlich absetzen, selbst wenn Sie die Kleidung nur während der Arbeitszeit tragen. Hierunter fallen die eingangs erwähnten Schuhe der Schuhverkäuferin.

Nicht anerkannt wurden ebenfalls:

  • Anzüge, Hemden und Schuhe bei einem Rechtsanwalt
  • weiße T-Shirts, Socken und Schuhe bei einem Arzt
  • schwarze Hose und schwarze Schuhe bei einem Soldaten, auch wenn diese ausschließlich zur Uniform bei der Berufsausübung getragen werden
  • schwarzer Anzug eines Croupiers, auch wenn er diesen auf Anweisung des Arbeitgebers als Dienstkleidung trägt und im Casino aufbewahrt
  • blaue Lederschuhe und Strümpfe bei einer Flugbegleiterin

Abziehbare Kosten der Berufskleidung

Erkennt das Finanzamt Ihre Kleidung als Berufskleidung an, können Sie sie in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen:

  • Anschaffungskosten
  • Reinigungskosten
  • Reparaturkosten

Wir hoffen, dass wir Licht ins Dunkel bringen konnten! Bei Fragen hinterlassen Sie uns einen Kommentar!