Diese Krankheitskosten können Sie steuerlich geltend machen

diese-krankheitskosten-koennen-sie-steuerlich-geltend-machenLiegen Sie gerade mit einer dicken Erkältung im Bett? Dann steht Ihnen jetzt wahrscheinlich der Sinn mehr nach einem heißen Tee und Taschentüchern als nach steuerlichen Informationen. Wenn es Ihnen wieder besser geht, empfehlen wir Ihnen die Lektüre dieses Beitrags. Denn Kosten rund um eine Krankheit dürfen Sie steuerlich absetzen. Wir sagen Ihnen, wie das geht.

Für den Besuch bei einem Arzt und die Kosten eines Medikaments besteht normalerweise Versicherungsschutz der Krankenversicherung. Und alles, was die Krankenkasse zahlt, können Sie nicht in Ihrer Steuererklärung ansetzen.

Bestimmte Behandlungen, Hilfsmittel und Medikamente übernehmen die Krankenkassen jedoch nicht oder nicht in voller Höhe. Vor allem Verträge privater Krankenversicherungen sehen Selbstbehalte vor, in dessen Höhe die Versicherten ihre Behandlungen und andere Kosten selber zahlen müssen. Im Gegenzug verringert sich der Krankenversicherungsbeitrag. Bleibt ein Teil der Krankheitskosten bei Ihnen hängen, dürfen Sie den entsprechenden Betrag in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Gehört der Selbstbehalt zu den Sonderausgaben oder den außergewöhnlichen Belastungen?

Krankheitskosten gehören steuerlich zu den außergewöhnlichen Belastungen, Ihre Krankenversicherungsbeiträge dagegen zu den Sonderausgaben. Und was ist mit dem Selbstbehalt? Mit dieser Frage hat sich der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil beschäftigt.

Voraussetzung für den Abzug als Sonderausgaben ist, dass es sich um Aufwendungen handelt, mit denen Sie Versicherungsschutz erlangen. Vereinbaren Sie mit Ihrer Krankenkasse einen Selbstbehalt, übernehmen Sie in Höhe dieser Eigenbeteiligung Ihre Krankheitskosten selbst – und damit besteht insoweit gerade kein Versicherungsschutz, da die Krankenkasse im Rahmen des Selbstbehalts nicht zur Leistung verpflichtet ist. Damit gehört der Selbstbehalt nicht zu den Krankenversicherungsbeiträgen und ist deshalb nicht bei den Sonderausgaben abzugsfähig. Das gilt auch dann, wenn sich durch die Vereinbarung des Selbstbehalts die Krankenversicherungsbeiträge verringern (Bundesfinanzhof, Urteil vom 1.6.2016, X R 43/14).

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen: Voraussetzungen für den Abzug

Ihre Krankheitskosten dürfen Sie – auch im Rahmen des Selbstbehalts bei einer privaten Krankenversicherung – in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ansetzen, wenn diese zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Behandlung, das Hilfsmittel oder das Medikament ist medizinisch notwendig. Das bedeutet, dass mit der entsprechenden Maßnahme eine Krankheit geheilt, erträglicher gemacht oder gelindert wird.
  2. Sie können die medizinische Notwendigkeit nachweisen. Für diesen Nachweis brauchen Sie eine entsprechende Bestätigung vom Arzt. Meist reicht ein Rezept des behandelnden Arztes aus. Nur bei bestimmten Maßnahmen benötigen Sie ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Das gilt zum Beispiel bei einer Kur, einer psychotherapeutischen Behandlung oder medizinischen Hilfsmitteln, die auch als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens verwendet werden könnten (z. B. spezielle Matratzen, Massagegeräte, Fitnessgeräte).

Der steuerliche Selbstbehalt: Die zumutbare Belastung

Aber selbst wenn die Voraussetzungen vorliegen, heißt das noch lange nicht, dass die Krankheitskosten auch Ihre Steuer mindern. Denn bei einigen außergewöhnlichen Belastungen – und auch bei den Krankheitskosten – ist die sogenannte zumutbare Belastung zu beachten. In dieser Höhe müssen Sie aus steuerlicher Sicht Ihre Krankheitskosten selber tragen. Erst wenn die zumutbare Belastung überschritten wird, wirken sich Krankheitskosten steuermindernd aus.

So hoch ist die zumutbare Belastung:

bei einem Gesamtbetrag
der Einkünfte
bis
15 340
EUR
über
15 340
EUR
bis
51 130
EUR
über
51 130
EUR
1. bei Steuerpflichtigen, die keine Kinder haben und
alleinstehend sind 5 6 7
verheiratet sind und die Zusammenveranlagung wählen 4 5 6
2. bei Steuerpflichtigen mit
einem Kind oder zwei
Kindern,
2 3 4
drei oder mehr Kindern 1 1 2
Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Beispiel: Ein Alleinstehender mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 32.000 Euro hat eine zumutbare Belastung von 1.920 Euro (= 6 % von 32.000 Euro). Ein Ehepaar mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 32.000 Euro hat eine zumutbare Belastung von 1.600 Euro (= 5 % von 32.000 Euro). Eltern mit zwei Kindern mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 32.000 Euro haben eine zumutbare Belastung von 960 Euro (= 3 % von 32.000 Euro).

Diese Krankheitskosten können Sie absetzen

So vielfältig die Behandlungsmöglichkeiten sind, so vielfältig sind auch die Ausgaben, die Ihnen dabei entstehen. Hier ein paar Beispiele, welche Krankheitskosten Sie in der Steuererklärung ansetzen können:

  • Rezeptgebühren
  • Brille
  • Prothese
  • Hörgerät
  • Kuren
  • Besuchsfahrten, wenn sich ein Kind oder der Ehepartner im Krankenhaus befindet
  • Zuzahlungen beim Krankenhausaufenthalt
  • Behandlungen von Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten
  • Aufwendungen für benötigte Begleitpersonen
  • Medikamente
  • Verbandsmaterial
  • Krankengymnastik
  • Inhalationsgerät
  • Zahnfüllungen, Zahnersatz
  • Blutdruckmessgerät
  • Blutzuckermessgerät
  • Kosten drumherum (Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten)
  • und noch vieles mehr

Ein Tipp zum Schluss

Krankheitskosten in der Steuererklärung sind eine mühsame Angelegenheit. Problematisch ist meist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung. Vor allem bei hohen Ausgaben und bei alternativen Behandlungsmethoden sollten Sie sich vorab um ein amtsärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bemühen. Dann sind Sie später auf der sicheren Seite.

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