So optimieren Sie die neue GWG-Grenze bei Büroanschaffungen

Team im Büro mit Büromöbeln

Wer für sein Unternehmen neue Geräte, Möbel oder andere Wirtschaftsgüter kaufen will, sollte vielleicht noch ein paar Monate damit warten. Denn für Anschaffungen ab dem 1.1.2018 gibt es eine Steuererleichterung: Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG, können bis zu einem Wert von 800 Euro netto (ohne Umsatzsteuer) sofort abgeschrieben werden. Bis Ende 2017 gilt eine Grenze für die Sofortabschreibung von nur 410 Euro. Da kann sich das Warten steuerlich lohnen.

Sofortabschreibung für GWGs: Wie sich die neue 800-Euro-Grenze auswirkt

Normalerweise müssen Wirtschaftsgüter über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Eine Ausnahme wird für die GWGs gemacht, deren Anschaffungskosten sofort im Jahr des Kaufs steuermindernd geltend gemacht werden können. Die Anhebung der Grenze von 410 Euro auf 800 Euro durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz kann sich also beim Gewinn deutlich bemerkbar machen.

Beispiel: Vergleich vorher – nachher
Journalist Hugo kauft sich einen neuen Schreibtisch, der 750 Euro netto kostet (ohne Umsatzsteuer). Bei einem Kauf bis 31.12.2017 muss er den Kaufpreis über 13 Jahre abschreiben, da dieser über 410 Euro liegt. Pro Jahr kann er dann nur rund 57,70 Euro steuermindernd absetzen. Bei einem Kauf ab dem 1.1.2018 kann er die kompletten Kosten von 750 Euro auf einmal sofort abschreiben und seinen Gewinn im Jahr 2018 damit erheblich senken.

Tipp: Die Umsatzsteuer wird bei der GWG-Grenze nicht berücksichtigt.

Beispiel: Umsatzsteuer und GWG-Grenze
Hugo leistet sich im Januar 2018 einen neuen Bürostuhl, Kostenpunkt 790 Euro ohne Umsatzsteuer. Mit Umsatzsteuer (19 %) kostet der Stuhl 940,10 Euro. Trotzdem ist ein Sofortabzug möglich, da die Grenze von 800 Euro netto nicht überschritten ist. Wenn Hugo nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er sogar den kompletten Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abziehen.

In Verbindung mit einem Investitionsabzugsbetrag kann die neue 800-Euro-Grenze sogar noch weiter aufgestockt werden, wenn man es geschickt anstellt.

Exkurs: Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag?

Eigentlich dürfen Sie nur die Aufwendungen für tatsächlich angeschaffte Gegenstände steuerlich geltend machen. Mit dem Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, können Sie aber auch künftige Anschaffungskosten abziehen, und zwar bis zu 40 % der voraussichtlichen Kosten.

Beispiel: Investitionsabzugsbetrag für geplante Anschaffung
Hugo spielt mit dem Gedanken, sich einen neuen Computer anzuschaffen. Sein Wunschmodell würde 1.500 Euro kosten. Schon vor dem geplanten Kauf könnte er 40 % davon, also 600 Euro als Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd berücksichtigen.

Tipp: Sie müssen dem Finanzamt nicht mitteilen, was genau Sie anschaffen wollen bzw. für welche Investitionen der Investitionsabzugsbetrag vorgesehen ist.

Wird das Wirtschaftsgut, für das der Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde, tatsächlich angeschafft, wird der Investitionsabzugsbetrag aufgelöst. Das bedeutet: In Höhe des in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrags erhöht sich der Gewinn. Gleichzeitig verringern sich die tatsächlichen Anschaffungskosten um den aufgelösten Investitionsabzugsbetrag.

Beispiel: Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Hugo hat sich seinen Wunsch-Computer zu einem Kaufpreis von 1.500 Euro angeschafft. Den Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 600 Euro muss er seinem Gewinn im Jahr der Anschaffung hinzurechnen. Gleichzeitig kann er aber 600 Euro als Betriebsausgaben ansetzen, sodass sich die Anschaffungskosten des Computers auf 900 Euro verringern. Diesen Betrag muss er über 3 Jahre abschreiben.

Weitere wertvolle Informationen rund um den Investitionsabzugsbetrag lesen Sie in unserem Blogbeitrag „Investitionsabzugsbetrag – So planen Sie Investitionen rechtzeitig“.

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GWG-Grenze plus Investitionsabzugsbetrag: So optimieren Sie Ihre Abschreibung

Zurück zur neuen GWG-Grenze, durch die sich gerade im Zusammenspiel mit dem Investitionsabzugsbetrag interessante Steuergestaltungsmöglichkeiten ergeben. So wird auch bei Anschaffungskosten von mehr als 800 Euro eine Sofortabschreibung möglich.

Beispiel: Sofortabschreibung mit Investitionsabzugsbetrag
Hugo möchte sich zusätzlich zu Schreibtisch, Computer und Schreibtischstuhl einen Hightech-Aktenschrank leisten, Kostenpunkt 1.250 Euro. In seiner Steuererklärung für 2017 bildet er dafür einen Investitionsabzugsbetrag von 40 % = 500 Euro.
Schafft Hugo den Schrank im Jahr 2018 tatsächlich an, muss er den Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 500 Euro seinem Gewinn 2018 hinzurechnen.
Von den Anschaffungskosten des Schranks darf er aber auch 500 Euro abziehen. Es verbleiben damit Aufwendungen von 750 Euro. Dieser Betrag liegt unter der neuen GWG-Grenze von 800 Euro. Hugo könnte seinen Schrank also komplett im Jahr 2018 als Betriebsausgaben absetzen, obwohl die Aufwendungen dafür mit 1.250 Euro eigentlich deutlich über der GWG-Grenze liegen – dem Investitionsabzugsbetrag sei Dank.
Ohne den Investitionsabzugsbetrag hätte Hugo die Anschaffungskosten des Schranks über 13 Jahre mit jährlich ca. 96 Euro abschreiben müssen.

Fazit

Genaues Rechnen lohnt sich im Vorfeld einer geplanten Investition auf jeden Fall. Vor allem der Investitionsabzugsbetrag in Verbindung mit der höheren GWG-Grenze ab 2018 eröffnet Möglichkeiten, den Gewinn zu optimieren.