Gehaltsverzicht: Wann das Finanzamt trotzdem Steuern verlangt

gehaltsverzicht-wann-finanzamt-steuern-verlangtKaum ein Arbeitnehmer verzichtet freiwillig auf sein Gehalt. Steckt der Arbeitgeber jedoch in finanziellen Schwierigkeiten und sind sogar Arbeitsplätze gefährdet, sieht die Sache schon anders aus. Besser, einige Monate weniger verdienen, als ganz auf der Straße zu stehen, heißt dann die Devise. Einen solchen Gehaltsverzicht rechtssicher zu gestalten, ist allerdings nur etwas für Profis.

Gehaltsumwandlung kontra Gehaltsverzicht

Viele Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, auf einen Teil ihres Gehalts zu „verzichten“, zum Beispiel um den entsprechenden Betrag in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Dieser fließt dann in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder eine andere Anlageform. Der Vorteil dieser sog. Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung: Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Der umgewandelte Teil des Gehalts geht also nicht verloren.

Bei einem echten Gehaltsverzicht sieht das anders aus. Hier verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf das Gehalt, das ihm eigentlich per Vertrag zusteht – und das endgültig.

Wann ist ein Gehaltsverzicht arbeitsrechtlich zulässig?

Eine Hauptpflicht des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag besteht darin, dass er dem Arbeitnehmer das vereinbarte Gehalt zahlen muss. Wie der Arbeitsvertrag selbst muss deshalb auch der Gehaltsverzicht vertraglich von Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt werden, und zwar durch einen sog. Erlassvertrag.

Zu beachten ist dabei einiges, so zum Beispiel das Mindestlohngesetz: Denn Vereinbarungen, durch die der Mindestlohn unterschritten wird, sind unwirksam.

Gilt ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, muss erst geprüft werden, ob und inwieweit diese einen Gehaltsverzicht überhaupt zulassen.

Welche steuerlichen Folgen hat ein Gehaltsverzicht?

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer, die auf das Gehalt des Arbeitnehmers entfällt, an das Finanzamt abführen. Wurde wirksam ein Gehaltsverzicht vereinbart, ist nur der geminderte Arbeitslohn steuerpflichtig.

Insoweit gilt das Zuflussprinzip. Sprich: Nur was tatsächlich an Gehalt zufließt, wird auch besteuert.

Welche Folgen hat ein Gehaltsverzicht bei der Sozialversicherung?

Bei der Sozialversicherung ist es ein bisschen komplizierter. Denn nach dem sog. Entstehungsprinzip werden Sozialversicherungsbeiträge bereits fällig, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers auf das Gehalt entstanden ist. Konkret: Selbst wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht auszahlt, muss er Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Ein Gehaltsverzicht ist nur dann sozialversicherungsfrei, wenn

  • auf künftiges Arbeitsentgelt verzichtet wird. Nachträgliche Vereinbarungen haben auf die Pflicht, Sozialabgaben zu zahlen, also keine Auswirkung.
  • er schriftlich vereinbart wird. Mündliche Abreden zählen nicht.
  • er arbeitsrechtlich zulässig ist.

Eine Ausnahme gilt bei Einmalzahlungen, für die das Zuflussprinzip angewendet wird. Das bedeutet: Wird aus welchem Grund auch immer zum Beispiel das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld nicht ausbezahlt, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

GmbH-Gesellschafter: Hier gelten Besonderheiten

Ein Gesellschafter einer GmbH ist steuerrechtlich kein normaler Arbeitnehmer, schon gar nicht, wenn er auch noch alleiniger Geschäftsführer ist. Natürlich darf auch er auf sein Gehalt verzichten, wenn die Gesellschaft in Schieflage gerät. Ob der Verzicht Auswirkungen auf die Lohnsteuer hat, hängt davon ab, wann der Gesellschafter auf sein Gehalt verzichtet hat (Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.6.2016, VI R 6/13):

  • nach Entstehen des Gehaltsanspruchs:
    – Es liegt eine verdeckte Einlage vor, die als zugeflossener Arbeitslohn gilt.
    – Von dem Teil des Gehalts, auf den verzichtet wird, wird Lohnsteuer einbehalten. Der Verzicht hat hier also keine Auswirkungen auf die Lohnsteuer.
  • vor Entstehen des Gehaltsanspruchs:
    – Es liegt eine unentgeltliche Tätigkeit vor.
    – Von dem Teil des Gehalts, auf den verzichtet wird, wird keine Lohnsteuer einbehalten.

Fazit

Ein Gehaltsverzicht kann vereinbart werden, birgt aber Risiken in den Bereichen Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht. Nicht alles, was man machen will, funktioniert auch. Deshalb sollten Sie unbedingt vorher mit Ihrem Steuerberater besprechen, welche Lösung die beste ist.