Ab 1.1.2016 Steuer-ID für Kindergeld? Nur bei Neuanträgen sofort erforderlich

Nur bei Neuanträgen brauche ich eine Steuer-ID für Kindergeld

Eine Schlagzeile geht durchs Land: „Ab Anfang 2016 wird Kindergeld nur noch gezahlt, wenn die Steuer-ID der Familienkasse vorliegt“. Das stimmt so nicht. Denn nur bei Neuanträgen muss die Steuer-ID für Kindergeld sofort vorliegen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang.

Ändert sich für mich etwas?

Bekomme ich bereits Kindergeld, muss ich prüfen, ob die Steuer-ID im Kindergeldantrag bereits angegeben wurde. Das ist natürlich oft gar nicht so einfach. Denn nur wer eine Kopie des Antrags gemacht hat, kann überhaupt prüfen.

Achtung: Beim Blick auf den Antrag wird sofort auffallen, dass oben links eine steuerliche Identifikationsnummer angegeben wurde. Das ist die eigene Steuer-ID und nicht die des Kindes. Diese Nummer brauchen Sie zwar auch für das Kindergeld. Doch zusätzlich muss noch die Steuer-ID des Kindes angegeben worden sein, für das Kindergeld beantragt wurde. Den Kindergeldantrag und die Anlage Kind können Sie bei uns downloaden.

Was passiert, wenn ich keine Steuer-ID angebe?

Erst einmal gar nichts. Für alle Eltern, die bereits vor 2016 Kindergeld für ihre Kinder erhalten haben, wird das Kindergeld auch ohne Steuer-ID weiter bezahlt. Das Finanzamt wird es in der Regel nicht beanstanden, wenn Sie die Steuer-ID erst im Laufe des Jahres einreichen. Erst wenn die Steuer-ID auf Nachfrage der Familienkasse nicht angegeben wird oder bis Ende 2016 nicht eingereicht wird , wird sie das Kindergeld ab Januar 2016 zurückfordern.

Anders sieht es aus, wenn das Kindergeld erstmalig 2016 beantragt wird. Dann muss sofort im Antrag die Steuer-ID des Antragstellers und des Kindes angegeben werden. Fehlt dann die Steuernummer des Kindes, wird die Familienkasse kein Kindergeld überweisen.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Steuer-ID angegeben habe.

Vorsichtshalber sollte dann die Steuer-ID einfach nachgereicht werden. So unbürokratisch kennt man Ämter eigentlich gar nicht. Denn das geht sogar formlos. Es muss nämlich kein neuer Antrag ausgefüllt werden. Ein kurzes Schreiben oder persönlich die Steuernummer abgeben reicht völlig aus.

Woher bekomme ich die Steuer-ID?

Das Bundeszentralamt für Steuern hat ab 2008 jedem diese Steuernummer per Post zugeschickt. Selbst Neugeborene erhalten innerhalb kurzer Zeit diese Nummer. Ist die Nummer nicht zu finden, reicht eine E-Mail oder ein Brief an das Bundeszentralamt für Steuern. Sie werden die Steuer-ID dann per Post erhalten.

Warum will die Familienkasse die Steuer-ID für Kindergeld wissen?

Die Steuer-ID gilt ein Leben lang. Damit können Ämter einen Bürger genau identifizieren. Es kann deshalb nicht mehr vorkommen, dass für ein Kind zweimal Kindergeld beantragt wird.

Sie haben noch Fragen? Kein Problem. Schreiben Sie uns Ihre Frage als Kommentar hier unter den Text.