Sparen Unternehmer durch Schwarzarbeit Steuern?

Durch Schwarzarbeit Steuern sparenViele Unternehmen müssen knapp kalkulieren, um am Markt bestehen zu können. Manch einer kann deshalb der Versuchung nicht widerstehen und erledigt Aufträge „schwarz“, um mehr Gewinn zu machen. Doch das ist zu kurz gedacht. Denn das Modell Steuern sparen durch Schwarzarbeit ist nicht nur riskant, es funktioniert oft auch gar nicht.

Dem vermeintlich schnellen Gewinn durch Schwarzarbeit und ersparten Steuern und Sozialabgaben stehen erhebliche Risiken für das Unternehmen gegenüber.

Schwarzarbeit und die Risiken

Fliegt die Schwarzarbeit auf, können die Folgen nämlich verheerend für das Unternehmen sein und hohe Geldstrafen, im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen:

  • Einem selbstständigen Unternehmer droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren wegen Steuerhinterziehung. Bei besonders schweren Fällen sieht das Gesetz sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor (§ 370 AO).
  • Beschäftigt ein Unternehmer jemanden schwarz und führt keine Sozialversicherungsbeiträge ab, macht er sich wegen „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ nach § 266a StGB strafbar.

Auch zivilrechtlich ist Schwarzarbeit ein Risiko, denn ein Unternehmer hat keinen Anspruch auf Zahlung eines Entgelts für die Schwarzarbeit. Das hat der Bundesgerichtshof unmissverständlich entschieden. Das heißt also: Weigert sich der Auftraggeber zu zahlen, bleibt der Unternehmer auf seinen Kosten sitzen und hat gar nichts verdient!
Darüber hinaus läuft ein Unternehmer Gefahr, dass ihm die Ausübung seines Gewerbes wegen der Schwarzarbeit untersagt wird (§ 35 GewO).

Und wenn man sich dann noch die folgende Rechnung unten anschaut, ist nicht mehr nachvollziehbar, dass sich Unternehmer – nur um sich ein paar Steuern zu ersparen – überhaupt für Schwarzarbeit entscheiden.

Durch Schwarzarbeit Steuern sparen funktioniert nicht

Auf den ersten Blick bringt Schwarzarbeit dem Unternehmer eine Ersparnis bei den Steuern und Sozialabgaben. Auf der anderen Seite geht jedoch der Vorsteuerabzug verloren. Im schlechtesten Fall fällt damit der Gewinn bei einem schwarzen Auftrag niedriger aus als bei einem regulären Auftrag.

Beispiel: Ein Unternehmer wird von einem Vermieter beauftragt, in zwei vermieteten Wohnungen neues Parkett zu verlegen. Würde es sich für den Unternehmer bzw. den Vermieter lohnen, wenn der Auftrag schwarz ausgeführt würde?

Schwarzarbeit Regulärer Auftrag
Zahlung des Vermieters1) 6.575,- 10.115,-
./. Umsatzsteuer 19% 1.615,-
Umsatz des Unternehmers 6.575,- 8.500,-
./. Materialkosten2) 3.570,- 3.000,-
./. Personalkosten 2.700,- 3.600,-
./. Sozialversicherungsbeiträge3) 720,-
Rohgewinn vor Steuern 305,- 1.180,-
./. Ertragsteuer4) 413,-
Rohgewinn nach Steuern 305,- 767,-

1) Der Vermieter könnte bei einem regulären Auftrag die Zahlung von 10.115,00€ als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Bei einem Steuersatz von 35% kann er mit einem Steuervorteil von 3540,00€ rechnen (10.115 *0,35). Würde der Auftrag schwarz ausgeführt, entfiele der Steuervorteil von 3540,00€. Der Vermieter würde den Parkettleger also nur dann schwarz beauftragen, wenn der Auftrag ihn allerhöchstens 6.575,00€ kosten würde (10.115,00€ – 3.540,00€).
2) Bei Schwarzarbeit kann der Unternehmer beim Material keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
3) Hier wurde mit 20% gerechnet.
4) Hier wurde mit 35% gerechnet.

Klassisches Eigentor

In diesem Fall würde der Unternehmer mit dem Verzicht auf einen regulären Auftrag ein klassisches Eigentor schießen. Er zahlt für die Schwarzarbeit zwar keine Steuern und Sozialabgaben, wegen der hohen Materialkosten und der nicht abzugsfähigen Vorsteuer wird dieser Vorteil aber wieder zunichte gemacht. Darüber hinaus kann er bei einem schwarz ausgeführten Auftrag von vornherein weniger Geld für seine Arbeit verlangen. Denn der Vermieter wird bestrebt sein, trotz der Schwarzarbeit seinen Steuervorteil nicht zu schmälern.

Fazit: Es lohnt sich nicht, durch Schwarzarbeit Steuern sparen zu wollen. Zudem birgt Schwarzarbeit auch erhebliche Risiken für das Unternehmen.