Umsatzsteuer-ID und Steuernummer – Tipps für Unternehmer

Umsatzsteuer-ID und Steuernummer – Tipps für UnternehmerUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) oder Steuernummer – jeder Unternehmer sollte wissen, welche Nummer wofür gut ist. Lesen Sie, welche Nummern für den Unternehmer unerlässlich sind, um sich den Vorsteuerabzug zu sichern.

Die Steuernummer

Jeder Unternehmer erhält vom Finanzamt die Steuernummer. Dazu reicht der Unternehmer beim Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ein. Zuständig ist das Finanzamt in dem Bezirk oder der Stadt, in der sich der Unternehmenssitz befindet. Die Steuernummer reicht aus, wenn die Kunden nur aus Deutschland kommen und keine Waren aus der EU eingekauft werden.

Wozu zusätzlich zur Steuernummer eine USt-ID beantragen?

Wer innerhalb der Europäischen Union über die Grenzen Deutschlands Geschäfte tätigt, braucht eine USt-ID. felix1.de empfiehlt allerdings, in jedem Fall eine USt-ID zu beantragen. Warum? Sie könnten sie irgendwann mal kurzfristig brauchen – wenn Sie Ihr Tätigkeitsgebiet erweitern sollten. Weiterer Vorteil: Wer gewieft ist, kann mithilfe der Steuernummer auf der Rechnung ganz einfach Informationen zum Unternehmer beim Finanzamt erfragen. Es ist daher sicherer, nur die USt-ID auf Rechnungen anzugeben.

Übrigens: Gibt ein Unternehmen nur die USt-ID auf einer Rechnung an, kann die Vorsteuer trotzdem abgezogen werden. Beide Nummern müssen nicht auf der Rechnung enthalten sein.

Wo und wie wird die USt-ID beantragt?

Für Firmenneugründer besteht die Möglichkeit, direkt im steuerlichen Erfassungsbogen die USt-ID beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Kreuzen Sie dazu einfach Punkt 7.9 im steuerlichen Erfassungsbogen an. Wurde der steuerlichen Erfassungsbogen bereits abgegeben und die USt-ID nicht beantragt, ist das Bundeszentralamt für Steuern für den Antrag zuständig. Das kann schriftlich oder online erfolgen.

  1. Ein schriftlicher Antrag ist an das
    Bundeszentralamt für Steuern
    Dienstsitz Saarlouis
    66738 Saarlouis
    Telefax: +49-(0)228-406-3801
    zu stellen.
  2. Der Online-Antrag ist auf der Webseite des Bundesamtes für Steuern zu finden.

Selbst wenn noch keine unternehmerischen Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union geplant sind, sollte jeder Unternehmer gewappnet sein. Denn bei neu gegründeten Unternehmen kann es schon mal bis zu zwei Monate dauern, bis die Nummer zugeteilt wird. Bei bestehenden Unternehmen geht es meistens viel schneller – nach wenigen Tagen wird die USt-ID zugeteilt.

Tipp: Beantragen Sie eine USt-ID sofort mit der Unternehmensgründung. Besteht das Unternehmen bereits, beantragen Sie die Nummer online beim Bundesamt für Steuern.