Steuerfreies Jobticket – So sparen Sie Steuern!

Steuerfreies Jobticket

Mit dem Bus oder S-Bahn zum Arbeitsplatz. Diese Kosten kann auch der Arbeitgeber übernehmen und das sogar steuerfrei. So nutzen Sie ein steuerfreies Jobticket richtig.

Jeder Arbeitnehmer weiß: Für Beschäftigte fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Allerdings ermöglicht der Gesetzgeber mehrere steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse. Wer diese richtig nutzt, kann eine Menge Geld sparen. Eine gute Möglichkeit ist zum Beispiel das Jobticket. Und das müssen Sie zum steuerfreien Jobticket wissen.

Steuerfreies Jobticket nur bis zu 44 Euro pro Monat

Bis zu 44 Euro monatlich kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer steuerfrei zukommen lassen. Dazu kauft der Arbeitgeber beim Verkehrsunternehmen das Jobticket ein und kann es steuerfrei an seinen Arbeitnehmer weitergeben. Das geht aber nur, wenn das Jobticket nicht mehr als 44 Euro pro Monat kostet, denn sonst wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wichtig ist auch, dass es sich nicht um eine Jahreskarte handelt, die monatlich vom Arbeitgeber bezahlt wird. Denn ein Jahresticket gilt als sofort und einmalig pro Jahr dem Arbeitnehmer zugewendet. Und damit wird die Freigrenze von 44 Euro pro Monat garantiert überschritten.

Kostet das Jobticket mehr als 44 Euro pro Monat, kann sich der Arbeitnehmer jedoch an den Kosten beteiligen, damit die Freigrenze wieder eingehalten wird. Es ist dann nur ein teilweise steuerfreies Jobticket.

Bekommt der Arbeitnehmer ein steuerfreies Jobticket von seinem Arbeitgeber, kann er trotzdem die Fahrten zur Arbeitsstätte wie gewohnt als Werbungskosten abziehen.

Über 44 Euro – pauschale Besteuerung nutzen

Wird die Grenze von 44 Euro monatlich für das Jobticket überschritten, ist das gesamte Jobticket als Gehalt steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber kann in so einem Fall aber das gesamte Jobticket pauschal mit nur 15 % besteuern. Diese Möglichkeit kann steuerlich günstiger sein, insbesondere bei höheren Gehältern.
Beispiel: Kostet das Jobticket 50 Euro pro Monat und das Bruttogehalt beträgt 2.000 Euro, ergibt sich ein Steuer- und Sozialversicherungsvorteil von 24 Euro für den Arbeitnehmer und von 4,50 Euro für den Arbeitgeber.

Jobticket pauschal besteuert

Jobticket als Gehaltsbestandteil

Bruttogehalt 2.000 € (inkl. Jobticket) 2.050 €
Lohnsteuer und Sozialver-
sicherungsbeiträge des Arbeitnehmers
638 € 662 €
Arbeitgeberanteil 486 € 498 €
Jobticket pauschal besteuert
50 € x 15 % *
7,50 €
Gesamte Nebenkosten 1.131,50 € 1.160 €

* Die pauschale Steuer kann auch vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übertragen werden.

Die Pauschalbesteuerung muss monatlich über die Lohnsteuer angemeldet werden, so ein aktuelles Urteil (BFH, Urteil v. 24.09.2015, VI R 69/14) vom BFH. Meldet der Arbeitgeber das nicht sofort an, ist das Jobticket automatisch ein Lohnbestandteil und voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

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