Einspruch gegen den Steuerbescheid nun online per ELSTER möglich

Ein Geschenk für diejenigen, die es bequemer mögen: Endlich können Sie Ihren Einspruch gegen den Steuerbescheid auch online über ELSTER einlegen. Leider geht das aber noch nicht in allen Bundesländern. Lesen Sie, in welchem Bundesland die Finanzämter sich in Digitalisierung üben und wie dort der Einspruch gegen den Steuerbescheid per ELSTER funktioniert.

Einspruch gegen den Steuerbescheid über ELSTER nicht in allen Bundesländern möglich

Einsprüche online einzulegen ist zwar schon länger möglich – nämlich per E-Mail. Das hat aber den Nachteil, dass der Empfang der E-Mail unter Umständen nicht bestätigt wird.

Umso erfreulicher ist die Nachricht: Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann ab sofort auch online per ELSTER eingelegt werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie sich dort registriert haben. Unter „Formulare“ >> „sonstige Formulare“ steht das Formular zur Verfügung.

Aber nicht jedes Bundesland zieht mit: Leider ist es nur in Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt möglich, den neuen Dienst zu nutzen. In allen anderen Bundesländern kann der Einspruch nur per Post, E-Mail, Fax oder vor Ort beim Finanzamt eingelegt werden.

Tipp: Aussetzung der Vollziehung beantragen

Achtung: Der Einspruch gegen den Steuerbescheid allein reicht oft nicht aus. Denn wenn Sie nur einen Einspruch einlegen, müssen Sie die Steuer trotzdem erst mal bezahlen. Zusätzlich sollten Sie deshalb immer eine Aussetzung der Vollziehung beantragen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Recht bekommen. Das geht aber ebenfalls über das ELSTER-Portal.

Rechnen Sie nicht mit einem Erfolg, macht der Antrag dagegen keinen Sinn: Denn am Ende fallen Zinsen an. Prüfen Sie vorher den Steuerbescheid deswegen genau! Wie das geht, lesen Sie hier.

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Einspruch innerhalb eines Monats

Ob klassisch per Brief oder modern über ELSTER: Jeder hat das Recht, gegen seinen Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Wichtig ist immer, dass Sie die Frist von einem Monat einhalten – d.h. innerhalb dieser Frist muss der EInspruch dem Finanzamt vorliegen. Wie Sie die Frist richtig berechnen, zeigen wir Ihnen im Artikel „Tipp: So können Sie Ihren Steuerbescheid prüfen!“. Wenn Sie diese Frist versäumen, ist der Einspruch nicht mehr zulässig.

Entscheiden Sie sich für einen Einspruch per Brief und geht dieser auf dem Postweg verloren, wird es schwierig. Denn Sie sind dafür verantwortlich nachzuweisen, dass der Brief losgeschickt wurde. Tipp: Versenden Sie daher den Brief per Einschreiben oder Fax.

Fazit: Die aktuellste und sicherste Variante ist, einen Einspruch gegen Steuerbescheid über das ElsterOnline-Portal einzulegen. Denn so haben Sie den Nachweis, dass der Einspruch auch tatsächlich pünktlich angekommen ist.

Übrigens: Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung von felix1.de erstellen lassen, übernimmt Ihr felix1.de-Steuerberater auch die Prüfung Ihres Einkommensteuerbescheids. Er berät Sie auch gern dazu, ob die Einlegung eines Einspruchs sinnvoll ist.

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