Investitionsabzugsbetrag – So planen Sie Investitionen rechtzeitig

Für kleine und mittlere Unternehmen ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) eine sehr gute Steuergestaltungsmöglichkeit. Gewinne lassen sich damit in andere Jahre verschieben. Aber nur wenn der IAB richtig angewendet wird, sparen Unternehmen tatsächlich Steuern.

Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Unternehmen Gewinne in Vorjahren mindern und so Steuern sparen. Das geht immer dann, wenn das Unternehmen vorhat, in den Folgejahren Wirtschaftsgüter anzuschaffen. Durch die Bildung des IAB können die Anschaffungskosten vorgezogen werden.

Die Nutzung eines IABs ist nur sinnvoll, wenn ein Unternehmen einen sinkenden Gewinn oder stark schwankende Gewinne hat, denn durch den IAB sinkt die laufende Abschreibung in den Folgejahren.

Wer darf einen IAB bilden?

Der IAB darf nur von kleinen und mittleren Unternehmen gebildet werden. Dabei kommt es darauf an, wie das Unternehmen seinen Gewinn ermittelt. Als kleine Unternehmen gelten:

      • Gewerbetriebe mit einem Betriebsvermögen von nicht mehr als 235.000 Euro
      • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einem Betriebsvermögen von nicht mehr als 125.000 Euro
      • Betriebe, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln und einen Gewinn von nicht mehr als 100.000 Euro haben.

Wann ist der IAB zu bilden?

Der IAB kann nur in den Jahren vor der Anschaffung des neuen Wirtschaftsguts gebildet werden. Das Wirtschaftsgut muss dann innerhalb von 3 Jahren tatsächlich angeschafft werden.

Neu: Aufstockung des IABs und keine Benennung notwendig

Seit 2016 kann der IAB in den folgenden Jahren jederzeit aufgestockt werden. Das geht z. B. dann, wenn der Unternehmer feststellt, dass die geschätzten Anschaffungskosten zu gering waren.
Eine weitere Erleichterung wurde 2016 eingeführt. Der Unternehmer muss nicht mehr das Wirtschaftsgut genau benennen, welches er zukünftig anschaffen möchte.

Wie hoch darf der IAB sein?

Maximal in Höhe von 40 % der geschätzten Anschaffungskosten kann ein IAB gebildet werden. Dieser wirkt sich dann in diesem Jahr sofort Gewinn mindernd aus. Für Unternehmen, die die Vorsteuer abziehen dürfen, muss der IAB netto gebildet werden. Alle anderen Unternehmen bilden den IAB von den Bruttoanschaffungskosten.

Der Unternehmer kann auch einen IAB bilden, der kleiner als 40 % der geplanten Anschaffungskosten ist. Da seit 2016 die Aufstockung möglich ist, kann der IAB so auch über mehrere Jahre bis zur Maximalhöhe gebildet werden.

Wie wird der IAB aufgelöst?

In dem Jahr, in dem das Wirtschaftsgut angeschafft wird, kann der Investitionsabzugsbetrag aufgelöst werden. Damit erhöht sich der Gewinn. Gleichzeitig darf der Unternehmer eine Sonderabschreibung bis zu diesem Betrag in Anspruch nehmen. Damit ist die Auflösung des IAB gewinnneutral.

Wird innerhalb von 3 Jahren nach Bildung des IAB kein Wirtschaftsgut angeschafft, muss der IAB nach 3 Jahren rückwirkend in dem Jahr aufgelöst werden, in dem er gebildet wurde. Dann sind für dieses Jahr Steuern nachzuzahlen, für die zusätzlich Zinsen erhoben werden.

Wird ein Wirtschaftsgut angeschafft, das tatsächlich günstiger war als ursprünglich geschätzt, muss der IAB anteilig aufgelöst werden, soweit er die 40 % der tatsächlichen Anschaffungskosten überschritten hat.

Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?

Das Wirtschaftsgut muss überwiegend in dem Jahr der Anschaffung betrieblich genutzt werden. Überwiegend betrieblich genutzt ist ein Wirtschaftsgut immer dann, wenn es zu nicht mehr als 10 % privat genutzt wird.
Es sind ausschließlich bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens begünstigt.

Investitionsabzugsbetrag in der Praxis

Tatsächlich gibt es nur 3 Möglichkeiten, wie ein IAB gebildet und aufgelöst werden kann.

  • Der IAB wurde in der richtigen Höhe gebildet.
  • Der IAB wurde zu hoch gebildet.
  • Der IAB wurde zu niedrig gebildet.

Beispiel: In 2016 plant der Unternehmer Schmidt, die Anschaffung einer Maschine für 100.000 Euro für das Jahr 2017.
In 2016 kann er einen IAB von 40.000 Euro (100.000 Euro x 40 %) bilden.

a. Bildung des IAB stimmt mit den geschätzten Anschaffungskosten überein.
In 2017 löst Schmidt den IAB von 40.000 Euro auf und nimmt die Sonderabschreibung von ebenfalls bis zu 40.000 Euro in Anspruch.

Die laufende Abschreibung beträgt jährlich 6.000 Euro (bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren).

b. Bildung des IAB war zu hoch. Die Anschaffungskosten lagen bei 80.000 Euro.
Der IAB kann 2017 nur zu 40 % der tatsächlichen Anschaffungskosten aufgelöst werden (80.000 Euro x 40 %) 32.000 Euro. Nur in dieser Höhe darf eine Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden.
In 2016 sind rückwirkend die restlichen 8.000 Euro aufzulösen und erhöhen den Gewinn.

Die laufende Abschreibung ab 2017 beträgt 4.800 Euro ((80.000 Euro – 32.000 Euro = 48.000 Euro) bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren)

c. Bildung des IAB war zu niedrig. Die Anschaffungskosten lagen bei 120.000 Euro.
Der Investitionsabzugsbetrag kann in 2017 vollständig (40.000 Euro) aufgelöst werden. Die Sonderabschreibung darf maximal bis zu 40.000 Euro betragen, weil diese auf den aufgelösten IAB begrenzt ist.

Die laufende Jahresabschreibung an 2016 beträgt 8.000 Euro ((120.000 Euro – 40.000 Euro) bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren).

Zusätzliche Sonderabschreibung von 20 %

Neben dem IAB ist eine weitere Sonderabschreibung von bis zu 20 % möglich. Wie Sie diese anwenden, lesen Sie in unserem Blog-Artikel „Sonderabschreibung als Steuervorteil“