Reinigung von Berufskleidung – Nichts für schwache Nerven

Reinigung von Berufskleidung - Nichts für schwache Nerven!

Erkennt das Finanzamt Ihre Kleidung als Berufskleidung an, können Sie in der Steuererklärung insbesondere die Reinigungskosten als Werbungskosten geltend machen. Und soweit Sie Ihre Berufskleidung in die Reinigung geben, ist das auch kein Problem. Aber wehe, Sie kommen auf die Idee, bei der Reinigung von Berufskleidung Ihre eigene Waschmaschine zu nutzen… Dann heißt es sortieren, wiegen, schätzen und rechnen.

Wenn Sie Ihre Berufskleidung in die Reinigung geben, achten Sie nur darauf, dass auf dem Beleg Ihr Name steht und die gereinigten Kleidungsstücke genau bezeichnet sind (z.B. „Robe“ bei Anwälten, „Uniformhemden“ bei Polizisten). Die entsprechenden Beträge machen Sie ganz einfach in Ihrer Steuererklärung geltend.
Wie verhält es sich nun, wenn Sie beschließen, Ihre Wäsche in der eigenen Waschmaschine zu waschen?

Selbst waschen? Viel Spaß beim Sortieren, Wiegen, Schätzen, Rechnen

  1. Zuerst müssen Sie Ihre berufliche Wäsche sortieren, und zwar nach Kochwäsche, Buntwäsche und Feinwäsche.
  2. Anschließend geht es zum Wiegen: Hemd, Hose, Uniform, Jacke, Robe, Kittel, Schürze – was auch immer zur Berufskleidung gehört, muss auf die Waage.
  3. Dann rechnen Sie hoch, wie oft Sie Ihre berufliche Wäsche waschen, trocknen, bügeln. Hemden und Kittel landen sicherlich öfter in der Waschmaschine als die Dienstjacke oder eine Robe. Diese Schätzung sollte realistisch sein, sonst streicht das Finanzamt vielleicht die gesamten Reinigungskosten. Wer es ganz genau machen will, kann natürlich auch ein Wasch-Tagebuch führen und notieren, welche Menge er wann gewaschen hat. Das bietet sich vor allem dann an, wenn man keine Familie, Freunde oder Hobbys und auch sonst nichts zu tun hat.
  4. Zuletzt berechnen Sie anhand der Tabelle „Steuerliche Absetzbarkeit der Reinigungskosten ‚typischer Berufskleidung'“ der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Ihre tatsächlichen Reinigungskosten. Welcher Betrag pro Wäsche gilt, hängt von der Größe Ihres Haushalts ab.

Rechenbeispiel – So rechnet Frau Kerf:

Die Reinigung von Berufskleidung läuft bei Frau Kerf so ab: Sie ist alleinstehend und arbeitet als Zugbegleiterin. Das Finanzamt erkennt bei ihr die Uniform, bestehend aus Jacke und Hose, und die Blusen mit eingenähtem Firmenlogo als Berufskleidung an. Diese wäscht Frau Kerf in der eigenen Waschmaschine mit Feinwäsche.

Eine Bluse wiegt 400g, die Jacke 800g und die Hose 600g. Die Blusen werden täglich gewechselt, pro Woche werden zwei Hosen und eine Jacke gebraucht. Die Wäsche trocknet an der Luft, nur die Blusen werden noch gebügelt.

So ermittelt Frau Kerf ihre absetzbaren Reinigungskosten (bei 230 Arbeitstagen bzw. 46 Arbeitswochen pro Jahr):

    • Blusen: 230 Arbeitstage x 400g = 92 kg
    • Hosen: 46 Wochen x 2 x 600g = 55,2 kg
    • Jacke: 46 Wochen x 800g = 36,8 kg

Insgesamt wäscht Frau Kerf pro Jahr 184 kg Berufskleidung. Bei einem 1-Personen-Haushalt kann sie für Feinwäsche pro kg 0,88 Euro ansetzen, also für ein Jahr 161,92 Euro. Dazu kommen noch die Bügelkosten von 0,07 Euro pro kg, also 6,44 Euro. Insgesamt setzt Frau Kerf Reinigungskosten in Höhe von 168,36 Euro ab.

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Tipp zur Reinigung von Berufskleidung

Tipp 1: Für Arbeitsmittel, zu denen auch die Berufskleidung gehört, akzeptieren manche Finanzämter ohne Beleg einen pauschalen Betrag von 110 Euro.

Wer sich also die umständliche Berechnung der Reinigungskosten sparen möchte, sollte versuchen, diesen Betrag anerkannt zu bekommen. Einen Anspruch darauf haben Sie allerdings nicht.

Hinweis: Die Tabelle der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ist von Dezember 2002 und wird nicht mehr aktualisiert. Die Energiekosten und auch die Anschaffungskosten der einzelnen Geräte haben sich jedoch im Laufe der Jahre geändert. Wer seiner Berechnung der abzugsfähigen Reinigungskosten aktuellere Werte zugrunde legen will, muss eine aufwändige Rechnung wagen.

Ob das Finanzamt diese dann am Ende anerkennen wird, ist allerdings fraglich. Zudem ist nicht sicher, dass tatsächlich höhere Werte dabei herauskommen. Zwar sind die Energiekosten gestiegen, eine Waschmaschine oder ein Trockner kosten mittlerweile jedoch deutlich weniger als 2002. Also, wenn Sie zwischen den Jahren noch nichts vorhaben… 😉

Wenn Sie Ihre Wäsche (verständlicherweise) lieber in die Reinigung geben und auch sonst keine Zeit für die Umstände mit der Steuererklärung haben, helfen wir gerne! Werfen Sie doch mal einen Blick auf unser Angebot zur Einkommensteuererklärung.

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