Haben Sie eine Fristverlängerung beantragt, aber die Einkommensteuererklärung 2014 noch nicht eingereicht? Dann haben Sie für die Abgabe maximal bis Ende des Jahres Zeit. Wer sich noch nicht drangesetzt hat, sollte das also schleunigst nachholen. Wir verraten Details.
Weihnachtsdeko, Adventskalender, Geschenke und: Abgabe der Steuererklärung 2014 – das sollte momentan auf Ihrem Plan stehen, wenn Sie Ihre Steuererklärung noch nicht eingereicht haben. Wenn aus dieser Aufzählung letzteres eher zu den lästigen Aufgaben gehört, sind Sie nicht alleine. Aber es nützt ja nichts: Wat mutt, dat mutt.
Abgabe der Steuererklärung 2014: Warum jetzt?
Fristen, Fristen, Fristen – wenn Sie hier durcheinanderkommen, erläutern wir Ihnen gern die Grundsätze.
Unterschieden wird zwischen Pflichtveranlagern und Antragsveranlagern. Wer worunter fällt, lesen Sie in unserem Blog-Beitrag „Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2011 endet am 31.12.2015„. Für Pflichtveranlager ist grundsätzlich der 31.5. des Folgejahres der Abgabetermin. Bedeutet: Eigentlich hätte die Abgabe der Steuererklärung 2014 am 31.5.2015 erfolgen müssen.
Glück für Sie, wenn Sie eine Fristverlängerung beantragt und eine Verlängerung von 7 Monaten erhalten haben. Möglich ist eine Fristverlängerung z.B. in folgenden Fällen:
– Fehlende Unterlagen
– Krankheit
– Längere Abwesenheit
Allerdings muss Ihr Finanzbeamter Ihnen die Verlängerung nicht gewähren. Wird der Antrag auf Fristverlängerung abgelehnt, muss die Steuererklärung früher eingereicht werden.
Steuerberater ist des Rätsels Lösung
Garantiert auf der sicheren Seite sind Sie dagegen, wenn Sie einen Steuerberater mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung beauftragen. Denn dann haben Sie in jedem Fall bis zum 31.12.2015 Zeit.
Tipp: Sollten Sie noch keinen Steuerberater beauftragt haben und möchten Sie es sich möglichst einfach machen, buchen Sie die Einkommensteuererklärung über felix1.de. Alles, was Sie tun müssen, ist Ihre Belege mit dem Smartphone abzufotografieren und per App an Ihren felix1.de-Berater zu senden. Um alles andere kümmert sich Ihr felix1.de-Berater. >> Jetzt informieren
Die Hesse komme mit ner Extra-(Ahle-)Wurscht
Auch interessant: Macht der Steuerberater die Erklärung, ist Fristablauf der 31.12.2015. Das gilt für alle – außer für Hessen. Die Hessen können es gemächlicher angehen lassen, denn die Abgabe der Steuererklärung 2014 muss hier erst am 29.02.2016 erfolgen.
Und wenn ich es nicht schaffe?
Sollten alle Stricke reißen und können Sie auf Biegen und Brechen die Frist nicht einhalten, droht Ihnen folgendes: Wenn das Finanzamt es nicht schon längst getan hat, wird es Ihnen spätestens jetzt eine neue Frist setzen. Ignorieren Sie sie weiterhin, wird der Beamte Ihnen ein Zwangsgeld androhen und bei ausbleibender Reaktion im nächsten Schritt diese Geld auch festsetzen. Erfolgt immernoch keine Abgabe der Steuererklärung 2014, vollstreckt das Finanzamt das Zwangsgeld. Tipp: Zahlen Sie das Zwangsgeld nicht, sondern geben Sie lieber Ihre Steuererklärung ab. Das gezahlte Zwangsgeld bekommen Sie nämlich nicht zurück.
Was nebenbei noch passieren kann: Wenn sich die Abgabe verzögert, kann das Finanzamt – unabhängig vom Zwangsgeld – auch immer einen Verspätungszuschlag festsetzen. Das passiert dann allerdings erst im Steuerbescheid. Der Verspätungszuschlag kann immerhin 10 % des Steuerbetrages und maximal 25.000 Euro betragen. Tipp: Legen Sie gegen die Festsetzung Einspruch ein. Hatten Sie gute Gründe für die Verzögerung, kommt Ihnen das Finanzamt in der Regel entgegen.
Zinsen werden übrigens ab dem 1.4.2016 berechnet. Ab diesem Zeitpunkt können also für jeden angefangenen Monat, in dem keine Abgabe der Steuererklärung 2014 erfolgt, 0,5 % Zinsen erhoben werden.
Keine Panik mit felix1.de
Aber bevor es zu all diesen Zahlungen und bösen Briefe kommt, können Sie sich auch einfach für eine günstige, bequeme und einfache Lösung entscheiden: Buchen Sie die Einkommensteuererklärung bei felix1.de, geben Sie dem Finanzamt Bescheid, dass Sie sich durch einen Steuerberater vertreten lassen und genießen Sie die Vorweihnachtszeit.