Schritt-für-Schritt Anleitung: Steuerbescheid 2015 prüfen

Nicht gerade zu den schönsten Aufgaben des Jahres gehört  es, den Steuerbescheid zu prüfen. Sie sollten sich trotzdem dieser Herausforderung stellen. Denn fehlerhafte Steuerbescheide sind gar nicht mal so selten. Wie Sie Ihren Steuerbescheid 2015 prüfen, erfahren Sie hier.

Lassen Sie sich nicht allzu viel Zeit, Ihren Steuerbescheid zu überprüfen. Stellen Sie Fehler fest, können Sie innerhalb von einem Monat Einspruch einlegen. Ist diese Zeit abgelaufen, können Sie sich nicht mehr gegen einen falschen Bescheid wehren.

Übrigens: Sie können auch online – über ELSTER – Einspruch einlegen. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Beitrag Einspruch gegen den Steuerbescheid nun online per Elster möglich.

Was ist das für ein Steuerbescheid?

Die Frage klingt erst mal einfach. Aber in einem Bescheid werden oft mehrere Steuerbescheide zusammengefasst. Zum Beispiel bestehen Einkommensteuerbescheide aus einem Bescheid über die Einkommensteuer, einem weiteren über den Solidaritätszuschlag und einem Bescheid über die Kirchensteuer. Es sind also 3 Bescheide. Jeden Teil des Bescheides können Sie durch einen Einspruch einzeln anfechten.

Höhe der festgesetzten Steuer im Steuerbescheid 2015 prüfen

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In fast jedem Steuerbescheid wird bereits auf der ersten Seite die Steuer festgesetzt. Hier sehen Sie, wie hoch die Steuer ist und ob eine Steuer erstattet wird oder eine Nachzahlung geleistet werden muss. Haben Sie für die Steuererklärung eine Software verwendet, können Sie die festgesetzte Steuer mit der durch das Programm errechneten Steuer vergleichen.

Wichtig: Vergleichen Sie, ob im Steuerbescheid 2015 die richtige Bankverbindung angegeben ist.

Ebenfalls in diesem Teil des Steuerbescheids wird angegeben, ob der Steuerbescheid teilweise vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurde.

Teilweise vorläufig: Der Bescheid kann in bestimmten Punkten geändert werden. Das passiert immer dann, wenn das Finanzamt auf ein wichtiges Gerichtsurteil wartet, das dann auch für Ihren Steuerbescheid gilt.

Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bescheid kann in vollem Umfang geändert werden. Das Finanzamt hat Ihre Angaben aus der Steuererklärung noch nicht überprüft.

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

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Dieser Teil des Steuerbescheids ist etwas schwieriger zu prüfen. Denn hier sehen Sie, was das Finanzamt berechnet hat. Vergleichen Sie Ihre Angaben mit denen im Steuerbescheid 2015.

Beginnen Sie mit den Zeilen Gesamtbetrag der Einkünfte und Einkommen / zu versteuerndes Einkommen. Stimmen diese mit Ihrer Berechnung überein, ist das schon mal ein sehr gutes Zeichen.
Wenn Sie Abweichungen feststellen, müssen Sie auf jeden Fall die Berechnung im Steuerbescheid 2015 genau überprüfen. Stellen Sie Abweichungen zu Ihren Ungunsten fest, gehen Sie in den Bereich Erläuterungen. Überprüfen Sie, ob das Finanzamt angegeben hat, warum diese Positionen nicht übernommen wurden. Sind Sie mit der Erläuterung nicht einverstanden, legen Sie Einspruch ein. Wenn das Finanzamt keine Erläuterung angeben hat, sollten Sie ebenfalls Einspruch einlegen.

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Erläuterung der Festsetzung der Einkommensteuer

Die Erläuterung sollten Sie immer ganz genau lesen. In dem Teil muss das Finanzamt angeben, warum ein Steuerbescheid vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurde.
Hat das Finanzamt abweichende Beträge ermittelt, muss es den Grund angeben.

Achtung: Manchmal werden Sie aufgefordert Belege einzureichen oder einzelne Positionen genauer zu erklären. Diese Aufforderung markiert das Finanzamt oft – aber nicht immer – mit Pluszeichen.

Festsetzung der Vorauszahlung

Ob Sie Einkommensteuervorauszahlungen leisten müssen, finden Sie in diesem Teil des Bescheids. Dort ist auch die Höhe angegeben. Sie können auch nur gegen die Vorauszahlung Einspruch einlegen, wenn Sie mit deren Höhe nicht einverstanden sind.

Rechtsbehelfsbelehrung

Das Finanzamt klärt Sie auf, wie Sie sich gegen den Bescheid wehren können. Das geht einmal per Einspruch oder mit einem schlichten Änderungsantrag.

Mit dem Einspruch fechten Sie den gesamten Steuerbescheid an. Das Finanzamt überprüft den gesamten Vorgang nochmal. Dabei kann es vorkommen, dass der Bescheid auch zu Ihren Ungunsten geändert wird, weil das Finanzamt weitere Fehler gefunden hat.

Wenn Sie den schlichten Änderungsantrag stellen, wird nur ein Teil der Steuererklärung noch einmal geprüft. Sie müssen allerdings ganz genau angeben, was geändert werden soll.

Fehlt in Ihrem Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung, so erhöht sich die Einspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr.

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