Unternehmer aufgepasst: Investitionen sinnvoll planen

Investitionen für Anschaffungen planenWer als Unternehmer Büromöbel, Werkzeuge, Maschinen, Computer und Ähnliches anschaffen möchte, sollte eines vermeiden: Einfach losrennen und einkaufen oder schnell im Internet bestellen. Wer stattdessen mit Köpfchen und Plan investiert, kann bei einer Anschaffung Steuern sparen – mit Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und Poolabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern. Lernen Sie Ihre Möglichkeiten kennen.

Abschreibung ganz ohne Anschaffung – so geht das

Eigentlich dürfen Sie nur die Aufwendungen für Gegenstände steuerlich geltend machen, die Sie tatsächlich anschaffen. Mit dem Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) dürfen Sie jedoch künftige Anschaffungskosten abziehen, und zwar bis zu 40 % der voraussichtlichen Kosten.

Beispiel: Investitionsabzugsbetrag für eine geplante Anschaffung
Anita möchte für ihre Schneiderei eine neue Nähmaschine anschaffen. Kostenpunkt: 3.000 Euro. Schon vor dem geplanten Kauf könnte sie 40 % davon, also 1.200 Euro, als Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd berücksichtigen.

Wird das Wirtschaftsgut, für das der Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde, tatsächlich angeschafft, wird der Investitionsabzugsbetrag aufgelöst. Die Folge: Der Gewinn erhöht sich in Höhe des in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrags. Gleichzeitig verringern sich die tatsächlichen Anschaffungskosten um den aufgelösten Investitionsabzugsbetrag.

Beispiel: Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Anita hat die Nähmaschine zu einem Kaufpreis von 3.000 Euro tatsächlich angeschafft. Den Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 1.200 Euro muss sie ihrem Gewinn im Jahr der Anschaffung hinzurechnen. Gleichzeitig kann sie 1.200 Euro als Betriebsausgaben ansetzen, sodass sich die Anschaffungskosten der Maschine auf 1.800 Euro verringern. Diesen Betrag muss sie über 3 Jahre abschreiben.

Tipp: Sie müssen dem Finanzamt nicht mitteilen, was Sie genau anschaffen wollen bzw. für welche Investitionen der Investitionsabzugsbetrag vorgesehen ist.

Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter: Beachten Sie die 800-Euro-Grenze

Normalerweise müssen Sie Wirtschaftsgüter über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Eine Ausnahme wird für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gemacht. Betragen die Anschaffungskosten maximal 800 Euro netto (ohne Umsatzsteuer), dürfen Sie diese sofort und in voller Höhe im Jahr des Kaufs steuermindernd geltend machen.

Übrigens: Diese Grenze wurde erst zu Beginn des Jahres 2018 von 410 Euro auf 800 Euro netto erhöht. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel „So optimieren Sie die neue GWG-Grenze bei Büroanschaffungen“.

Beispiel: Sofortabzug GWG
Anita kauft sich 2018 einen neuen Nähtisch, der 780 Euro kostet (ohne Umsatzsteuer). Sie kann die kompletten Kosten von 780 Euro im Jahr 2018 auf einmal sofort abschreiben und damit den Gewinn senken.

Tipp: Die Umsatzsteuer wird bei der GWG-Grenze nicht berücksichtigt.

Beispiel: Umsatzsteuer und GWG-Grenze
Anita leistet sich im Januar 2018 einen neuen Bürostuhl, Kostenpunkt 750 Euro ohne Umsatzsteuer. Mit Umsatzsteuer (19 %) kostet der Stuhl 892,50 Euro. Trotzdem ist ein Sofortabzug möglich, da die Grenze von 800 Euro netto nicht überschritten ist. Wenn Anita nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann sie den kompletten Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abziehen.

GWG-Grenze plus Investitionsabzugsbetrag: So wird es optimal

Wer es ganz geschickt anstellt, kann auch bei Anschaffungskosten von mehr als 800 Euro die Sofortabschreibung geltend machen – dem IAB sei Dank.

Beispiel: Sofortabschreibung mit Investitionsabzugsbetrag
Anita möchte sich eine weitere Nähmaschine für spezielle Arbeiten leisten. Kostenpunkt: 1.250 Euro. In ihrer Steuererklärung für das Jahr 2018 bildet sie dafür einen Investitionsabzugsbetrag von 40 % = 500 Euro.
Schafft Anita die Maschine im Jahr 2019 tatsächlich an, muss sie zwar den Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 500 Euro ihrem Gewinn 2019 hinzurechnen. Von den Anschaffungskosten der Maschine darf sie aber auch 500 Euro abziehen. Es verbleiben damit Aufwendungen von 750 Euro. Dieser Betrag liegt unter der GWG-Grenze von 800 Euro. Anita könnte ihre Maschine also komplett im Jahr 2019 als Betriebsausgaben absetzen, obwohl die Aufwendungen dafür mit 1.250 Euro eigentlich deutlich über der GWG-Grenze liegen – und das dank dem Investitionsabzugsbetrag.
Ohne den Investitionsabzugsbetrag hätte Anita die Anschaffungskosten der Nähmaschine über 5 Jahre mit jährlich 250 Euro abschreiben müssen.

Mehrere Wirtschaftsgüter im Wert von 250 Euro bis 1.000 Euro: Poolabschreibung

Bei Wirtschaftsgütern, die zwischen 250 Euro und 1.000 Euro kosten, haben Sie die Wahl: Entweder schreiben Sie diese über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab oder Sie wenden die sog. Poolabschreibung an.

Das bedeutet: Alle diese Wirtschaftsgüter werden zusammengefasst (Sammelposten) und einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben – und zwar egal, wie hoch deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist.

Beispiel: Poolabschreibung
Anita kauft im Januar 2018 einen neuen Schrank für 950 Euro, einen Zuschneidetisch für 680 Euro und ein neues betrieblich genutztes Smartphone für 360 Euro. Anita kann wählen zwischen der normalen Abschreibung und der Poolabschreibung. Die beiden Möglichkeiten im Vergleich:

Sofortabschreibung betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Poolabschreibung
Schrank nein, Abschreibung über 13 Jahre ca. 73 Euro jährlich 13 Jahre ca. 73 Euro jährlich 5 Jahre 190 Euro jährlich
Zuschneidetisch 680 Euro 5 Jahre 136 Euro jährlich 5 Jahre 136 Euro jährlich
Smartphone 360 Euro 3 Jahre 120 Euro jährlich 5 Jahre 72 Euro jährlich
Gesamt 2018 1.113 Euro 329 Euro jährlich 398 Euro jährlich

Die Sofortabschreibung senkt zwar im Jahr 2018 Anitas Gewinn erheblich, dafür bringt die Poolabschreibung einen längerfristigen Vorteil.

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Ob die Poolabschreibung tatsächlich von Vorteil ist, hängt von der Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts ab. Liegt diese unter fünf Jahren, ist die Poolabschreibung eher von Nachteil, liegt sie darüber, bringt die Poolabschreibung Vorteile. Auch der Steuervorteil durch die Sofortabschreibung darf nicht vernachlässigt werden. Ein genaues Rechnen lohnt sich!

Wichtig: Entscheiden Sie sich für die Poolabschreibung, gilt diese für alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250 Euro bis 1.000 Euro. Einzelne Wirtschaftsgüter können davon grundsätzlich nicht ausgenommen werden. Für Wirtschaftsgüter bis 800 Euro verzichten Sie damit auf die Sofortabschreibung!

Noch ein Extra: Die Sonderabschreibung

Kleine und mittlere Unternehmen dürfen für ein Wirtschaftsgut eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % vornehmen – und zwar im Jahr der Anschaffung oder in den 4 darauffolgenden Jahren. Die Sonderabschreibung können Sie zusätzlich zur normalen Abschreibung in Anspruch nehmen.

Dieser Steuervorteil gilt genauso wie die Nutzung des IAB nur für kleine und mittlere Unternehmen, also

  • Gewerbebetriebe mit nicht mehr als 235.000 Euro Betriebsvermögen;
  • Land- und Forstwirte mit einem Betriebsvermögen von maximal 125.000 Euro;
  • Einnahmen-Überschuss-Rechner, die nicht mehr als 100.000 Euro Gewinn erzielt haben.

Beispiel: Sonderabschreibung
Anita kann den Kaufpreis ihrer neuen Nähmaschine in Höhe von 3.000 Euro über fünf Jahre abschreiben. Zusätzlich kann sie im Jahr der Anschaffung oder in einem der darauffolgenden vier Jahre 20 % von 3.000 Euro, also 600 Euro als Sonderabschreibung geltend machen.

Fazit

Gerade bei betrieblichen Anschaffungen sollten Sie sich keinem spontanen Kaufrausch hingeben. Viel besser: Eine sorgfältige Planung und Vergleichsrechnungen. Denn damit können Sie in Sachen Abschreibung das Optimum für Ihr Unternehmen herausholen.